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Gebührenordnung für die Begutachtung und Ausstellung von Registrierungsbescheinigungen bei mehrstufigen Vertriebstätigkeiten

Báo Đầu tưBáo Đầu tư21/02/2024

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Gebührenordnung für die Begutachtung und Ausstellung von Registrierungsbescheinigungen bei mehrstufigen Vertriebstätigkeiten

Das Finanzministerium hat das Rundschreiben Nr. 09/2024/TT-BTC herausgegeben, das die Gebührensätze, die Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung für die Bewertung der Ausstellung von Multi-Level-Marketing-Registrierungszertifikaten geregelt. Das Rundschreiben erscheint am 21. März 2024 in Kraft.

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Website: Internet

Gemäß dem Rundschreiben beträgt die Gebühr für die Beurteilung und Ausstellung einer mehrstufigen Verkaufsregistrierungsbescheinigung: Für die Neuausstellung oder Erneuerung eines mehrstufigen Verkaufsregistrierungszertifikats: 5.000.000 VND/01 Schätzung.

Für Fälle der Änderung und Ergänzung der mehrstufigen Verkaufsregistrierungsbescheinigung: 3.000.000 VND/01 Gutschrift.

Organisationen, die Gebühren gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens erheben, darunter: Ministerium für Industrie und Handel oder die staatliche Agentur des Ministeriums für Industrie und Handel, die mit der Beurteilung der Unterlagen beauftragt ist, um gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Registrierungszertifikate für mehrstufige Verkaufsaktivitäten auszustellen.

Die Gebührenerhebungsorganisation darf 90 % der erhobenen Gebühren einbehalten und für Bewertungs- und Gebührenerhebungstätigkeiten gemäß den Bestimmungen in Klausel 4, Artikel 1 des Regierungserlasses Nr. 82/2023/ND-CP zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Regierungslasses Nr. 120/2016/ND-CP vom 23. August 2016 zur detaillierten und lenkenden Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über Gebühren und Abgaben ausgeben; Außerdem müssen sie 10 % der erhobenen Gebühren an den Staatshaushalt abführen.

Handelt es sich bei der Gebührenerhebungsorganisation um eine staatliche Behörde, die gemäß Klausel 3, Artikel 1 des Dekrets Nr. 82/2023/ND-CP Keine Betriebsausgaben aus Gebührenerhebungsquellen beziehen können, ist der gesamte Betrag der erhobenen Gebühren an den Staatshaushalt abzuführen. Die Kosten für Bewertungs- und Gebührenerhebungstätigkeiten werden im Voranschlag der Gebührenerhebungsorganisation gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgabenregelungen und -normen des Staatshaushalts aus dem Staatshaushalt zugewiesen.


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