Die oben genannten Informationen sind im Entwurf eines Dekrets zur Änderung einer Reihe von Bestimmungen des Bildungsgesetzes enthalten, das derzeit vom Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung beraten wird.
Dementsprechend wird das Ministerium für Bildung und Ausbildung Regelungen für studentische Arbeiten entwickeln, in denen die Gruppe Stipendien zur Lernförderung berücksichtigt und gewährt, darunter auch Studierende in anderen Ausbildungsformen wie dualem Studium oder Fernstudium, nicht nur Vollzeitstudenten.
Es wird erwartet, dass Teilzeitstudierenden Stipendien gewährt werden, ebenso wie Vollzeitstudierenden. (Illustrationsfoto)
Der Grund für diesen Vorschlag des Ministeriums für Bildung und Ausbildung liegt darin, dass Punkt b, Absatz 4, Artikel 8 des Regierungserlasses 84 aus dem Jahr 2020 vorsieht: „Für Berufsbildungseinrichtungen und Hochschulen werden Stipendien zur Förderung des Lernens in Höhe von mindestens 8 % der Studiengebühren für öffentliche Schulen gewährt.“ Die Vergabe von Stipendien an Voll- und Teilzeitstudierende steht somit voll und ganz im Sinne des Beschlusses.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung führte weiter aus, dass das geltende Hochschulgesetz nicht zwischen Teilzeit- und Vollzeitausbildung unterscheidet. Die Ausbildungsform wird lediglich im Diplomanhang festgehalten.
Neben der Änderung und Ergänzung der Stipendienempfänger schlug das Ministerium für Bildung und Ausbildung vor, dass öffentliche Schulen mindestens fünf Prozent ihrer Studiengebühren dem Stipendienfonds zur Förderung des Lernens zuweisen sollen. Dies entspricht einer Reduzierung von drei Prozent gegenüber dem aktuellen Satz. Für Privatschulen bleibt der Satz bei zwei Prozent. Gleichzeitig wird die Höhe des Abzugs auf Grundlage der Studiengebühren aller Ausbildungsprogramme berechnet, nicht nur der Vollzeitstudierenden.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung schlug im Entwurf außerdem eine Änderung und Ergänzung vor, wonach Lehrkräfte an Weiterbildungseinrichtungen wie allgemeinbildende Lehrkräfte Anspruch auf Sommerferien haben. Der Grund dafür ist, dass die Richtlinien für Lehrkräfte an Weiterbildungseinrichtungen, die Bildungsprogramme zur Erlangung von Diplomen des nationalen Bildungssystems unterrichten, ähnlich wie für allgemeinbildende Lehrkräfte umgesetzt werden. Das aktuelle Dekret 84/2020/ND-CP sieht für diese Fälle jedoch keine Sommerferien vor.
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Quelle: https://vtcnews.vn/sinh-vien-tai-chuc-co-the-duoc-cap-hoc-bong-nhu-he-chinh-quy-ar902166.html
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