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Erleichterung der Geschäftserholung

Der Entwurf des Insolvenzgesetzes (geändert) institutionalisiert die Abwicklung von Insolvenzfällen in zwei getrennten Verfahren: Sanierung und Insolvenz, wobei das Sanierungsverfahren Vorrang hat.

Báo Sài Gòn Giải phóngBáo Sài Gòn Giải phóng07/08/2025

Am Morgen des 7. August hielt der Ständige Ausschuss des Wirtschafts- und Finanzausschusses ein Seminar ab, um Experten zum Entwurf des Insolvenzgesetzes (in der geänderten Fassung) zu konsultieren.

Laut dem Bericht des Obersten Volksgerichtshofs, der für die Ausarbeitung des Gesetzes zuständigen Einheit, weist das Insolvenzgesetz von 2014, obwohl es als Erfolg und Fortschritt im Einklang mit weltweiten Trends gilt, auch nach mehr als einem Jahrzehnt seiner Anwendung noch viele Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten auf. Insbesondere im Kontext der sozioökonomischen Schwankungen nach der Covid-19-Pandemie und der Auswirkungen internationaler Konflikte ist eine Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Beseitigung von Engpässen, zur Freigabe von Ressourcen, zur Unterstützung von Produktion und Wirtschaft und zur Steigerung der nationalen Wettbewerbsfähigkeit äußerst notwendig.

Viele Meinungen sprechen sich dafür aus, den Namen in „Sanierungs- und Insolvenzgesetz“ zu ändern. Dies soll dem erweiterten Geltungsbereich der Sanierungsregelungen Rechnung tragen, die Wiederherstellung der Geschäftstätigkeit von Unternehmen und Genossenschaften bei drohender Insolvenz priorisieren und internationalen Trends Rechnung tragen. Der nun zur Beratung vorgelegte Gesetzesentwurf enthält 22 neue Artikel, 60 geänderte Artikel und sieben beibehaltene Artikel des Insolvenzgesetzes von 2014.

Der Gesetzesentwurf institutionalisiert die Abwicklung von Insolvenzfällen in zwei getrennten Verfahren: Sanierungsverfahren und Insolvenzverfahren, wobei die Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs Vorrang hat. Dies ist besonders wichtig, um insolventen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich umzustrukturieren, den Betrieb wiederherzustellen, die Folgen der Insolvenz zu minimieren und die legitimen Rechte der Parteien zu schützen. Der Gesetzesentwurf fügt das Konzept des „insolvenzgefährdeten Unternehmens“ (Klausel 1, Artikel 5) für ein früheres Eingreifen hinzu.

Um Zeit zu sparen und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, wurde die Frist für die Inventarisierung des Vermögens von Unternehmen und Genossenschaften von 30 auf 15 Tage verkürzt; die Verlängerungsfrist beträgt ebenfalls 15 Tage. Die Frist für die Übermittlung von Inkassounterlagen wurde von 30 auf 15 Tage verkürzt; die Frist für die Erstellung einer Gläubigerliste wurde von 15 auf 7 Tage verkürzt. Einige allzu spezifische Vorschriften wurden der Regierung und dem Obersten Volksgericht übertragen, um sie im Detail zu spezifizieren und die Umsetzung zu lenken.

Im Hinblick auf die Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren diversifiziert der Entwurf die Methoden der Ausstellung, Zustellung und Benachrichtigung von Dokumenten. Er sieht auch die Nutzung von Online-Plattformen zur Lösung von Sanierungs- und Insolvenzfällen vor und fügt Bestimmungen zur Vorauszahlung von Sanierungs- und Insolvenzkosten hinzu. Insbesondere in Fällen, in denen der Antragsteller keine Vorauszahlung leisten muss, das Unternehmen oder die Genossenschaft nicht über genügend Geld oder Vermögenswerte verfügt oder Vermögenswerte besitzt, diese aber nicht verkaufen kann, wird der Staatshaushalt die Kosten übernehmen.

Der Entwurf sieht außerdem Bestimmungen vor, die den Verkauf von Geschäftsfeldern oder Geschäftsaktivitäten oder den Verkauf von Unternehmensteilen oder -aktivitäten zur Optimierung des Vermögenswerts ermöglichen. Für Unternehmen oder Genossenschaften mit wenigen Gläubigern, geringen Schulden oder kleiner oder kleinster Größe werden die Verfahren verkürzt, wobei die Umsetzungsdauer nur halb so lang ist wie bei einer normalen Sanierung.

Im Rahmen der Streitbeilegung ist das Konkursgericht für die Beilegung aller auftretenden Fälle und Streitigkeiten zuständig. Der Entwurf enthält außerdem Bestimmungen zum Umfang und zur Befugnis, in Konkursfällen ausländische Unterstützung anzufordern, sowie zu Fällen, in denen vietnamesische Gerichte Anträge auf Unterstützung in ausländischen Konkursfällen ablehnen.

Quelle: https://www.sggp.org.vn/tao-thuan-loi-cho-phuc-hoi-doanh-nghiep-post807213.html


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