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Vorschlag, keine spezielle Verbrauchssteuer auf Benzin und Klimaanlagen zu erheben

Báo Đại Đoàn KếtBáo Đại Đoàn Kết26/03/2025

Am 26. März gaben hauptamtliche Abgeordneteder Nationalversammlung ihre Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Sonderverbrauchssteuer (SCT) ab.


Aus dem Bericht über einige grundlegende Inhalte in der Erläuterung, Annahme und Überarbeitung des Gesetzentwurfs zur besonderen Verbrauchsteuer (geändert) des Wirtschafts- und Finanzausschusses der Nationalversammlung geht hervor, dass es hinsichtlich der nicht steuerpflichtigen Gegenstände (Artikel 3) eine Stellungnahme gibt, die vorschlägt, nicht steuerpflichtige Gegenstände wie Benzin und Klimaanlagen hinzuzufügen, da es sich dabei um lebensnotwendige Güter handelt.

Dieser Ausschuss äußerte seine Meinung: In Vietnam unterliegt Benzin seit 1995 einer besonderen Verbrauchssteuer. Um die Verwendung von Biokraftstoff zu fördern, sieht das Gesetz über die besondere Verbrauchssteuer einen Vorzugssteuersatz von 8 % für E5-Benzin und 7 % für E10 vor (niedriger als der Steuersatz von 10 % für Mineralölbenzin). Diese Bestimmung steht im Einklang mit dem Ziel der besonderen Verbrauchssteuer, den Verbrauch von Gütern zu regulieren, die sparsam und im Einklang mit internationalen Praktiken verwendet werden müssen. Angesichts der globalen Umweltverschmutzung und des Klimawandels ist die Verpflichtung der vietnamesischen Regierung auf der COP26-Konferenz, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen, sowie andere Lösungen die derzeitige Erhebung einer besonderen Verbrauchssteuer auf Benzin (einschließlich E5- und E10-Benzin) angemessen und trägt zur Emissionsreduzierung und Ausrichtung auf sparsamen Verbrauch bei. Belassen Sie es daher bitte als Gesetzesentwurf.

Bei Klimaanlagen mit einer Leistung von 90.000 BTU oder weniger wird die Verbrauchssteuer kontinuierlich erhoben, um das Bewusstsein für einen begrenzten Verbrauch zu schärfen und den Verbrauch auf Stromsparen und Umweltschutz auszurichten. Wie aus der Stellungnahme des Abgeordneten hervorgeht, steigt die Nachfrage nach Kühl- und Klimaanlagen in unserem Land und wird immer beliebter, um den Alltagsbedarf der Bevölkerung bei zunehmend höheren Temperaturen zu decken. Daher erwägt die Redaktionsagentur unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Abgeordneten, den Umfang der der Verbrauchssteuer unterliegenden Klimaanlagen zu begrenzen.

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Delegierter Hoang Van Cuong spricht (Foto: Pham Thang)

Zu diesem Thema erklärte Delegierter Hoang Van Cuong (Hanoi-Delegation), das Ziel der Sonderverbrauchssteuer sei es, das Verbraucherverhalten zu ändern und den Konsum gesundheitsschädlicher und gesellschaftlich negativer Produkte einzuschränken. Stattdessen sollen Verbraucher auf günstigere Alternativen umgestellt werden. Durch die Steuer wird zwar der Haushalt gedeckt, doch ist nicht die Einziehung des Haushalts das Hauptziel der Sonderverbrauchssteuer, sondern das Verhalten.

Laut Herrn Cuong werden im Gesetzentwurf auch Klimaanlagen berücksichtigt. Klimaanlagen sind zwar beliebte Konsumgüter, für die es keinen Ersatz gibt, und egal wie hoch die Steuer ist, die Menschen müssen sie trotzdem benutzen. Daher wird die Beschränkung bestimmter kleiner Gruppen ihr Verhalten nicht ändern. Daher sollten Klimaanlagen aus der Sonderverbrauchssteuer herausgenommen werden.

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Delegierter Nguyen Truong Giang spricht (Foto: Pham Thang)

Delegierter Nguyen Truong Giang (Dak Nong-Delegation) erklärte außerdem, dass die Besteuerung von Klimaanlagen mit 90.000 BTU oder weniger sowie von Benzin ihrer Art entsprechen müsse. Benzin sei ein lebensnotwendiges Gut und seine Nutzung könne nicht eingeschränkt werden. Wichtig sei, dass Benzin sowohl der Sonderverbrauchssteuer als auch der Umweltschutzsteuer unterliegt. Sollte daher festgestellt werden, dass die Nutzung von Benzin die Umwelt belastet, könne die Umweltschutzsteuer erhöht werden, auf Benzin könne jedoch keine Sonderverbrauchssteuer erhoben werden.

Klimaanlagen unter 90.000 BTU sollten ebenfalls nicht besteuert werden, da es sich um lebensnotwendige Güter handelt. Dank wissenschaftlicher Erkenntnisse und Technologien sind viele Klimaanlagen heute sehr energieeffizient. „Daher sollten meiner Meinung nach Benzin und Klimaanlagen unter 90.000 BTU nicht mit der Sonderverbrauchssteuer belegt werden“, schlug Herr Giang vor.

Delegierter Nguyen Van Canh (Binh Dinh-Delegation) erklärte außerdem, dass viele Produkte, wie beispielsweise Klimaanlagen, von uns eingeschränkt werden, aber dennoch genutzt werden. Die Menschen hätten einen echten Bedarf. Wenn wir beispielsweise eine Steuer auf Votivpapier erheben, müssten die Menschen es trotz der Sonderverbrauchssteuer weiterhin verwenden. Heutzutage wird viel Votivpapier verbrannt. Wir müssen die Menschen daher dazu ermutigen, das Verbrennen von Votivpapier aufgrund der Umweltverschmutzung zu reduzieren. Dann werden sie sich dessen bewusst und nutzen es weniger. So können wir Glauben und Umweltschutz in Einklang bringen. Andernfalls würden die Menschen auch bei einer Erhöhung der Sonderverbrauchssteuer weiterhin Votivpapier verwenden und verbrennen.

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Stellvertretender Finanzminister Cao Anh Tuan erklärt auf der Konferenz (Foto: Pham Thang)

Der stellvertretende Finanzminister Cao Anh Tuan erklärte, dass die Redaktion diesen Inhalt geprüft habe. Klimaanlagen galten früher als Luxusgüter und unterlagen daher einer besonderen Verbrauchssteuer. Bisher wurde die Steuer erhöht, um das Verbraucherverhalten zu regulieren und anzupassen. Unter Berücksichtigung der Meinung der Abgeordneten der Nationalversammlung überprüft die Redaktion nun gängige und beliebte Klimaanlagen, die von vielen Familien genutzt werden.

„Wir empfehlen, dass Klimaanlagen mit 18.000 BTU oder weniger auf ihre Einführung geprüft werden“, sagte Herr Tuan.

Zum Thema Benzin erklärte Herr Tuan, dass Benzin seit 1995, also seit 30 Jahren, einer speziellen Verbrauchssteuer unterliegt. Das Ministerium hat die Erfahrungen von Ländern wie Deutschland, Frankreich, Italien, England, Südkorea, Thailand, Singapur, Laos und Kambodscha ausgewertet, die alle diese Steuer erheben. Zusätzlich wird eine Umweltschutzsteuer erhoben. Die Umweltschutzsteuer wird absolut erhoben, während die spezielle Verbrauchssteuer prozentual erhoben wird. Für Biokraftstoff beträgt der spezielle Verbrauchssteuersatz 8 % für E5 und 7 % für E10 und ist damit niedriger als der für Normalbenzin, der 10 % beträgt. Dies soll die Verwendung von Biokraftstoff fördern. Sollte die Steuer abgeschafft werden, würde Biokraftstoff nicht mehr gefördert.


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Quelle: https://daidoanket.vn/kien-nghi-khong-thu-thue-tieu-thu-dac-biet-doi-voi-xang-dieu-hoa-nhet-do-10302293.html

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