In der Depesche heißt es, dass das Ministerium für Industrie und Handel in der Vergangenheit zahlreiche Dokumente herausgegeben habe, in denen es Behörden, Einheiten und Unternehmen anwies, Anleitungen gab und sie drängte, die Depeschen und Richtlinien der Regierung und des Premierministers zur Verwaltung und Verwendung elektronischer Rechnungen für den Erdölhandel und den Einzelhandel umzusetzen. Damit seien positive Ergebnisse erzielt worden. Allerdings gebe es bis heute noch immer zahlreiche Unternehmen und Einzelhandelsgeschäfte, die mit Erdöl handeln, die Vorschriften und Anweisungen der Regierung, des Premierministers und des Ministeriums für Industrie und Handel nicht ernsthaft umgesetzt hätten.
Umsetzung der offiziellen Mitteilung Nr. 26/CD-TTg des Premierministers vom 26. März 2024 zur Stärkung der Maßnahmen zur Verwaltung von Erdölprodukten und zur strikten Umsetzung der Vorschriften zu elektronischen Rechnungen für den Erdölhandel und den Einzelhandel. Gemäß den Anweisungen des Ministers für Industrie und Handel in der Richtlinie Nr. 01/CT-BCT vom 2. Januar 2024 und dem Dokument Nr. 1656/BCT-TTTN vom 18. März 2024 forderte der Minister für Industrie und Handel die Generaldirektion für Marktmanagement (GDMM) auf, die GDMM-Abteilungen der Provinzen und zentral verwalteten Städte anzuweisen, dringend die folgenden Schlüsselaufgaben und -lösungen umzusetzen:
1. Setzen Sie die Anweisungen der Regierung , des Premierministers, des Nationalen Lenkungsausschusses 389, des Ministeriums für Industrie und Handel und der Generalabteilung für Marktmanagement in den offiziellen Depeschen, Richtlinien, Plänen und offiziellen Depeschen in Bezug auf die Inspektion und Behandlung von Verstößen im Erdölgeschäft weiterhin strikt um.
2. Die Mineralölunternehmen und Mineralöleinzelhandelsunternehmen im Verwaltungsbereich weiterhin anweisen und dazu anhalten, die Bestimmungen des Mineralölgeschäftsgesetzes ordnungsgemäß und vollständig einzuhalten; die Vorschriften zu elektronischen Rechnungen für Mineralölgeschäfte und -einzelhandelsaktivitäten strikt umsetzen, insbesondere bei der Ausstellung elektronischer Rechnungen für Kunden im Mineralöleinzelhandel für jeden Verkauf im Mineralöleinzelhandel und der Bereitstellung elektronischer Rechnungsdaten gemäß den Vorschriften.
Koordinieren Sie sich aktiv mit den Steuerbehörden und lokalen Behörden bei der Überprüfung und strengen Behandlung von Fällen, in denen Erdölunternehmen die Vorschriften zu elektronischen Rechnungen nicht einhalten. Dazu gehört auch die Beantragung einer vorübergehenden Aussetzung der Geschäftstätigkeit und des Widerrufs von Lizenzen und Berechtigungszertifikaten für das Geschäft gemäß der Anweisung der Regierung in der Resolution Nr. 28/NQ-CP vom 5. März 2024 und der Anweisung des Ministers für Industrie und Handel in dem Dokument Nr. 1656/BCT-TTTN vom 18. März 2024.
3. Die Abstimmung mit Medien, Presseagenturen und Steuerbehörden soll verstärkt werden, um die Gesetze zum Erdölhandel den regionalen Erdölunternehmen bekannt zu machen. Die Verbraucher sollen aktiv auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht werden, ihr Verantwortungsbewusstsein zu stärken, beim Kauf von Erdöl in Tankstellen eine Rechnung anzufordern, zivilisierte Konsumgewohnheiten zu fördern und zu einem fairen und gesunden Geschäftsumfeld beizutragen.
Das Ministerium für Industrie und Handel fordert die Generaldirektion für Marktmanagement und die damit verbundenen Einheiten auf, diese ernsthaft einzusetzen und umzusetzen.
Einzelheiten zum Telegramm finden Sie hier.
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