Im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung verlängert die Richtlinie den Mutterschaftsurlaub für männliche Arbeitnehmer auf 60 Tage ab der Geburt des Kindes statt wie bisher auf 30 Tage. Arbeitnehmer können mehrere freie Tage nehmen, solange die Gesamtzahl der freien Tage die Regelungen nicht überschreitet und der letzte Urlaub innerhalb der ersten 60 Tage nach der Geburt des Kindes liegt.
Die Anzahl der freien Tage bleibt unverändert, und zwar: 5 Arbeitstage bei einer natürlichen Geburt der Frau; 7 Arbeitstage bei einem Kaiserschnitt oder einer Geburt vor der 32. Woche; 10 Arbeitstage bei einer Zwillingsgeburt, bei Drillingen oder mehr zusätzlich 3 Arbeitstage für jedes weitere Kind ab dem dritten Kind; 14 Tage bei einer Zwillingsgeburt per Kaiserschnitt.
Bei Drillingen oder mehr, die operiert werden müssen, haben Männer ab dem dritten Kind Anspruch auf zusätzlich 3 arbeitsfreie Tage pro Kind.
Quelle: https://quangngaitv.vn/mo-rong-che-do-thai-san-voi-nam-gioi-dong-bao-hiem-xa-hoi-6504367.html
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