Am 20. März 2025 erließ die Zentrale Inspektionskommission die Anweisung Nr. 15-HD/UBKTTW zur Änderung und Ergänzung zahlreicher Inhalte der Anweisung Nr. 05-HD/UBKTTW vom 22. November 2022 zur Umsetzung der Verordnung Nr. 69-QD/TW des Politbüros zur Disziplinierung von Parteiorganisationen und Parteimitgliedern, die gegen das Gesetz verstoßen.
Demnach drohen Parteimitgliedern, die ein drittes Kind haben, keine Disziplinarmaßnahmen.
Diese Weisung ist ab dem Datum der Unterzeichnung gültig.
Dies ist ein Schritt zur Konkretisierung der Anweisung desPolitbüros im Amtlichen Schreiben Nr. 13421-CV/VPTW vom 17. Februar 2025, nachdem die siebenjährige Umsetzung der Resolution Nr. 21-NQ/TW vom 25. Oktober 2017 zur Bevölkerungsarbeit unter den neuen Bedingungen überprüft wurde. Das Politbüro hat sich auf die Änderung der Parteivorschriften und -gesetze zur Bevölkerungspolitik geeinigt. Dazu gehört auch, Parteimitglieder, die ein drittes oder mehr Kind haben, nicht zu disziplinieren und zu bekräftigen, dass es keine rückwirkenden Maßnahmen gegen bereits behandelte Fälle geben wird.
Gemäß der Anweisung 15-HD/UBKTTW wurden die Punkte 8.1 und 8.2, Abschnitt III der Anweisung Nr. 05-HD/UBKTTW aus dem Jahr 2022 über Anweisungen zur Umsetzung einer Reihe von Artikeln der Verordnung über Disziplinarmaßnahmen gegen Parteiorganisationen und Parteimitglieder, die gegen das Gesetz verstoßen, gestrichen. Dabei handelt es sich um die Punkte, die die Berücksichtigung und Disziplinarmaßnahmen bei Verstößen gegen die Bevölkerungspolitik, einschließlich der Geburt eines dritten Kindes, regeln.
Gleichzeitig wird in der neuen Richtlinie Punkt 8.3 wie folgt ergänzt: „Das in Absatz 2, Artikel 1 der Verordnung Nr. 08/2008/PL-UBTVQH12 vom 27. Dezember 2008 zur Änderung von Artikel 10 der Bevölkerungsverordnung von 2003 „Geburt eines oder zweier Kinder“ genannte Verhalten gilt nicht als Umgang mit dem in Absatz 2, Artikel 1 der Verordnung Nr. 08/2008/PL-UBTVQH12 vom 27. Dezember 2008 zur Änderung von Artikel 10 der Bevölkerungsverordnung von 2003 „Geburt eines oder zweier Kinder“ genannten Verhalten, außer in von der Regierung vorgeschriebenen Sonderfällen.“
Mit dieser Änderung stellt die Geburt eines dritten Kindes ab dem 20. März 2025 keinen Verstoß mehr dar, der der Parteidisziplin unterliegt.
Mit der Aufhebung der Disziplinarregelung für Parteimitglieder, die ein drittes Kind bekommen, soll eine flexible Anpassung an die veränderte Bevölkerungsstruktur und die Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung in der neuen Situation erreicht werden. Im vorläufigen Bericht zur Umsetzung der Resolution 21-NQ/TW wurde festgestellt, dass die Bevölkerungsstruktur unseres Landes rasch in die Überalterungsphase übergeht und in vielen Gebieten, insbesondere in Provinzen und Städten mit entwickelten sozioökonomischen Bedingungen, weiterhin niedrige Geburtenraten bestehen.
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Quelle: https://baohaiduong.vn/tu-20-3-2025-khong-ky-luat-dang-vien-sinh-con-thu-ba-408075.html
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