
Gemäß den Richtlinien des Ministeriums für Bildung und Ausbildung (DET) muss das Prinzip des Schulwechsels dem Fach entsprechen, die Ausstattung und Unterrichtsqualität der Schulen sicherstellen und die Schulwechselunterlagen müssen gemäß den Bestimmungen in den Richtlinien des Ministeriums für Bildung und Ausbildung vollständig sein.
Gegenstand eines Schulwechsels sind Schüler, die mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten den Wohnsitz wechseln, Schüler in besonders schwierigen familiären Verhältnissen oder aus wirklich berechtigten Gründen die Schule wechseln müssen.
Das städtische Ministerium für Bildung und Ausbildung stellt spezifische Anweisungen zu den Verfahren für den Schulwechsel auf allen Bildungsstufen bereit; dazu gehören Schulwechsel innerhalb derselben Gemeinde, desselben Bezirks oder derselben Sonderzone, zwischen Gemeinden, Bezirken oder Sonderzonen innerhalb der Stadt sowie Schulwechsel in oder aus anderen Provinzen oder Städten.
Schulwechsel erfolgen jeweils zum Ende des ersten Schulhalbjahres (15.01.–30.01. jeden Jahres) oder während der Sommerferien (ab 15.07.) bis vor Beginn des neuen Schuljahres (bis 20.08. jeden Jahres).
Insbesondere für neu aufgenommene Schüler der 10. Klasse, Schüler, die in der Stadt studieren oder aus anderen Provinzen und Städten wechseln, wird ein Wechsel erst am Ende des Schuljahres geprüft und entschieden. Sonderfälle bezüglich des Wechselzeitpunkts werden vom Vorsitzenden des Volkskomitees der Gemeinde, des Bezirks oder der Sonderzone (für Mittelschüler) bzw. vom Direktor des Ministeriums für Bildung und Ausbildung (für Oberschüler) des Ziellandes geprüft und entschieden.
Das städtische Bildungs- und Ausbildungsamt bietet außerdem Hinweise zur Organisation des Wahlfachstudiums für Gymnasiasten nach dem Wechsel an eine neue Schule sowie Hinweise zur Wiedereinschreibung.
BITTE LESEN SIE HIER DEN LEITFADEN ZUM SCHULWECHSEL >>
Quelle: https://baodanang.vn/nganh-giao-duc-da-nang-huong-dan-chuyen-truong-va-tiep-nhan-hoc-sinh-3296932.html
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