Kinhtedothi – Die Regierung hat das Dekret Nr. 63/2025/ND-CP erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 78/2021/ND-CP vom 1. August 2021 der Regierung über die Einrichtung und Verwaltung des Fonds zur Verhütung und Kontrolle von Naturkatastrophen geändert und ergänzt werden.
Gemäß den neuen Bestimmungen im Dekret Nr. 63/2025/ND-CP wird der Zentrale Fonds zur Katastrophenvorsorge und -kontrolle (im Folgenden als Zentralfonds bezeichnet) vom Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (jetzt Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt) eingerichtet und verwaltet.
Im Dekret Nr. 63/2025/ND-CP werden die Vorschriften zum Verwaltungs- und Betriebsapparat des Zentralfonds wie folgt geändert:
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nutzt als Agentur zur Verwaltung des Zentralfonds den Apparat der Fachagentur, die das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bei der staatlichen Verwaltung der Prävention und Kontrolle von Naturkatastrophen berät.
Zur zentralen Fondsverwaltungsagentur gehören der Direktor, die stellvertretenden Direktoren, der Hauptbuchhalter, Beamte und öffentliche Angestellte, die in Teilzeit oder auf Abordnung arbeiten.
Der Direktor des Zentralfonds wird vom Minister für Landwirtschaft und Umwelt ernannt. Der Direktor des Zentralfonds ist dessen gesetzlicher Vertreter. Er ist befugt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Verträge für eine Reihe von Aufgaben zu unterzeichnen, die dem Betrieb des Fonds dienen. Er ist gegenüber dem Gesetz und dem Minister für Landwirtschaft und Umwelt verantwortlich.
Die stellvertretenden Direktoren des Zentralfonds werden vom Minister für Landwirtschaft und Umwelt auf Vorschlag des Direktors des Zentralfonds ernannt.
Über die Position des Hauptbuchhalters, des Beamten und des öffentlichen Dienstes, die gleichzeitig eine Position innehaben oder zur Verwaltungsagentur des Zentralfonds abgeordnet sind, entscheidet der Direktor des Zentralfonds gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Arbeitsweise, Aufgaben und Befugnisse der Verwaltungsagentur des Zentralfonds sind in der Verordnung über die Organisation und Funktionsweise des Zentralfonds festgelegt, die der Minister für Landwirtschaft und Umwelt auf Antrag der Verwaltungsagentur des Zentralfonds erlässt.
Verwaltung und Betriebsapparat der Provinzfonds
In Bezug auf den Verwaltungs- und Betriebsapparat des Provinzfonds für Katastrophenvorsorge und -kontrolle beschließt der Vorsitzende des Provinzvolkskomitees gemäß Dekret Nr. 78/2021/ND-CP die Einrichtung eines Provinzfonds, der Folgendes umfasst: Verwaltungsrat, Kontrollausschuss und Verwaltungsagentur des Provinzfonds.
Diese Regelung wird durch das Dekret Nr. 63/2025/ND-CP wie folgt geändert: Der Vorsitzende des Volkskomitees der Provinz beschließt die Einrichtung eines Provinzfonds; er nutzt den Apparat der spezialisierten Agentur, die das Volkskomitee der Provinz bei der staatlichen Verwaltung der Prävention und Kontrolle von Naturkatastrophen berät und unterstützt, als Agentur, die den Provinzfonds verwaltet.
Zur Verwaltung des Provinzfonds gehören der Direktor, die stellvertretenden Direktoren, der Hauptbuchhalter, Beamte und öffentliche Angestellte, die in Teilzeit oder auf Abordnung arbeiten.
Der Direktor des Provinzfonds wird vom Vorsitzenden des Provinzvolkskomitees bestimmt. Der Direktor des Provinzfonds ist dessen gesetzlicher Vertreter. Er ist befugt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Verträge für eine Reihe von Aufgaben zu unterzeichnen, die dem Betrieb des Fonds dienen. Er ist gegenüber dem Gesetz und dem Vorsitzenden des Provinzvolkskomitees verantwortlich.
Die stellvertretenden Direktoren des Provinzfonds werden vom Vorsitzenden des Provinzvolkskomitees auf Vorschlag des Direktors des Provinzfonds ernannt.
Über die Besetzung von Positionen als Hauptbuchhalter, Beamter oder öffentlicher Angestellter, die gleichzeitig eine Position innehaben oder zur Verwaltungsagentur des Provinzfonds abgeordnet sind, entscheidet der Fondsdirektor gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Arbeitsweise, Aufgaben und Befugnisse der Verwaltungsagentur des Provinzfonds sind in der Verordnung über die Organisation und Arbeitsweise des Provinzfonds festgelegt, die vom Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz auf Antrag der Verwaltungsagentur des Provinzfonds erlassen wird.
Das Volkskomitee der Provinz beauftragt die Volkskomitees der Bezirke und Gemeinden, die Sammlung und Auszahlung von Geldern gemäß den Vorschriften zu organisieren.
Dekret 63/2025/ND-CP tritt am 19. April 2025 in Kraft. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt vervollständigt den Verwaltungs- und Betriebsapparat des Zentralfonds; das Volkskomitee der Provinzen vervollständigt den Verwaltungs- und Betriebsapparat des Provinzfonds gemäß den Bestimmungen dieses Dekrets spätestens 45 Tage nach dem Inkrafttreten dieses Dekrets.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/sua-quy-dinh-ve-bo-may-quan-ly-va-dieu-hanh-quy-phong-chong-thien-tai.html
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