(Dan Tri) – Der Verordnungsentwurf, der die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Sozialversicherungsgesetzes von 2024 detailliert beschreibt und regelt, legt die Höhe der Zulagenberechnung für Personen fest, die das Rentenalter erreicht haben, aber noch keine 15 Jahre lang Beiträge gezahlt haben.
Gemäß dem Verordnungsentwurf, der die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Sozialversicherungsgesetzes 2024 zur obligatorischen Sozialversicherung detailliert regelt und regelt, sind Leistungsempfänger vietnamesische Staatsbürger im Rentenalter, die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, jedoch weder die Anforderungen an die Rentenbezugsdauer (mindestens 15 Jahre) noch die Bedingungen für den Bezug einer Sozialrente (70–75 Jahre) erfüllen.
Um in den Genuss dieser Regelung zu kommen, erhält der Leistungsempfänger keine einmalige Sozialversicherungszahlung und reserviert auch keinen Zeitraum für die Zahlung der Sozialversicherung, sondern beantragt den Erhalt monatlicher Leistungen.
Dauer und Höhe der monatlichen Leistungen richten sich nach der Bezugsdauer und dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt, das der Beitragszahlung in die Sozialversicherung zugrunde liegt.
Dauer und Höhe der monatlichen Leistungen richten sich nach der Beitragsdauer und der Beitragsgrundlage des Arbeitnehmers in der Sozialversicherung. Die niedrigste monatliche Leistungshöhe entspricht der Höhe der Sozialrente.
Während des Bezugs dieser monatlichen Zulage haben Arbeitnehmer außerdem Anspruch auf kostenlose Sozialversicherung und Bestattungskosten im Todesfall als Rente.
Die monatliche Bezugsdauer richtet sich nach der Sozialversicherungsbeitragsdauer und -grundlage des Arbeitnehmers und wird nach folgender Formel berechnet:
Dabei ist Ttt die monatliche Leistungszeit (monatlich berechnet).
Mbq: Das als Grundlage für die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge verwendete Durchschnittsgehalt wird gemäß den Bestimmungen von Artikel 72 des Sozialversicherungsgesetzes und Artikel 15 dieses Dekrets für Teilnehmer der obligatorischen Sozialversicherung berechnet. Das als Grundlage für die freiwilligen Sozialversicherungsbeiträge verwendete Durchschnittseinkommen wird gemäß den Bestimmungen von Artikel 104 des Sozialversicherungsgesetzes für Teilnehmer der freiwilligen Sozialversicherung berechnet. Das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge verwendete Durchschnittseinkommen und -gehalt wird gemäß den Bestimmungen für Personen berechnet, die sowohl freiwillig als auch sozialversicherungspflichtig versichert sind.
N ist die Anzahl der Jahre, in denen der Sozialversicherungsbeitrag geleistet wurde. Hat der Sozialversicherungsbeitragszeitraum ungerade Monate zwischen einem und sechs Monaten, wird er als halbes Jahr gezählt, zwischen sieben und elf Monaten als ein Jahr.
TChtxh: Die monatliche Sozialrente wird zum Zeitpunkt der Abrechnung des monatlichen Rentensystems berechnet.
Was die Höhe des monatlichen Zuschusses betrifft, so wird dieser zum Zeitpunkt der Abrechnung auf der Grundlage der in Absatz 1, Artikel 22 des Sozialversicherungsgesetzes festgelegten Höhe des monatlichen Sozialrentenzuschusses berechnet.
Übersteigt der nach der in Absatz 1, Artikel 22 dieses Verordnungsentwurfs genannten Formel berechnete monatliche Bezugszeitraum den Zeitraum bis zum Erreichen des Alters, ab dem eine Sozialrente bezogen werden kann, wird dem Arbeitnehmer ein monatlicher Bezugsbetrag berechnet, der höher ist als die Sozialrente zum Zeitpunkt der Abrechnung. Der Bezug erfolgt nach folgender Formel:
Dabei gilt TCtt: Die Höhe der monatlichen Zulage wurde im Vergleich zur Höhe der monatlichen Sozialrente erhöht.
Ttt: Die monatliche Leistungsdauer wird nach der in Absatz 1 dieses Artikels angegebenen Formel berechnet (monatliche Berechnung).
Tdt: Zeit vom Monat, in dem der Arbeitnehmer einen schriftlichen Antrag einreicht, bis zum Erreichen des Alters, ab dem er Leistungen der sozialen Rente erhält (monatlich berechnet).
TChtxh: Die monatliche Sozialrente wird zum Zeitpunkt der Abrechnung des monatlichen Rentensystems berechnet.
Bei der Berechnung des monatlichen Zuschusses wird bei ungeraden Werten auf die nächste Einheit gerundet (aufgerundet).
Die Höhe des monatlichen Zuschusses wird angepasst, wenn die Regierung die Renten gemäß den Bestimmungen von Artikel 67 des Sozialversicherungsgesetzes anpasst.
Der Antrag des Arbeitnehmers auf monatliches Sozialgeld muss dem Formular der Sozialversicherungsanstalt entsprechen.
[Anzeige_2]
Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/nguoi-tu-60-tuoi-chua-du-15-nam-dong-bao-hiem-xa-hoi-nhan-tro-cap-ra-sao-20250207163902785.htm
Kommentar (0)