Der Entwurf des Lehrergesetzes soll das Recht der Lehrer auf Beteiligung an der Leitung und Führung von Unternehmen ergänzen, die von Hochschulen gegründet werden und in den Bereichen wissenschaftliche Entwicklung, Anwendung und Technologietransfer tätig sind.
In Fortsetzung der 42. Sitzung gab der Ständige Ausschuss derNationalversammlung am Morgen des 7. Februar Stellungnahmen zur Erläuterung, Annahme und Überarbeitung des Lehrergesetzentwurfs ab. Der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung der Nationalversammlung, Nguyen Dac Vinh, erklärte: „Der Gesetzesentwurf besteht nach Annahme und Überarbeitung aus 9 Kapiteln und 46 Artikeln, 4 Artikel weniger als der in der 8. Sitzung vorgelegte Entwurf.“
Zu einigen wichtigen Punkten bei der Überarbeitung des Lehrergesetzentwurfs sagte Herr Nguyen Dac Vinh: Es gibt Meinungen, die eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Schulpersonal, pensionierte Lehrer, die am Unterricht teilnehmen, und Verwaltungspersonal von Bildungseinrichtungen vorschlagen. Der Ständige Ausschuss des Ausschusses für Kultur und Bildung erklärte: In Absatz 1, Artikel 2 des Lehrergesetzentwurfs werden die Fächer der Lehrer, die in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen, gemäß den Kriterien „Anstellung“, „Ausübung von Lehr- und Bildungsaufgaben“, „in Bildungseinrichtungen des nationalen Bildungssystems“ klar festgelegt.
Nach der Auslegung des Lehrergesetzes und den Bestimmungen des Bildungsgesetzes muss Lehrer sein, wer unmittelbar Unterrichtsaufgaben wahrnimmt, nicht aber das Schulpersonal.
Pensionierte Lehrkräfte können gemäß den Bestimmungen des Bildungsgesetzes als Gastlehrkräfte an beruflichen Tätigkeiten teilnehmen (im Falle pensionierter Lehrkräfte im öffentlichen Sektor fallen diese in den Anwendungsbereich des Gesetzesentwurfs, wenn sie von einer nicht-öffentlichen Bildungseinrichtung eingestellt wurden und an der Lehrtätigkeit teilnehmen).
An der Sitzung teilnehmende Delegierte
Bezüglich der Rechte der Lehrkräfte (Artikel 8) gibt es einen Vorschlag, das Recht der Lehrkräfte auf Mitwirkung an der Leitung und Führung von Technologieunternehmen von Hochschulen hinzuzufügen. Herr Nguyen Dac Vinh erklärte: „Das Hochschulgesetz sieht derzeit vor, dass Hochschulen Unternehmen gründen dürfen. Gemäß den Bestimmungen einschlägiger Gesetze wie dem Gesetz über öffentliche Angestellte, dem Unternehmensgesetz und dem Antikorruptionsgesetz ist es öffentlichen Angestellten nicht gestattet, an der Leitung und Führung von Unternehmen mitzuwirken, außer in Fällen, in denen spezielle Gesetze etwas anderes vorsehen.“
Das Beamtengesetz sieht insbesondere vor, dass Beamte zwar Kapital einbringen dürfen, sich jedoch nicht an der Verwaltung und dem Betrieb von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Partnerschaften, Genossenschaften, privaten Krankenhäusern, privaten Schulen und privaten wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen beteiligen dürfen, außer in Fällen, in denen spezielle Gesetze etwas anderes vorsehen (Absatz 3, Artikel 14).
Um Beschränkungen und Mängel bei der Verwaltung und Führung von Unternehmen, die zu Hochschulen gehören, zu beseitigen, haben die prüfende und die ausarbeitende Agentur einstimmig vorgeschlagen, in Artikel 8 Buchstabe b, Absatz 2 das Recht der Lehrkräfte aufzunehmen, an der Verwaltung und Führung von Unternehmen teilzunehmen, die von Hochschulen gegründet wurden und in den Bereichen wissenschaftliche Entwicklung, Anwendung und Technologietransfer tätig sind.
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Quelle: https://phunuvietnam.vn/bo-sung-quyen-cua-nha-giao-duoc-tham-gia-quan-ly-dieu-hanh-doanh-nghiep-20250207084738252.htm
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