Das Finanzministerium hat das Rundschreiben 60/2023/TT-BTC herausgegeben, das die Gebührensätze, die Erhebung, Zahlung, Befreiung und Verwaltung für die Zulassung und Kennzeichenausgabe von Kraftfahrzeugen regelt (Rundschreiben 60). Das Rundschreiben 60 ersetzt das Rundschreiben Nr. 229/2016/TT-BTC.
Das Rundschreiben 60 tritt am 22. Oktober 2023 mit zahlreichen Änderungen bei den Zulassungs- und Kennzeichengebühren für Autos und Motorräder in Kraft.
Konkret sieht Rundschreiben 60 eine Änderung der Gebühr für die erstmalige Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung mit Nummernschild in Region I für Pkw (ausgenommen Pkw mit bis zu neun Sitzplätzen; Anhänger und Sattelauflieger werden separat zugelassen) auf 500.000 VND pro Fahrzeug vor. Die Gebühr für Region II und Region III beträgt jeweils 150.000 VND pro Fahrzeug.
Insbesondere für Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen (einschließlich Pick-ups) beträgt die feste Gebühr in Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt 20 Millionen VND/Zeit, was einer 40-fachen Erhöhung im Vergleich zu früher entspricht (zuvor betrug die Gebühr für Region I nur 500.000 VND/Zeit).
Ebenfalls gemäß Rundschreiben 60 beträgt die Gebühr für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung mit Nummernschild für Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen (einschließlich Pick-ups) in Region II 1 Million VND/Zeit/Auto.
In Region III beträgt die Gebühr für die Neuzulassung 200.000 VND pro Zeiteinheit und Fahrzeug. In beiden Regionen bleibt die Gebühr im Vergleich zu den aktuellen Bestimmungen unverändert.
Für Motorräder gelten gemäß Rundschreiben 60 Zulassungsgebühren und Kennzeichen für Straßenkraftfahrzeuge, die sich nach dem Fahrzeugwert und der Region richten.
Konkret beträgt die Festgebühr für Fahrzeuge mit einem Wert von über 40 Millionen VND 4 Millionen VND (Bereich I), für Bereich II 800.000 VND/Zeit/Fahrzeug und für Bereich III 150.000 VND/Zeit/Fahrzeug statt der aktuellen Regelung von 50.000 VND/Zeit/Fahrzeug.
Für Motorräder mit einem Wert zwischen 15 und 40 Millionen VND beträgt die feste Gebühr für Region I 2 Millionen VND/Zeit/Fahrzeug anstelle der aktuellen Gebührenregelung im Bereich von 1–2 Millionen VND; für Region II bleibt es bei 400.000 VND/Zeit/Fahrzeug; für Region III beträgt sie 150.000 VND/Zeit/Fahrzeug anstelle der aktuellen Regelung von 50.000 VND/Zeit/Fahrzeug.
Für Motorräder im Wert von 15 Millionen VND oder weniger beträgt die Gebühr in Gebiet I 1 Million VND/Fahrzeug statt der aktuellen Regelung, die eine Erhebung im Bereich von 500.000–1.000.000 VND/Fahrzeug vorsieht; in Gebiet II bleibt es bei 200.000 VND/Fahrzeug; in Gebiet III beträgt die Gebühr 150.000 VND/Fahrzeug statt der aktuellen Regelung von 50.000 VND/Fahrzeug.
Darüber hinaus ist in Rundschreiben 60 auch festgelegt: Organisationen und Einzelpersonen mit Sitz oder Wohnsitz in einem beliebigen Gebiet müssen Gebühren für Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschilder gemäß den für dieses Gebiet vorgeschriebenen Gebührensätzen entrichten.
Im Falle der Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Neufahrzeuge, die bei Auktionen den Zuschlag erhalten, hat die gewinnende Organisation oder Einzelperson folgende Gebühren für die Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Fahrzeuge zu entrichten: Für die Registrierung zur Ausstellung von Bescheinigungen und Nummernschildern in Gebiet I gilt der Gebührensatz in Gebiet I; für die Registrierung zur Ausstellung von Bescheinigungen und Nummernschildern in Gebiet II und III gilt der Gebührensatz in Gebiet II.
Der Wert des Motorrads, der als Grundlage für die Berechnung der Gebühr für die Ausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Kennzeichen dient, ist der Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühr zum Zeitpunkt der Zulassung.
Region I umfasst: Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt, einschließlich aller Bezirke und Landkreise der Stadt, unabhängig davon, ob es sich um Innenstadt oder Vororte handelt.
Region II umfasst: zentral verwaltete Städte (außer Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt) einschließlich aller der Stadt unterstehenden Bezirke und Kreise, unabhängig davon, ob es sich um Innenstadt oder Vororte handelt; provinziell verwaltete Städte und Gemeinden einschließlich aller der Stadt oder Gemeinde unterstehenden Bezirke und Gemeinden, unabhängig davon, ob es sich um Innenstadt- oder Vorortbezirke oder -gemeinden handelt.
Gebiet III umfasst: Andere Gebiete als Gebiet I und Gebiet II.
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)