Am 14. Juli teilte die Steuerbehörde mit, dass es derzeit vorkommt, dass sich einige Personen als Steuerbehörden ausgeben, um Organisationen, Unternehmen und Gewerbetreibende aufzufordern, ihre Daten gemäß dem zweistufigen Kommunalverwaltungsmodell zu aktualisieren. Um dies zu vermeiden, möchte die Steuerbehörde die Steuerzahler auf einige Hinweise hinweisen.
Die Steuerbehörde bestätigt, dass sie von Organisationen, Unternehmen und Gewerbetreibenden im Rahmen des zweistufigen Kommunalverwaltungssystems keine Personalausweise, Gewerbescheine oder Steuerbescheinigungen zur Aktualisierung ihrer Daten verlangt. Steuerzahler müssen daher wachsam sein, um sich nicht per Telefon, E-Mail oder SMS als Steuerbehörde auszugeben und so zu betrügen und Profit zu machen.
Auf Grundlage der aktualisierten Steuerregistrierungsdatenbank benachrichtigt die Steuerbehörde Organisationen, Unternehmen und Gewerbetreibende über die aktualisierte Adresse des Steuerpflichtigen entsprechend dem neuen Verwaltungsgebiet und den Informationen der Steuerbehörde. Steuerpflichtige müssen jedoch wachsam sein und dürfen Anweisungen aus inoffiziellen Informationsquellen nicht folgen.
Falls Steuerzahler ihre Adresse auf der Gewerbeanmeldungsbescheinigung aufgrund neuer Verwaltungsgrenzen aktualisieren müssen, sollten sie sich an die Gewerbeanmeldungsbehörde wenden, um die entsprechenden Anweisungen zu erhalten.
Die Steuerbehörde erklärte: Bei Problemen sollten sich Steuerzahler an die Hotline der direkt zuständigen Steuerbehörde oder an die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Steuerbeamten wenden, die auf dem elektronischen Informationsportal der Steuerbehörde aufgeführt sind, um während des Prozesses der Regelung nach dem zweistufigen Modell der Kommunalverwaltung Beratung und Unterstützung zu Steuerrichtlinien zu erhalten.
Die Steuerbehörde erklärte, sie habe zahlreiche Lösungen implementiert, um Unternehmen bei der Nutzung elektronischer Rechnungen zu unterstützen und so dem zweistufigen Kommunalverwaltungsmodell gerecht zu werden. Insbesondere hat die Steuerbehörde die lokalen Steuerbehörden angewiesen, die Steuerzahler direkt über die Aktualisierung ihrer Adresse entsprechend dem neuen Verwaltungsbereich zu informieren. Die von der Steuerbehörde direkt verwalteten Informationen werden über das elektronische Steuertransaktionskonto des Steuerzahlers und die E-Mail-Adresse des Steuerzahlers über die eTax Mobile-Anwendung des gesetzlichen Vertreters verwaltet.
Darüber hinaus dienen die Mitteilungen der Steuerbehörden auf allen Ebenen den Steuerzahlern als Grundlage für die Erklärung gegenüber den zuständigen Behörden oder Kunden, falls die auf der Rechnung angegebene Adresse die Adresse ist, die die Steuerbehörde gemäß der neuen Verwaltungsgebietsliste aktualisiert hat, die Informationen auf der Gewerbeanmeldungsbescheinigung jedoch noch der Adresse gemäß der alten Verwaltungsgebietsliste entsprechen.
Darüber hinaus sollten Sie sich mit der Gewerbemeldebehörde abstimmen, um einheitliche Anweisungen zu erhalten, die es Organisationen, Unternehmen und Geschäftshaushalten ersparen, ihre Gewerbemeldeadressen entsprechend den neuen Verwaltungsgrenzen der zweistufigen Kommunalverwaltung zu aktualisieren.
Die Steuerbehörde erklärte außerdem, dass sie regelmäßig mit Lösungsanbietern zusammenarbeite und sich eng mit ihnen abstimme, um E-Rechnungslösungen zeitnah zu aktualisieren und so die Adressanforderungen für E-Rechnungen gemäß dem zweistufigen Modell der lokalen Verwaltung zu erfüllen.
Dies soll Steuerzahler dabei unterstützen, bequem elektronische Rechnungen auszustellen, ohne dass es zu Schwierigkeiten oder Unterbrechungen kommt, die die Produktions- und Geschäftstätigkeit der Steuerzahler beeinträchtigen.
Quelle: https://phunuvietnam.vn/co-quan-thue-khong-yeu-cau-nop-can-cuoc-khi-cap-nhat-thong-tin-20250714222318194.htm
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