Das Dekret 166/2024/ND-CP legt die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kfz-Prüfdienste klar fest:
Erfüllen Sie die Anforderungen an Einrichtungen, Organisationsstruktur, Personal und Qualitätsmanagementsystem, wie in dieser Verordnung und in der Nationalen Technischen Verordnung über technische Einrichtungen und Standorte von Prüfeinrichtungen für Kraftfahrzeuge sowie Einrichtungen zur Abgasuntersuchung von Motorrädern und Motorrollern (Nationale Technische Verordnung über Prüfeinrichtungen) vorgeschrieben.
Es gibt Inspektoren, die für die Aufgaben der Inspektionseinrichtung geeignet sind. Zu den Inspektoren gehören: Inspektoren der Stufe I, Inspektoren der Stufe II und Inspektoren der Stufe III.
Halten Sie beim Bau und bei der Inbetriebnahme der Inspektionsanlage die erforderlichen Dokumente gemäß den Vorschriften des Baurechts, des Grundstücksrechts, der Verkehrs- und Straßenanbindung sowie der Umweltschutz-, Sicherheits-, Arbeitshygiene-, Brandschutz- und Brandbekämpfungsgesetze und anderer relevanter Gesetze bereit.
In Bezug auf die Bedingungen für Einrichtungen zur Kraftfahrzeugprüfung legt die Verordnung fest, dass es sich bei den Räumlichkeiten einer Einrichtung zur Kraftfahrzeugprüfung um Orte handelt, an denen Einrichtungen zur Kraftfahrzeugprüfung auf derselben Grundstücksfläche untergebracht werden, wobei die Mindestfläche wie folgt festgelegt ist:
Für die Kfz-Prüfstellen gibt es nur eine Prüfstrecke Typ I: 1.250 m2.
Für Kfz-Prüfstellen gibt es nur eine Prüfstrecke Typ II: 1.500 m2.
Bei Kfz-Prüfstellen mit zwei Prüfstraßen: 2.500 m2.
Bei Kfz-Prüfstellen mit 3 oder mehr Prüflinien erhöht sich die Fläche je Linie ab der 3. Linie entsprechend: 625 m².
Befindet sich die Prüfstelle für Kraftfahrzeuge in der Nähe eines Busbahnhofs oder einer Raststätte, gelten die oben genannten Vorschriften nicht. Die Prüfstelle muss die Bestimmungen der nationalen technischen Vorschriften für Prüfstellen erfüllen.
In Bezug auf die Humanressourcen besagt das Dekret eindeutig, dass die Prüfstellen für Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeiter die folgenden Bedingungen erfüllen müssen: Sie müssen über mindestens einen Prüfstellenleiter verfügen, der Prüfer der Stufe II oder höher ist. Sie müssen über mindestens einen Prüfabteilungsleiter verfügen, der Prüfer der Stufe I ist. Sie müssen über mindestens zwei Prüfer der Stufe II oder höher verfügen …
Das Dekret tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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Quelle: https://baohaiduong.vn/dieu-kien-kinh-doanh-dich-vu-kiem-dinh-xe-co-gioi-402042.html
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