Das Ministerium für Industrie und Handel hat offiziell Antidumpingmaßnahmen auf einige Windkraftturmprodukte aus China verhängt.
Das Department of Trade Remedies (Ministerium für Industrie und Handel) teilte mit, dass das Ministerium für Industrie und Handel am 24. Dezember 2024 auf Grundlage der Schlussfolgerungen der Untersuchungsbehörde die Entscheidung Nr. 3453/QD-BCT erlassen habe, um für einen Zeitraum von fünf Jahren offizielle Antidumpingmaßnahmen auf eine Reihe von Windkraftturmprodukten aus der Volksrepublik China (China) anzuwenden. Die Entscheidung tritt 15 Tage nach Unterzeichnung und Verkündung in Kraft.
Dementsprechend hat das Ministerium für Industrie und Handel beschlossen, offizielle Antidumpingmaßnahmen gegen eine Reihe von Windkraftturmprodukten mit Ursprung in China unter den Warencodes (HS-Codes) 7308.20.11 und 7308.20.19 anzuwenden. Falls sie als Teil eines Windkraftgenerators importiert werden, werden sie unter den HS-Codes 8502.31.10 und 8502.31.20 (Fallcode: AD 18) klassifiziert.
Windkraftturm. Illustrationsfoto |
In der Bekanntmachung zu Entscheidung Nr. 3453⁄QD-BCT werden die der Antidumpingsteuer unterliegenden Windturmprodukte als Teil von Windgeneratoren bezeichnet, die üblicherweise eine zylindrische Stahlkonstruktion aufweisen. Der Windturm verbindet Turmfuß und Windturbinengehäuse. Dieses Produkt wird auf dem Turmfuß montiert, um die Windturbine und die Rotorblätter zu stützen und trägt die Kräfte während des Betriebs des Windgenerators.
Darüber hinaus kam die Untersuchungsbehörde in ihrer abschließenden Untersuchungsbegründung zu folgendem Schluss: Bei den untersuchten Importwaren wurde Dumping betrieben; die heimische Industrie erlitt einen erheblichen Schaden; zwischen der Einfuhr der Dumpingwaren und dem erheblichen Schaden der heimischen Industrie bestand ein ursächlicher Zusammenhang.
Offizielle Antidumpingsteuersätze, insbesondere: Jiangsu Zhenjiang New Energy Equipment Co., Ltd. erhebt keine Antidumpingsteuer. Für Organisationen und Einzelpersonen, die Waren mit Ursprung in China herstellen und exportieren, beträgt der Antidumpingsteuersatz 97 %.
Bezüglich der nächsten Vorgehensweise heißt es in der Bekanntmachung eindeutig, dass sich das Ministerium für Industrie und Handel nach Inkrafttreten der Entscheidung Nr. 3453/QD-BCT mit den entsprechenden Verwaltungsbehörden abstimmen wird, um die Umsetzung der Entscheidung effektiv zu prüfen, zu überwachen und zu beaufsichtigen. Dabei wird die Situation der importierten Waren berücksichtigt, die einer Antidumpingsteuer unterliegen, sowie der Waren, bei denen die Antidumpingmaßnahmen der Zollbehörden wahrscheinlich umgangen werden. Dies geschieht auf Grundlage der Bestimmungen in Artikel 14 des Regierungserlasses Nr. 10/2018/NQ-CP vom 15. Januar 2018, in dem eine Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Außenhandelsverwaltung zu Handelsschutzmaßnahmen detailliert beschrieben werden.
Entscheidung 3453/QD-BCT siehe hier
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Quelle: https://congthuong.vn/bo-cong-thuong-ap-dung-chong-ban-pha-gia-chinh-thuc-voi-mot-so-san-pham-thap-dien-gio-tu-trung-quoc-366215.html
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