(Dan Tri) – Wenn Arbeitnehmer das Rentenalter erreichen und 35 Jahre (männliche Arbeitnehmer) bzw. 30 Jahre (weibliche Arbeitnehmer) nicht an der Sozialversicherung teilgenommen haben, gibt es zwei Möglichkeiten, die Höchstrente zu erhalten.
In Ho-Chi-Minh-Stadt beziehen die Menschen eine Rente (Abbildung: Sozialversicherung Ho-Chi-Minh-Stadt).
Herr Nguyen Son ist im Rentenalter und zahlt seit 33 Jahren Sozialversicherungsbeiträge. Er möchte noch zwei Jahre weiterarbeiten und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, um die maximale Rentenhöhe von 75 % des durchschnittlichen Gehalts zu erreichen, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient.
Herr Son weiß nicht, ob er Sozialversicherungsbeiträge zahlen kann, um die Höchstrente zu erhalten, wenn er nach Erreichen des Rentenalters noch zwei Jahre weiterarbeitet.
In seiner Antwort an Herrn Son erklärte die vietnamesische Sozialversicherung, dass die Höhe der monatlichen Rente der Arbeitnehmer in Absatz 2, Artikel 56 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 geregelt sei.
Demnach wird für männliche Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2022 in den Ruhestand treten, die monatliche Rente mit 45 % des durchschnittlichen sozialversicherungspflichtigen Monatsgehalts berechnet, das 20 Sozialversicherungsjahren entspricht.
Für Arbeitnehmerinnen, die ab 2018 in den Ruhestand treten, wird die monatliche Rente mit 45 % des durchschnittlichen sozialversicherungspflichtigen Monatsgehalts berechnet, das 15 Jahren Sozialversicherungsbeitragspflicht entspricht.
Danach werden dem Arbeitnehmer für jedes weitere Jahr der Sozialversicherungszahlung weitere 2 % berechnet. Der Höchstbetrag beträgt 75 %.
Um den maximalen Rentensatz von 75 % zu erreichen, müssen männliche Arbeitnehmer das Rentenalter erreichen und 35 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.
Im Fall von Herrn Son bedeutet dies, dass er bei Erreichen des Rentenalters 33 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, aber noch zwei Jahre benötigt, um die maximale Rentenhöhe zu erreichen.
Laut der vietnamesischen Sozialversicherung unterliegt Herr Son weiterhin der Sozialversicherungspflicht, wenn er die Formalitäten zur Beantragung einer Rente nicht abgeschlossen hat und der Arbeitgeber ihn weiterhin beschäftigen muss und weiterhin einen Arbeitsvertrag mit ihm abschließt.
In diesem Fall nimmt Herr Sohn noch zwei Jahre lang an der Sozialversicherungspflicht teil, schließt dann das Rentenverfahren ab und bezieht Rentenansprüche. Anschließend hat er Anspruch auf eine Rente von maximal 75 %.
Zweitens: Sollte Herr Sohn nicht weiterarbeiten oder nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, kann er noch zwei Jahre freiwillig sozialversichert bleiben. Diese Zeit wird bei der Berechnung der maximalen Rentenhöhe für Herrn Sohn im Ruhestand ebenfalls auf die Gesamtdauer der Sozialversicherungsbeiträge angerechnet.
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/2-cach-de-co-luong-huu-toi-da-khi-du-tuoi-huu-ma-chua-du-nam-dong-bhxh-20241024143643368.htm
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