Das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus hat soeben das Rundschreiben Nr. 04 mit Wirkung vom 20. August herausgegeben, in dem die Fremdsprachenkompetenzstandards für internationale Reiseleiter geändert und im Vergleich zu früheren Regelungen um einige Details ergänzt wurden.
Um gemäß dem Tourismusgesetz über Fremdsprachenkenntnisse zu verfügen, muss eine Person eines von vier Kriterien erfüllen: einen Hochschulabschluss oder höher in Sprachen oder Fremdsprachen, Fremdsprachendolmetschen oder Fremdsprachenpädagogik. Die alte Regelung besagte lediglich allgemein, dass „ein Hochschulabschluss oder höher in Fremdsprachen erforderlich ist“.
Ab August 2024 müssen internationale Reiseleiter neue Vorschriften zu Fremdsprachenkenntnissen einhalten.
Das zweite Kriterium ist ein Hochschulabschluss oder ein höherer Abschluss mit einer Ausbildung in einer Fremdsprache. Falls die Ausbildungssprache nicht im Diplom oder im Diploma Supplement angegeben ist, müssen zusätzliche Dokumente zum Nachweis der Ausbildungssprache vorgelegt werden. Dieses Detail wurde im vorherigen Rundschreiben vereinfacht: „Hochschulabschluss oder ein höherer Abschluss mit einer Ausbildung in einer Fremdsprache.“
Das dritte Kriterium ist ein ausländischer Hochschulabschluss oder ein höherer Abschluss mit einer Ausbildung in der Amtssprache des Gastlandes. Bei einer Ausbildung in einer anderen Sprache als der Amtssprache des Gastlandes ist die Ausbildungssprache im Diplom oder in der Diplomanhang nicht angegeben. In diesem Fall sind zusätzliche Dokumente zum Nachweis der Ausbildungssprache vorzulegen. In der alten Regelung fehlte der Zusatz „Ausbildungssprache nicht im Diplom oder in der Diplomanhang“ hingegen.
Der vierte Standard besteht darin, dass die Person über eines der folgenden gültigen Fremdsprachenzertifikate verfügt, das von einer zuständigen Organisation oder Agentur ausgestellt wurde: ein Fremdsprachenzertifikat der Stufe 4 oder höher gemäß dem 6-stufigen Fremdsprachenkompetenzrahmen für Vietnam; ein Fremdsprachenkompetenzzertifikat, das der Stufe 4 oder höher gemäß dem 6-stufigen Fremdsprachenkompetenzrahmen für Vietnam entspricht oder dem Niveau B2 oder höher gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen entspricht.
Im alten Rundschreiben hingegen bestand dieser Standard lediglich darin, „ein Fremdsprachenzertifikat der Stufe 4 oder höher gemäß dem 6-stufigen Fremdsprachenkompetenzrahmen für Vietnam zu besitzen oder ein Fremdsprachenzertifikat zu besitzen, das dem erforderlichen Niveau gemäß den Vorschriften entspricht“, und es gab keine Anforderung bezüglich der Frist.
Während im vorherigen Rundschreiben noch gefordert wurde, dass von ausländischen Ausbildungseinrichtungen ausgestellte Diplome, Zeugnisse und Zertifizierungen gemäß den Bestimmungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung sowie des Ministeriums für Arbeit, Invaliden und Soziales anerkannt werden müssen, heißt es im neuen Rundschreiben: „Diplome ausländischer Ausbildungseinrichtungen müssen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Bildung , Hochschulbildung und Berufsbildung anerkannt werden.“
Daher werden in dieser neuen Verordnung die Anforderungen an die Fremdsprachenkenntnisse internationaler Reiseleiter überarbeitet und ergänzt, sodass sie spezifischer, detaillierter und strenger sind als die vorherigen Vorschriften.
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Quelle: https://thanhnien.vn/quy-dinh-moi-ve-tieu-chuan-ngoai-ngu-doi-voi-huong-dan-vien-du-lich-quoc-te-185240713123802222.htm
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