Diese Bestimmung ist Teil der Verordnungen über Zuteilungsgrenzen, Anerkennungsgrenzen für Landnutzungsrechte, Annahmegrenzen für die Übertragung von Landnutzungsrechten sowie Mindestflächen für die Landaufteilung und -konsolidierung in der Provinz Quang Nam , die kürzlich vom Volkskomitee der Provinz erlassen wurden. Im Einzelnen:
1. Die Anerkennungsgrenze für selbst urbar gemachte landwirtschaftliche Flächen von Haushalten und Einzelpersonen ohne Streitigkeiten wird bei der Erteilung einer Bescheinigung gemäß den Bestimmungen in Absatz 2 dieses Artikels anerkannt.
2. Die Grenze der ungenutzten Landzuteilung für Einzelpersonen zur planmäßigen Nutzung für die landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und aquakulturelle Produktion wird wie folgt festgelegt:
a) Die Fläche für den Anbau einjähriger Nutzpflanzen, die Aquakultur und die Salzproduktion darf für jede Flächenart nicht mehr als 0,2 Hektar betragen.
b) Die Anbaufläche für mehrjährige Nutzpflanzen darf in Gemeinden, Bezirken und Städten im Flachland 10 Hektar und in Gemeinden, Bezirken und Städten im Mittelland und in Bergregionen 30 Hektar nicht überschreiten.
c) Die Produktionswaldfläche darf 30 Hektar nicht überschreiten. Darüber hinaus legt das Volkskomitee der Provinz in Artikel 7 (Grenze für die Übertragung landwirtschaftlicher Nutzungsrechte an Einzelpersonen gemäß Artikel 177 des Landgesetzes von 2024) Folgendes fest:
1. Für Gebiet I: nicht mehr als 20 Hektar jährliche Anbauflächen, Aquakulturflächen, sonstige landwirtschaftliche Flächen für jede Einzelperson; nicht mehr als 30 Hektar Dauerkulturflächen; nicht mehr als 50 Hektar Produktionswaldflächen für jede Einzelperson.
2. Gebiet II: nicht mehr als 25 Hektar jährliche Anbauflächen, Aquakulturflächen und andere landwirtschaftliche Flächen pro Einzelperson; nicht mehr als 50 Hektar Dauerkulturflächen; nicht mehr als 100 Hektar Produktionswaldflächen pro Einzelperson.
3. Gebiet III: nicht mehr als 30 Hektar jährliche Anbauflächen, Aquakulturflächen und sonstige landwirtschaftliche Flächen pro Einzelperson; nicht mehr als 100 Hektar Dauerkulturflächen; nicht mehr als 300 Hektar Produktionswaldflächen pro Einzelperson.
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Quelle: https://baoquangnam.vn/dat-rung-trong-san-xuat-co-han-muc-giao-dat-khong-qua-30ha-3144281.html
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