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Aktuelle Regelungen zur Fahrerausbildung

(Chinhphu.vn) – Das Bauministerium hat das Rundschreiben Nr. 14/2025/TT-BXD herausgegeben, das die Fahrerausbildung, Schulung, Prüfung und Ausstellung von Schulungszertifikaten im Bereich des Straßenverkehrsrechts regelt.

Báo Chính PhủBáo Chính Phủ09/07/2025

Quy định mới nhất về đào tạo lái xe- Ảnh 1.

Das Bauministerium hat Vorschriften zur Fahrerausbildung sowie zur Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Ausbildungsnachweisen im Bereich Straßenverkehrsrecht erlassen.

Dieses Rundschreiben regelt die Fahrerausbildung, die Ausbildung, Prüfung, Erteilung und Erneuerung von Ausbildungsnachweisen im Straßenverkehrsrecht, Standards für spezialisierte Ausbildungsstätten für Motorradfahrer, die Ausbildungen, Prüfungen und die Erteilung von Ausbildungsnachweisen im Straßenverkehrsrecht durchführen, sowie Standards für Ausbildungsstätten für Motorradfahrer.

Dieses Rundschreiben gilt für Organisationen und Einzelpersonen, die sich mit der Fahrerausbildung, der Ausbildung, Prüfung und Erteilung bzw. Erneuerung von Ausbildungszertifikaten im Bereich des Straßenverkehrsrechts befassen, sowie für Standards spezialisierter Ausbildungseinrichtungen für Motorradfahrer, die Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Ausbildungszertifikaten im Bereich des Straßenverkehrsrechts durchführen.
Dieses Rundschreiben gilt nicht für Fahrausbildungseinrichtungen, Fahrausbildungsorganisationen sowie für die Erteilung und Wiedererteilung von Ausbildungszertifikaten im Bereich des Straßenverkehrsrechts für Militär- und Polizeikräfte, die Aufgaben der nationalen Verteidigung und Sicherheit wahrnehmen.
Formular zur Fahrerschulung

Für Personen, die eine Ausbildung zur Erteilung eines Motorradführerscheins der Klassen A1, A1 und B1 benötigen , gilt gemäß Rundschreiben: Für die theoretischen Lerninhalte müssen sie das in diesem Rundschreiben vorgeschriebene Ausbildungsprogramm absolvieren und können zwischen folgenden Lernmethoden wählen: Selbststudium der theoretischen Fächer gemäß den staatlichen Vorschriften für Fahrerausbildungsmaßnahmen oder Unterricht in einer Fahrschule. Für die praktischen Lerninhalte des Fahrens: in konzentrierter Form in einer Fahrschule.

Personen, die eine Ausbildung für die Erteilung eines Führerscheins der Klassen B, C1, C, D1, D2, D, BE, C1E, CE, D1E, D2E und DE benötigen: Für theoretische Lerninhalte müssen sie das in diesem Rundschreiben vorgeschriebene Ausbildungsprogramm absolvieren und können eine der folgenden Lernformen wählen: konzentrierter Unterricht an einer Fahrschule oder Fernunterricht, Selbststudium mit Anleitung gemäß den staatlichen Vorschriften für Fahrausbildungsaktivitäten. Für praktische Fahrlerninhalte: in Form von konzentriertem Unterricht an einer Fahrschule.

Fahrausbildung für die Klassen B, C1

Gemäß dem Rundschreiben sieht das Programm die praktische Ausbildungszeit für die Fahrklassen B und C1 wie folgt vor:

TT-NUMMER

INHALT

Berechnungseinheit

FÜHRERSCHEINKLASSE

Klasse B

Klasse C1

Lernen Sie, Autos mit Automatikgetriebe (einschließlich Elektroautos) zu fahren

Lernen Sie, ein Auto mit manueller Schaltung zu fahren

1

Fahrpraxiszeit auf der Driving Range für 01 Schüler

Stunde

41

41

43

2

Fahrpraxiszeit auf der Straße von 01 Schüler

Stunde

24

40

48

3

Anzahl der Praxisstunden in der Autofahrerkabine/01 Schüler

Stunde

2

2

2

4

Gesamte praktische Ausbildungsstrecke von 01 Studenten

km

1.000

1.100

1.100

Dort drin

Entfernung der praktischen Fahrstunden auf der Driving Range von 01 Schüler

km

290

290

275

Entfernung der Fahrpraxis auf der Straße von 01 Schüler

km

710

810

825

In einer Gruppe von Fahrschülern, die in einem Fahrübungswagen der Klasse B untergebracht sind, dürfen maximal 5 Schüler sein, in der Klasse C1 maximal 8 Schüler. Dabei wird für jeden Schüler die Fahrübungsstrecke berechnet und für die Gruppe der Schüler im Fahrübungswagen die Fahrübungszeit auf dem Fahrübungsgelände berechnet.

Abschluss des Schulungskurses prüfen

Prüfung der theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte in der Fahrausbildungseinrichtung, die als Abschluss des Ausbildungskurses gelten, umfasst: Prüfung am Ende der theoretischen Ausbildungsinhalte gemäß dem vom Ministerium für öffentliche Sicherheit herausgegebenen Satz theoretischer Prüfungsfragen und Simulation von Verkehrssituationen; Prüfung am Ende der praktischen Fahrausbildungsinhalte, einschließlich Dauerunterricht, Zickzack-Vorwärts- und Rückwärtsunterricht und Fahren auf der Straße; der Fahrschüler wird auf Abschluss der Ausbildungsinhalte geprüft, wenn er mindestens 70 % der theoretischen Ausbildungszeit absolviert hat; genügend Zeit und mindestens 50 % der praktischen Fahrstrecke auf dem Fahrübungsgelände gelernt hat; genügend Strecke und mindestens 50 % der praktischen Fahrzeit auf der Straße gelernt hat.

Noten zur Beurteilung der Lernergebnisse der theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte der Schüler: Für die Prüfungsinhalte gemäß dem Satz theoretischer Prüfungsfragen, der Simulation von Verkehrssituationen, Dauerprüfungen und Fahren auf der Straße werden die Noten gemäß dem vom Ministerium für öffentliche Sicherheit herausgegebenen Fahrprüfungsverfahren bewertet; für die Hin- und Her-Prüfung auf einer von der Ausbildungsstätte entwickelten 10-Punkte-Skala (von 1 bis 10), wobei 1 Dezimalstelle berücksichtigt wird.

Der Abschluss des Ausbildungskurses gilt für Fahrschüler, deren Prüfungsergebnisse gemäß den theoretischen Prüfungsfragen, simulierten Verkehrssituationen, Dauerprüfungen und Fahren auf der Straße den Anforderungen für die entsprechende Klasse gemäß dem vom Ministerium für öffentliche Sicherheit herausgegebenen Fahrprüfungsverfahren entsprechen; das Vorwärts- und Rückwärtsprüfungsergebnis beträgt 5,0 oder höher.

Dieses Rundschreiben tritt mit Wirkung vom 1. September 2025 in Kraft. Dieses Rundschreiben hebt das Rundschreiben Nr. 35/2024/TT-BGTVT vom 15. November 2024 des Verkehrsministers auf, das die Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Führerscheinen, die Erteilung und Verwendung internationaler Führerscheine sowie die Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Ausbildungszertifikaten im Bereich des Straßenverkehrsrechts regelt.

Übergangsbestimmungen

Bei Schulungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens eröffnet wurden, für die aber vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens noch keine Abschlussprüfung durchgeführt wurde, kann die Schulungseinrichtung proaktiv das Verfahren zur Bewertung der Lernergebnisse der theoretischen und praktischen Schulungsinhalte der Auszubildenden wählen, um den Abschluss der Schulung gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens oder gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 35/2024/TT-BGTVT zu berücksichtigen.

Für Schulungen, bei denen vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens Abschlusskontrollen durchgeführt wurden, erfolgt die Bestätigung des Abschlusses der Schulung weiterhin gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 35/2024/TT-BGTVT.

Vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens ausgestellte Lehrgangsbescheinigungen und Bescheinigungen über die Ausbildung im Straßenverkehrsrecht behalten weiterhin ihre Gültigkeit gemäß den Vorschriften./.


Quelle: https://baochinhphu.vn/quy-dinh-moi-nhat-ve-dao-tao-lai-xe-102250709174518501.htm


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