Umstrukturierung der Schuldentilgungsperiode von VNA aufgrund der Auswirkungen von COVID-19
Die Staatsbank von Vietnam hat das Rundschreiben Nr. 16/2025/TT-NHNN herausgegeben, mit dem eine Reihe von Artikeln des Rundschreibens Nr. 04/2021/TT-NHNN vom 5. April 2021 des Gouverneurs der Staatsbank von Vietnam geändert und ergänzt werden. Dieses Rundschreiben regelt die Refinanzierung für Kreditinstitute, nachdem diese der Vietnam Airlines Corporation – Joint Stock Company (VNA) Kredite gewährt haben, und strukturiert die Schuldentilgungsperiode um, behält die Schuldengruppe bei und bildet Risikorückstellungen für die Schulden der VNA aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.
Umstrukturierung der Schuldentilgungsbedingungen, der Schuldenklassifizierung und der Risikovorsorge
Das Rundschreiben Nr. 16/2025/TT-NHNN ändert und ergänzt Artikel 12 des Rundschreibens Nr. 04/2021/TT-NHNN zur Umschuldung, Schuldenklassifizierung und Risikovorsorge. Im Einzelnen:
Auf Grundlage der Anfrage von VNA und der Einschätzung seiner Fähigkeit, nach der Umstrukturierung der Schuldentilgungsperiode das Kapital und/oder die Zinsen vollständig zurückzuzahlen, muss das Kreditinstitut die Schuldentilgungsperiode für die Schulden von VNA (einschließlich der Darlehenslaufzeit und der umstrukturierten Schuldentilgungsperiode) innerhalb eines Zeitraums von höchstens 31. Dezember 2027 umstrukturieren (gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 04/2021/TT-NHNN ist dies der 31. Dezember 2024).
Während der Umstrukturierung der Rückzahlungsfrist für die Schulden von VNA gemäß den oben genannten Bestimmungen muss das Kreditinstitut die Schulden klassifizieren und Risikorückstellungen gemäß der Entscheidung des Premierministers über die Klassifizierung von Vermögenswerten, die Höhe der Risikorückstellungen, die Methoden der Risikorückstellung und die Verwendung von Rückstellungen bilden, um Risiken für die Schulden von VNA aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen.
Zusätzliche Aufgaben der staatlichen Bankinspektion
In Klausel 2, Artikel 10 des Rundschreibens Nr. 04/2021/TT-NHNN heißt es eindeutig:
Innerhalb von drei Werktagen ab dem Datum, an dem der Kapitalsaldo des refinanzierten Kredits den Kapitalsaldo des diesem refinanzierten Kredits entsprechenden VNA-Kredits übersteigt, muss das Kreditinstitut den refinanzierten Kredit proaktiv in der Reihenfolge ab der frühesten unterzeichneten Schuldenanerkennungsvereinbarung, die dem VNA-Kredit entspricht, zurückzahlen und dabei sicherstellen, dass der Kapitalsaldo des refinanzierten Kredits den Kapitalsaldo des VNA-Kredits (gemäß jedem VNA-Kredit) nicht übersteigt.
Mit dem Rundschreiben Nr. 16/2025/TT-NHNN wird nach Artikel 14, Absatz 4 des Rundschreibens Nr. 04/2021/TT-NHNN Absatz 4a hinzugefügt, der die Verantwortlichkeiten der der Staatsbank unterstehenden Einheiten regelt. Insbesondere werden die Verantwortlichkeiten der staatlichen Bankaufsicht wie folgt ergänzt:
Falls eine Mitteilung einer zuständigen Behörde eingeht oder im Rahmen einer Inspektion festgestellt wird, dass ein Kreditinstitut gegen die Bestimmungen von Absatz 2, Artikel 10 dieses Rundschreibens verstoßen hat, sendet die staatliche Bankinspektion innerhalb von drei Werktagen ab dem Datum der Entdeckung, dass das Kreditinstitut den Refinanzierungskredit nicht zurückzahlt, eine schriftliche Mitteilung an das Kreditinstitut, das Transaktionsbüro, die Abteilung für Geldpolitik, die Abteilung für Kredite an Wirtschaftssektoren und die Abteilung für Kreditinstitutsmanagement und -aufsicht, um den Verstoß mitzuteilen, den Inhalt des Verstoßes klar zu identifizieren und Behandlungsmaßnahmen gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens zu verhängen.
Gemäß Rundschreiben Nr. 16/2025/TT-NHNN refinanziert die Staatsbank Kreditinstitute, nachdem diese gemäß der Resolution der Nationalversammlung und der Resolution der Regierung Kredite an VNA vergeben haben.
Der maximale Refinanzierungsbetrag für jedes VNA-Darlehen darf den Darlehensbetrag gemäß dem Refinanzierungsantrag des Kreditinstituts nicht überschreiten. Der Gesamtrefinanzierungsbetrag für Kreditinstitute beträgt maximal 4.000 Milliarden VND.
Der Refinanzierungszinssatz beträgt 0 % pro Jahr und gilt für die Refinanzierungslaufzeit und die Refinanzierungsverlängerung (falls vorhanden). Der Zinssatz für überfällige Refinanzierungsbeträge beträgt 150 % des von der Staatsbank in der jeweiligen Periode zum Zeitpunkt der Überfälligkeit der Refinanzierung bekannt gegebenen Refinanzierungszinssatzes.
Die Staatsbank refinanziert ihre Kredite ohne Sicherheiten an Kreditinstitute.
Weisheit
Quelle: https://baochinhphu.vn/co-cau-lai-thoi-han-tra-khoan-no-cua-vna-do-anh-huong-covid-19-den-cuoi-nam-2027-102250725174119448.htm
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