Die Regierung hat das Dekret Nr. 8/2025/ND-CP erlassen, das die Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Bewässerungsinfrastrukturanlagen regelt.
Erlass eines Dekrets zur Regelung der Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Bewässerungsinfrastrukturanlagen.
Die Regierung hat das Dekret Nr. 8/2025/ND-CP erlassen, das die Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Bewässerungsinfrastrukturanlagen regelt.
Illustrationsfoto: Cai Lon - Cai Be Schleusenprojekt. (Quelle: Internet) |
Grundsätze für die Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Bewässerungsinfrastrukturanlagen
Das Dekret legt die Grundsätze für die Verwaltung, Nutzung und Nutzung der Bewässerungsinfrastruktur wie folgt fest:
1- Sämtliche vom Staat im Rahmen dieses Dekrets investierten und verwalteten Bewässerungsinfrastrukturanlagen werden vom Staat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an Verwaltungseinheiten übertragen.
2- Die staatliche Verwaltung der Bewässerungsinfrastruktur erfolgt einheitlich, mit einer klaren Dezentralisierung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten der einzelnen staatlichen Stellen und einer Koordinierungsverantwortung zwischen den staatlichen Stellen.
3- Die Vermögenswerte der Bewässerungsinfrastruktur werden hinsichtlich ihrer physischen Vermögenswerte und ihres Wertes vollständig erfasst.
4. Die Verwaltung, Nutzung und Nutzung der Bewässerungsinfrastruktur muss öffentlich und transparent sein und muss überwacht, inspiziert, kontrolliert und geprüft werden. Verstöße gegen die Gesetze zur Verwaltung, Nutzung und Nutzung der Anlagen müssen unverzüglich und streng im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen geahndet werden.
5- Die Verwaltung und Nutzung von Land im Rahmen von Bewässerungsinfrastrukturanlagen erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landgesetzes und der einschlägigen Gesetze. Die Nutzung von Bewässerungsinfrastrukturanlagen erfolgt gemäß den Bestimmungen des Bewässerungsgesetzes, des Landgesetzes, des Gesetzes über Wasserressourcen und der einschlägigen Gesetze.
Die Verantwortung für die Erstellung der grundstücksbezogenen Rechtsdokumente gemäß den grundstücksrechtlichen Bestimmungen obliegt demjenigen, dem das Grundstück zugewiesen wird.
6. Bei Bewässerungsinfrastrukturanlagen, die vor dem Inkrafttreten dieses Dekrets in Form staatlicher Kapitalbeteiligungen an Unternehmen zur Verwaltung übertragen wurden, gelten die in Kapitel II, Abschnitte 1, 2, 3, 4 und 5 dieses Dekrets festgelegten Bestimmungen nicht. Bei der Übertragung von Bewässerungsinfrastrukturanlagen in Form staatlicher Kapitalbeteiligungen an Unternehmen gemäß diesem Dekret gelten die in Kapitel II, Abschnitte 2, 3, 4 und 5 dieses Dekrets festgelegten Bestimmungen nicht.
Die Verwaltung, Nutzung und Verwertung der den Unternehmen in Form staatlicher Kapitalbeteiligungen zugewiesenen Vermögenswerte gemäß diesem Absatz erfolgt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung und Nutzung staatlichen Kapitals, das in Produktion und Geschäft von Unternehmen investiert wird, des Bewässerungsgesetzes, der einschlägigen Gesetze und der folgenden Bestimmungen:
- Die Umsetzung der Rechte und Pflichten von Unternehmen im Zusammenhang mit Bewässerungsinfrastrukturvermögen muss sicherstellen, dass der Staat Eigentümer der dem Unternehmen zur Verwaltung übertragenen Bewässerungsinfrastrukturvermögen ist.
Die Ermittlung der Instandhaltungskosten für Bewässerungsinfrastrukturanlagen erfolgt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Instandhaltung von Bauwerken und des Bewässerungsgesetzes. Die Instandhaltungskosten für Bewässerungsinfrastrukturanlagen sind im Preis für Bewässerungsprodukte und -dienstleistungen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Preise für Bewässerungsprodukte und -dienstleistungen, der staatlichen Förderpolitik für die Verwaltung und Nutzung von Bewässerungsanlagen und anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen enthalten.
- Die Unternehmen sind für die vollständige Umsetzung des Berichtssystems zur Verwaltung und Nutzung von Bewässerungsinfrastrukturanlagen verantwortlich, wie in Abschnitt 6, Kapitel II dieses Dekrets vorgeschrieben.
- Bei Bewässerungsanlagen, die nicht mehr für Bewässerungszwecke benötigt werden und bei denen das Unternehmen das mit den Anlagen verbundene Land freiwillig an die örtliche Gemeinde zurückgibt, erfolgen die Landrückgewinnung sowie die Entschädigung und Unterstützung bei der Rückgewinnung des Landes durch den Staat gemäß den Bestimmungen des Landgesetzes.
- Die Unternehmen sind für die Erstellung von Rechtsdokumenten zum Grundstück sowie für die Verwaltung und Nutzung des mit Bauarbeiten verbundenen Grundstücks gemäß den Bestimmungen des Grundstücksrechts, des Bewässerungsrechts und verwandter Gesetze verantwortlich.
7- Die Verwendung von Landfonds zur Schaffung von Kapital für die Entwicklung der Bewässerungsinfrastruktur erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landgesetzes.
2 Optionen zur Klassifizierung von Bewässerungsinfrastrukturanlagen
Das Dekret legt die Klassifizierung von Bewässerungsinfrastrukturanlagen klar nach zwei Optionen fest: Klassifizierung nach Anlagenfunktion und Klassifizierung nach Verwaltungsebene.
Die Klassifizierung der Vermögenswerte nach ihrer Funktion umfasst:
a- Dämme, Reservoirs, Durchlässe, Pumpstationen, Wasserleitungs- und -transfersysteme, Dämme und Bewässerungsdämme gemäß den Bestimmungen des Bewässerungsgesetzes.
b- Der Arbeitssitz und das Büro der Stelle, der die Bewässerungsinfrastruktur zugewiesen ist, befinden sich innerhalb des Schutzbereichs der Bewässerungsanlagen.
c- Zu den weiteren Vermögenswerten, die der Bewässerungsverwaltung und -nutzung dienen, gehören: Verwaltungsgebäude, Verwaltungsstationen, Verwaltungsstraßen, Überwachungsgeräte, Lagerhallen, Materiallagerplätze, Grenzmarkierungen, Schilder und andere Arbeiten und Strukturen, die der Bewässerungsverwaltung und -nutzung dienen.
Die Einteilung nach Managementebene umfasst:
a) Bei den Bewässerungsinfrastrukturanlagen unter der Verwaltung des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung handelt es sich um besonders wichtige Bewässerungsanlagen, also Bewässerungsanlagen, an deren Nutzung und Schutz zwei oder mehr Provinzen oder zentral verwaltete Städte beteiligt sind.
b) Bei den Bewässerungsinfrastrukturanlagen unter der Verwaltung des Volkskomitees der Provinz handelt es sich um Bewässerungsanlagen, die nicht unter Punkt a dieser Klausel fallen.
In dem Dekret heißt es eindeutig, dass die mit der Landesverteidigung und -sicherheit in Zusammenhang stehenden Vermögenswerte der Bewässerungsinfrastruktur gemäß den Bestimmungen des Bewässerungsgesetzes und des Gesetzes zum Schutz wichtiger Bauwerke im Zusammenhang mit der Landesverteidigung und -sicherheit bestimmt werden.
Darüber hinaus legt das Dekret auch die Entscheidungsbefugnis, die Reihenfolge und die Verfahren für die Übergabe von Bewässerungsinfrastrukturvermögen fest, das vom Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, dem Volkskomitee der Provinz und dem Volkskomitee des Bezirks verwaltet wird. Außerdem werden Aufzeichnungen über die Verwaltung von Bewässerungsinfrastrukturvermögen und die Instandhaltung von Bewässerungsinfrastrukturvermögen usw. geführt.
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Quelle: https://baodautu.vn/ban-hanh-nghi-dinh-quy-dinh-viec-quan-ly-su-dung-va-khai-thiac-tai-san-ket-cau-ha-tang-thuy-loi-d240232.html
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