Demzufolge beträgt der Prozentsatz zur Berechnung des jährlichen Pachtpreises ohne Versteigerung für nicht landwirtschaftliche Flächen in Bezirken 1,25 %, in Gemeinden 1 %, in Gemeinden in Gebieten ethnischer Minderheiten und in Berggebieten sowie in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen 0,75 %; die Pacht für Investitionsprojekte in Sektoren und Berufen mit Investitionsanreizen oder Sektoren und Berufen mit besonderen Investitionsanreizen beträgt 0,5 % (unabhängig von Gemeinde oder Bezirk). Der Prozentsatz zur Berechnung des jährlichen Pachtpreises für landwirtschaftliche Flächen beträgt 0,5 %.
Der Einheitspreis für die Pacht von Tiefbaugrundstücken beträgt bei Pacht mit jährlicher Pachtzahlung 30 % des Einheitspreises für oberirdische Pacht mit gleicher Nutzungsart. Bei Pacht mit einmaliger Pachtzahlung für die gesamte Pachtdauer beträgt der Einheitspreis für die Pacht von oberirdischen Pacht mit gleicher Nutzungsart und Nutzungsdauer 30 % des Einheitspreises für oberirdische Pacht mit einmaliger Pachtzahlung für die gesamte Pachtdauer.
Der Grundmietpreis für Grundstücksflächen mit Wasserfläche, der Grundmietpreis mit jährlicher Grundmietzahlung, der Grundmietpreis mit einmaliger Grundmietzahlung für die gesamte Mietdauer berechnet sich mit 50 % des jährlichen Grundmietpreises bzw. des Grundmietpreises mit einmaliger Grundmietzahlung für die gesamte Mietdauer eines angrenzenden Grundstücks mit gleichem Nutzungszweck und gleicher Nutzungsdauer.
Dieser Einheitspreis dient der Steuerbehörde der Provinz als Grundlage für die vorschriftsmäßige Berechnung der Grundrente.
Mager
Quelle: https://baodongnai.com.vn/kinh-te/dich-vu/202507/sua-doi-quy-dinh-ve-don-gia-thue-dat-tren-dia-ban-tinh-dong-nai-824299b/
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