Dr. Tran Huu Duy, Leiter der Ausbildungsabteilung der Universität Dalat, äußerte sich zu diesem Thema und sagte, dass gemäß dem überarbeiteten Gesetz zur Hochschulbildung alle Ausbildungsformen, einschließlich der Hochschulübertrittsstudiengänge, den gleichen Abschluss erhalten, unabhängig davon, ob es sich um ein Vollzeit- oder ein Teilzeitstudium auf der Grundlage eines Abschlusses handelt.
„Was die Ausbildungszeit betrifft, ist das duale Studium jedoch 20 % länger als das reguläre Studium, da das reguläre Studium ein Vollzeitstudium ist, während das duale Studium aufgrund der Tatsache, dass die Studierenden bereits berufstätig sind, flexibel gestaltet ist. Das Studium basiert auf einem Leistungspunktesystem, d. h. die Ausbildungszeit hängt von der Anzahl der vom Studierenden erworbenen Leistungspunkte ab“, informierte Dr. Duy.
Hochschulabsolventen, die Vollzeit- oder Teilzeitstudiengänge an einer Universität absolvieren, erhalten den gleichen Abschluss.
Laut Dr. Duy melden sich die Studenten an der Universität Dalat hauptsächlich für das duale Studienprogramm an und studieren wochentags abends oder samstags und sonntags.
Meister Pham Thai Son, Direktor des Zulassungszentrums der Ho Chi Minh City University of Industry and Trade, sagte auch, dass diese beiden Formen völlig ähnlich seien und sich nur in der Ausbildungszeit unterschieden.
„Derzeit melden sich nur sehr wenige Studierende für das reguläre Hochschulwechselprogramm an Hochschulen wie der Ho Chi Minh City University of Industry and Trade an, da die meisten von ihnen berufstätig sind und kein Vollzeitstudium absolvieren können. Die meisten entscheiden sich dafür, neben dem Studium zu arbeiten“, sagte Meister Son.
Es ist bekannt, dass die Brückenausbildung derzeit von den Schulen gemäß dem Beschluss Nr. 18/2017 des Premierministers durchgeführt wird, der die Überbrückung zwischen der Mittelstufe, dem College und der Universität regelt.
Demnach gehören die Zulassungsquote für die reguläre universitäre Brückenausbildung und die Zulassungsquote für die berufsbegleitende Brückenausbildung zu der jährlich für jeden Ausbildungszweig der Universität festgelegten Gesamtquote, maximal jedoch 20 % der entsprechenden Quote für jeden Ausbildungszweig.
Die Zulassung erfolgt durch Prüfung oder Auswahlverfahren bzw. durch eine Kombination aus Prüfung und Auswahlverfahren nach Entscheidung der Universitätsleitung gemäß den geltenden Bestimmungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung zur Universitätszulassung.
Insbesondere werden Abiturientinnen und Abiturient, die an eine Universität wechseln möchten, gemeinsam mit den Abiturienten zur jährlichen Hochschulaufnahmeprüfung zugelassen. Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die an eine Universität wechseln möchten, können sich mit den von der Universität festgelegten Formularen für den Hochschulwechsel bewerben. Sie können sich gemeinsam mit den Abiturienten zur Hochschulaufnahmeprüfung bewerben oder eine separate, von der Universität erstellte und organisierte Hochschulaufnahmeprüfung ablegen.
Zu den gesonderten Aufnahmeprüfungen zählen: Grundlagenfächer, Grundlagenfächer der Wirtschaft und fach- bzw. berufspraktische Fächer.
Studierende des universitären Brückenprogramms in Vollzeit absolvieren die Leistungspunkte der Ausbildung gemeinsam mit Vollzeitstudierenden. Studierende des Teilzeitprogramms absolvieren die Inhalte der Ausbildung gemeinsam mit entsprechenden Teilzeitstudierenden.
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