Die Staatsbank von Vietnam (SBV) erstellt ein Rundschreiben zur Regelung der Umstrukturierung der Schuldentilgungsbedingungen durch Kreditinstitute, um Kunden zu unterstützen, die aufgrund der Auswirkungen und Schäden des Sturms Nr. 3 in Schwierigkeiten geraten sind.
Insbesondere sieht dieses Rundschreiben vor, dass Kreditinstitute die Bedingungen für die Schuldentilgung neu strukturieren müssen, um Kunden zu unterstützen, die vom Sturm Nr. 3 betroffen sind. Die Verlängerung des Rundschreibens 02 im Jahr 2023 findet keine Anwendung, da das Dokument, das die Umstrukturierung der Schulden und die Aufrechterhaltung dieser Schuldengruppe regelt, am 31. Dezember 2024 endet.
Die Staatsbank von Vietnam teilte mit, dass die Anwendungsbereiche dieses Rundschreibenentwurfs folgende sind: Kreditinstitute (ausgenommen Policy Banks), Zweigstellen ausländischer Banken, Kunden (einschließlich Zweigstellen und Repräsentanzen) von Kreditinstituten in 26 Provinzen und Städten, die aufgrund der Schäden durch Sturm Nr. 3 Schwierigkeiten bei der Rückzahlung ihrer Schulden haben, sowie andere Organisationen und Einzelpersonen, die mit der Umstrukturierung der Schuldentilgung zu tun haben.
Die Umstrukturierung der Schuldentilgungsbedingungen für Kunden, die vom Sturm Nr. 3 betroffen sind, erfolgt gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens; andere Inhalte im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Schuldentilgung erfolgen gemäß den Bestimmungen anderer relevanter Dokumente.
Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Kreditinstitute eine Umstrukturierung der Schuldentilgungsfrist für den Kapital- und/oder Zinssaldo der Schulden auf Grundlage des Kundenantrags, der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kreditinstituts, der ausländischen Bankfiliale und der Einhaltung der folgenden Bestimmungen in Erwägung ziehen und beschließen dürfen:
Kunden mit ausstehenden Kapitalrückzahlungen, die vor dem 7. September 2024 entstanden sind und aus Kredit- und Finanzleasingaktivitäten stammen.
Die Verpflichtung zur Rückzahlung von Kapital und/oder Zinsen entsteht vom 7. September 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
Die ausstehenden Schulden der umstrukturierten Rückzahlungsfrist sind bis zu 10 Tage ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung noch fällig oder überfällig, die Rückzahlungsfrist gemäß Vertrag oder Vereinbarung. Das Kreditinstitut darf die Rückzahlungsfrist für die ausstehenden Schulden der Schulden, die mehr als 10 Tage überfällig sind, vom 7. September 2024 bis zum Inkrafttreten dieses Rundschreibens bei der Umsetzung der ersten Schuldenumstrukturierung umstrukturieren.
Bei Kunden, die von Kreditinstituten als in Schwierigkeiten befindlich eingestuft werden und nicht in der Lage sind, Kapital und/oder Zinsen fristgerecht gemäß Vertrag oder Vereinbarung zurückzuzahlen, liegt einer der folgenden Fälle vor: Der Kunde wurde durch Sturm Nr. 3 geschädigt; der Partner des Kunden befindet sich in Schwierigkeiten und kann die eingegangenen Verpflichtungen und Vereinbarungen nicht ordnungsgemäß und vollständig erfüllen.
Kunden, die von Kreditinstituten als nicht in der Lage eingestuft werden, das Kapital und/oder die Zinsen innerhalb der umstrukturierten Rückzahlungsfrist vollständig zurückzuzahlen; Kunden, die vom Sturm Nr. 3 betroffen sind und Zeit brauchen, um ihr Leben zu stabilisieren und Lösungen für die Wiederherstellung von Produktion und Geschäft aufzubauen und zu suchen.
Die Prüfung einer Umschuldung muss in diesem Fall innerhalb der ersten drei Monate ab dem Datum des Inkrafttretens des Rundschreibens erfolgen. Der Zeitraum der Umschuldung darf ein Jahr ab dem Datum der Umschuldung nicht überschreiten.
Bei Schulden, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, nehmen Kreditinstitute keine Umstrukturierungen der Schuldentilgung vor.
Die Überprüfung der Umstrukturierung der Schuldentilgungsfrist erfolgt ab dem Datum des Inkrafttretens des Rundschreibens bis zum 31. Dezember 2025. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Umstrukturierungen der Schuldentilgungsfrist.
Der endgültige Rückzahlungstermin des umstrukturierten Schuldenstands (einschließlich Schuldenverlängerung) darf den 31. Dezember 2026 nicht überschreiten.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/ngan-hang-nha-nuoc-du-thao-chinh-sach-co-cau-no-ho-tro-khach-hang-sau-bao-yagi-2327467.html
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