Dementsprechend müssen Unternehmen, die Personen- und Gütertransporte mit Motorrädern, Motorrollern und anderen einfachen Fahrzeugen durchführen, die gesetzlichen Bestimmungen zu Geschäftsaktivitäten sowie zur Verwaltung, Nutzung und Bedienung von Fahrzeugen und Fahrern im Rahmen ihrer Geschäftsaktivitäten einhalten und umsetzen.
Gleichzeitig sind die Vorschriften zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr gemäß Absatz 1, Artikel 47 des Gesetzes über Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr umzusetzen. Die Vorschriften zum Personen- und Gütertransport sind gemäß Artikel 65 des Straßengesetzes umzusetzen.
Transportunternehmen müssen dem Volkskomitee der Gemeinde, des Bezirks oder der Stadt, in der sie ansässig sind, Informationen über den Fahrzeugtyp und den Fahrer (vollständiger Name und persönliche Identifikationsnummer) mitteilen, die am Personen- und Gütertransportgeschäft beteiligt sind.
Der Einsatz von Fahrern ohne oder für den Fahrzeugtyp ungeeigneter Fahrerlaubnis, von Personen mit Punktabzug aus der Fahrerlaubnis, von Personen mit entzogener oder entzogener Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen zu gewerblichen Zwecken (für führerscheinpflichtige Fahrzeugtypen) sowie von Personen mit Berufsverbot ist nicht gestattet.
Die Transportgeschäftseinheit erhebt Transportgebühren; setzt gesetzliche Preisvorschriften um; stellt Tickets und Dokumente zur Erhebung von Transportgebühren gemäß den gesetzlichen Vorschriften aus. Ersetzt Schäden, die von Mitarbeitern und Vertretern der Einheit während des Transportvorgangs verursacht werden, gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Verweigern Sie die Beförderung von Passagieren, die die öffentliche Ordnung stören, Aktivitäten behindern, das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum anderer beeinträchtigen oder Fahrkartenbetrug begehen. Verweigern Sie die Beförderung von Gütern, deren Beförderung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verboten ist.
Krafträder und Motorradfahrer, die im Transportgewerbe tätig sind, müssen die Bestimmungen in Artikel 33 Absätze 1, 2 und 3 sowie Artikel 47 Absatz 1 des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit einhalten. Fahrer von Basisfahrzeugen, die im Transportgewerbe tätig sind, müssen die Bestimmungen in Artikel 31 sowie Artikel 47 Absatz 1 des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit einhalten.
Organisationen und Einzelpersonen, die Personen und Güter mit Motorrädern, Motorrollern oder anderen einfachen Fahrzeugen befördern, müssen die Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes und anderer relevanter Rechtsvorschriften einhalten. Verbotene Handlungen gemäß Artikel 9 des Straßenverkehrsgesetzes sind nicht gestattet.
Beachten Sie, dass diese Regelung nicht für einfache Fahrzeuge wie Rollstühle für Behinderte oder Fahrzeuge gilt, die Rollstühlen für Behinderte ähneln; einfache Fahrzeuge wie von Tieren gezogene Fahrzeuge oder Fahrzeuge, die von Tieren gezogenen Fahrzeugen ähneln.
[Anzeige_2]
Quelle: https://baoquangnam.vn/su-dung-xe-may-kinh-doanh-van-tai-phai-thong-bao-cho-ubnd-cap-xa-3146642.html
Kommentar (0)