Mein Mann und ich haben ein Haus gekauft. Allerdings steht nicht mein Name im Grundbuch , sondern nur der meines Mannes. Ich mache mir Sorgen: Verliere ich meine Rechte? Kann mein Mann das Haus ohne meine Zustimmung verkaufen? Was muss ich tun, wenn ich meinen Namen zusammen mit meinem Mann im Grundbuch eintragen lassen möchte?
Leser Trang Thanh fragte Thanh Nien .
Berater
Die Vertreterin des Notariats, Nguyen Thi Diem Phuong, weist darauf hin, dass gemäß Absatz 1, Artikel 33 des Gesetzes über Ehe und Familie das gemeinsame Eigentum von Mann und Frau Folgendes umfasst:
Von den Eheleuten geschaffenes Vermögen, Einkünfte aus Arbeit, Produktion und Geschäftstätigkeit, Gewinne und Erträge aus Sondervermögen und sonstiges rechtmäßiges Einkommen während der Ehe, mit Ausnahme der in Absatz 1, Artikel 40 dieses Gesetzes genannten Fälle; Vermögen, das die Eheleute gemeinsam erben oder gemeinsam erhalten, und sonstiges Vermögen, das die Eheleute als gemeinschaftliches Eigentum vereinbaren.
Wenn die vollständigen Namen von Mann und Frau im roten Buch stehen sollen, können Sie ein neues Buch anfordern.
Daher ist das von Ihnen genannte Haus aufgrund der oben genannten Regelungen Ihr gemeinsames Eigentum und das Ihres Ehepartners.
Zum gemeinschaftlichen Eigentum: „Ehemann und Ehefrau haben bei der Schaffung, dem Besitz, der Nutzung und der Verfügung über gemeinschaftliches Eigentum die gleichen Rechte und Pflichten“ (Artikel 29 Absatz 1 des Ehe- und Familiengesetzes). Ihr Besitz, Ihre Nutzung und Ihre Verfügung über Immobilien bleiben daher unberührt, auch wenn die Eigentumsurkunde nicht auf Ihren Namen lautet.
Auch wenn Sie nicht gemeinsam mit Ihrem Mann Eigentümer der Landnutzungsrechtsurkunde sind, muss Ihr Mann bei einer Transaktion Ihre Meinung einholen und kann die Entscheidung nicht allein treffen.
Artikel 12 des Dekrets 126/2014/ND-CP besagt: „Für gemeinsames Eigentum von Ehegatten, das registriert und auf den Namen eines Ehegatten eingetragen wurde, haben die Ehegatten das Recht, bei der zuständigen Behörde die Ausstellung einer neuen Eigentums- und Landnutzungsbescheinigung zu beantragen, um die Namen beider Ehegatten einzutragen.“
Wenn Sie also möchten, dass Ihr Name zusammen mit dem Ihres Mannes auf der Urkunde steht, können Sie sich an das Volkskomitee Ihres Bezirks wenden und eine neue Urkunde beantragen.
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