Die 3 wichtigsten Steuern für Gewerbebetriebe
Nach den geltenden Vorschriften müssen Gewerbetreibende drei grundlegende Steuer- und Abgabenarten erfüllen: Gewerbesteuer, Mehrwertsteuer und Einkommensteuer. Darüber hinaus können Gewerbetreibende weitere Steuern wie Ressourcensteuern und Umweltschutzsteuern zahlen müssen, wenn sie gemäß den Bestimmungen spezieller Gesetze mit steuerpflichtigen Gütern handeln.
Wie hoch sind die Einnahmen, die versteuert werden müssen?
Gewerbetreibende mit einem Jahresumsatz von 100 Millionen VND oder weniger sind von der Mehrwertsteuer und der Einkommensteuer befreit. Diese Einkommensgrenze gilt für einen Vertreter eines Gewerbetreibenden in einer Gruppe von Einzelpersonen oder Haushalten. Übersteigt der Umsatz jedoch den Schwellenwert von 100 Millionen VND pro Jahr, muss der Gewerbetreibende Mehrwertsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer zahlen.

Nach geltendem Recht müssen Gewerbetreibende drei grundlegende Steuer- und Abgabenarten erfüllen: Gewerbesteuer, Mehrwertsteuer und Einkommensteuer. (Illustrationsfoto)
Details zur Steuerschuld im Jahr 2025
Die Gewerbesteuer wird auf Grundlage des Jahresumsatzes berechnet: Haushalte mit einem Umsatz von über 500 Millionen VND/Jahr zahlen 1 Million VND; Haushalte mit einem Umsatz von über 300 bis 500 Millionen VND/Jahr zahlen 500.000 VND; Haushalte mit einem Umsatz von über 100 bis 300 Millionen VND/Jahr zahlen 300.000 VND.
Für die Mehrwertsteuer und die Einkommensteuer erklären Gewerbetreibende je nach Betriebsmodell nach der Pauschalmethode oder nach den tatsächlichen Einnahmen.
Die Steuer wird auf Basis des steuerpflichtigen Umsatzes multipliziert mit dem branchenüblichen Steuersatz berechnet. Der steuerpflichtige Umsatz umfasst alle Einnahmen aus Verkäufen, Dienstleistungen, Boni, Rabatten und Handelsförderung, einschließlich der Fälle, in denen kein Geld eingezogen wurde.
Die Berechnungsformel lautet wie folgt:
Zu zahlende Mehrwertsteuer (MwSt.) = MwSt.-Satz × steuerpflichtiger Umsatz
Zu zahlende Einkommensteuer (PIT) = PIT-Satz × zu versteuerndes Einkommen
Abschaffung der Pauschalbesteuerung: Wie zahlen Unternehmenshaushalte ihre Steuern?
Vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Dezember 2025 gilt die Abschaffung der Pauschalsteuer für Geschäftshaushalte mit einem Umsatz von 1 Milliarde VND/Jahr oder mehr in Branchen, die Waren verkaufen und Dienstleistungen direkt an Verbraucher erbringen, wie etwa: Einkaufszentren, Supermärkte, Einzelhandel, Lebensmittel und Getränke, Restaurants, Hotels, Personenbeförderung, Kunst, Unterhaltung, Kinos, persönliche Dienstleistungen …
Laut Verordnung: Ab dem 1. Januar 2026 wird die Pauschalsteuer für alle Gewerbetreibenden und Privatpersonen offiziell abgeschafft.
Nach der Abschaffung der Pauschalsteuer haben Gewerbetreibende zwei Möglichkeiten, ihre Steuern zu entrichten.
Methode der Steuererklärung: Gilt für Haushalte und Einzelpersonen, die geschäftlich tätig sind und einen Umsatz von 100 Millionen VND/Jahr oder mehr erzielen.
Methode der Steuerzahlung bei jedem Vorfall: Gilt für Personen, die unregelmäßig geschäftlich tätig sind und keinen festen Geschäftssitz haben.
So berechnen Sie die Steuer nach der Deklarationsmethode
Gemäß Rundschreiben 40/2021 des Finanzministeriums : Steuerpflichtige Einnahmen: Umfassen alle Einnahmen aus Verkäufen, der Bereitstellung von Dienstleistungen, Provisionen, Werbewerten, Rabatten, Verkaufsunterstützung … einschließlich sowohl eingezogener als auch nicht eingezogener Beträge.
Steuersatz auf Einnahmen: Einschließlich des für jede Branche vorgeschriebenen Mehrwertsteuersatzes und Körperschaftsteuersatzes (Anhang I Rundschreiben 40).
Steuerberechnungsformel
Mehrwertsteuer (MwSt.) = MwSt.-pflichtiger Umsatz × MwSt.-Satz %
Einkommensteuer (PIT) = zu versteuerndes Einkommen × PIT-Satz
Ist ein Unternehmen in mehreren Branchen tätig, wird der Steuersatz auf Grundlage der Einnahmen der einzelnen Branchen gesondert berechnet. Können die Einnahmen nicht ermittelt werden, ist die Steuerbehörde berechtigt, diese anhand der tatsächlichen Einnahmen zu ermitteln.
Quelle: https://baolaocai.vn/nhung-loai-thue-ho-kinh-doanh-phai-nop-nam-2025-post403809.html
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