Stadt Da Lat, Provinz Lam Dong . Foto: PV |
Das Volkskomitee der Provinz Lam Dong hat gerade den Projektverwaltungsausschuss für Investitionen in zivile und industrielle Bauvorhaben der Provinz (Projektinhaber) damit beauftragt, den Vorsitz zu führen und mit dem Volkskomitee der Stadt Da Lat und den Ortschaften die Umsetzung des Infrastrukturverbesserungsprojekts zur Entwicklung der Landwirtschaft in der Provinz Lam Dong zu koordinieren. Dabei soll das Darlehenskapital gemäß den Vorschriften zweckgebunden eingesetzt werden und so Effizienz und Fortschritt gemäß der Anweisung des Premierministers in der Entscheidung Nr. 483/QD-TTg vom 8. Mai 2023 sichergestellt werden.
Das Volkskomitee der Provinz beauftragte das Finanzministerium außerdem damit, sich mit dem Ministerium für Planung und Investitionen und dem Projektinhaber abzustimmen, um das Verfahren zur Zahlung der Kapitalvermittlungsgebühr des Projekts (0,2 % des Darlehens) gemäß den Vorschriften durchzuführen.
Zuvor hatte das Finanzministerium am 26. Februar 2024 die offizielle Mitteilung Nr. 1966/BTC-QLN an das Volkskomitee der Provinz Lam Dong herausgegeben, in der es erklärt, dass es bezüglich des am 5. Juli 2023 unterzeichneten Darlehensvertrags Nr. VN 19-P2 für das Projekt zur Verbesserung der Infrastruktur für die landwirtschaftliche Entwicklung in der Provinz Lam Dong (Phase 1) unter Verwendung von Darlehenskapital der japanischen Regierung das Schreiben Nr. VN 19-P2/E-001 vom 22. Februar 2024 von der Japan International Cooperation Agency (JICA) erhalten habe, in dem mitgeteilt wurde, dass der oben genannte Darlehensvertrag am 21. Februar 2024 in Kraft getreten sei.
Das Finanzministerium teilte dem Volkskomitee der Provinz Lam Dong mit, wie oben beschrieben und fügt das Wirksamkeitsschreiben der JICA bei. Das Finanzministerium fordert das Volkskomitee der Provinz auf, den Projektinhaber anzuweisen, das Darlehen gemäß den Vorschriften zweckgebunden einzusetzen und zu verwenden und dabei Effizienz und Fortschritt gemäß der Anweisung des Premierministers im Beschluss Nr. 483/QD-TTg vom 8. Mai 2023 sicherstellen. Gleichzeitig sind die Verfahren zur Zahlung der Kapitalvereinbarungsgebühr des Projekts (0,2 % des Darlehensbetrags) innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens des Darlehensvertrags einzuleiten.
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