Am Nachmittag des 19. Juni wurde die 7. Sitzung der 15.Nationalversammlung mit der Diskussion in Gruppen über den Gesetzentwurf zu Brandschutz, Brandbekämpfung und Rettung sowie den Gesetzentwurf zur Volksluftverteidigung fortgesetzt. Delegierter Sung A Lenh, stellvertretender Leiter der Delegation der Provinznationalversammlung, hielt eine Rede über den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Volksluftverteidigung.

Als er über die Notwendigkeit der Verkündung des Gesetzes zur Volksluftverteidigung sprach, sagte der Delegierte Sung A Lenh, dass diese Arbeit in letzter Zeit große Aufmerksamkeit von Partei und Staat erhalten habe, wie aus richtungsweisenden Dokumenten hervorgehe, wie beispielsweise: Resolution Nr. 28-NQ/TW vom 22. September 2008 des 10.Politbüros über den weiteren Ausbau von Provinzen und zentral verwalteten Städten zu soliden Verteidigungszonen in der neuen Situation, Schlussfolgerung Nr. 01-KL/TW vom 4. April 2016 des Politbüros über die weitere Umsetzung der Resolution Nr. 48-NQ/TW vom 24. Mai 2005 des Politbüros über die Strategie zum Aufbau und zur Vervollkommnung des vietnamesischen Rechtssystems bis 2010 mit einer Vision bis 2020, Resolution Nr. 27-NQ/TW vom 9. November 2022 der 6. Konferenz des 13. Zentralkomitees der Partei über den weiteren Aufbau und die Vervollkommnung des sozialistischen Rechtsstaats Vietnam in der neuen Periode; Resolution Nr. 44-NQ/TW vom 24. November 2023 der 8. Konferenz des 13. Zentralkomitees der Partei über die Strategie der Landesverteidigung in der neuen Situation...
Der an der Ausarbeitung des Volksluftverteidigungsgesetzes beteiligte Delegierte Sung A Lenh erklärte, dass Absatz 1, Artikel 5 zu „Aufgaben der Volksluftverteidigung“ besagt: „ Koordinieren Sie sich mit den nationalen Luftverteidigungsstreitkräften und der Armeeluftverteidigung, um bereit zu sein, feindliche Luftangriffe zu bekämpfen, zu verhindern und zu bekämpfen und den Luftraum in einer Höhe von weniger als 5.000 Metern zu verwalten und zu schützen .“ Der Delegierte schlug dem Redaktionsausschuss vor, den Ausdruck „ und andere Streitkräfte “ hinzuzufügen und ihn wie folgt umzuformulieren: „Koordinieren Sie sich mit den nationalen Luftverteidigungsstreitkräften, der Armeeluftverteidigung und anderen Streitkräften , um bereit zu sein, feindliche Luftangriffe zu bekämpfen, zu verhindern und zu bekämpfen und den Luftraum in einer Höhe von weniger als 5.000 Metern zu verwalten und zu schützen .“ Der Grund für die Hinzufügung besteht darin, Übereinstimmung mit den Bestimmungen in Absatz 1, Artikel 2 dieses Gesetzesentwurfs zu gewährleisten.

Anschließend schlug der Delegierte Sung A Lenh im Rahmen seiner Mitarbeit an der Ausarbeitung von Artikel 9 Absatz 2 zur „Volks-Luftverteidigungskommandoagentur“ vor, einen „Punkt e“ mit folgendem Inhalt hinzuzufügen: „ Erstellung eines Plans zur Sicherstellung der jährlichen Betriebskosten für die Aufgaben der Volks-Luftverteidigung aus dem Staatshaushalt gemäß der vorgeschriebenen Befugnis.“ Der stellvertretende Leiter der Delegation der Nationalversammlung der Provinz Lao Cai begründete seinen Vorschlag damit mit der Einhaltung von Artikel 41 Absatz 2 dieses Gesetzesentwurfs.
Bezüglich Punkt g, Klausel 1, Artikel 18 des Entwurfs des Gesetzes zur Volks-Luftverteidigung, der vorsieht: „ Bau von Werken zur Volks-Luftverteidigung “ , sagte der Delegierte Sung A Lenh, dass dieser Inhalt entfernt werden sollte, da er in Punkt a, Klausel 2, Artikel 20 klar dargelegt sei.
In Artikel 29 des Gesetzentwurfs, der sich mit der „ Registrierung, Nutzung und Verwendung von unbemannten Luftfahrzeugen und Ultraleichtflugzeugen“ befasst, heißt es in Punkt c, Absatz 2: „ Die Person, die ein unbemanntes Luftfahrzeug oder Ultraleichtflugzeug direkt steuert, muss mindestens 18 Jahre alt sein, die volle Zivilfähigkeit besitzen und über Kenntnisse der Luftfahrt verfügen .“ Der Delegierte Sung A Lenh regte an, dass die Redaktion die Regelung des Kriteriums „ Kenntnisse der Luftfahrt “ sorgfältig prüfen und bewerten solle.
Der Grund dafür ist die schwierige praktische Anwendung. Derzeit verfügen die meisten Menschen, die unbemannte Flugzeuge und Ultraleichtflugzeuge nutzen, über keine luftfahrttechnischen Kenntnisse. Auch die Bedeutung des Begriffs „luftfahrttechnisches Wissen“ ist nicht klar und präzise definiert.

Artikel 29, Absatz 4, Buchstabe a, sieht die Befreiung von der Fluglizenz in folgenden Fällen vor: „Unbemannte Luftfahrzeuge, Ultraleichtflugzeuge, die außerhalb von Flugverbotszonen, Flugbeschränkungsgebieten, auf kurzen Distanzen und in Höhen unter 50 Metern operieren.“ Delegierter Sung A Lenh schlug der Redaktion vor, eine Regulierung anhand des Gewichts des Luftfahrzeugs oder der maximalen Nutzlast und Schwerkraft zu prüfen. Denn die Regulierung von Kriterien anhand der Höhe ist bei Überwachung und Management, insbesondere bei der Erkennung von Handhabungsverstößen in Einzelfällen, sehr schwer messbar und schwer zu bestimmen.
In seiner Rede beteiligte sich der Delegierte Sung A Lenh außerdem direkt an der Ausarbeitung des Artikels 45 zu den „Verantwortlichkeiten des Ministeriums für Nationale Verteidigung“.
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