Bei der Durchführung von Sozialversicherungsverfahren ist die Vorlage eines Haushaltsmeldebuchs oder eines vorübergehenden Aufenthaltsbuchs nicht erforderlich. |
Dementsprechend hat die vietnamesische Sozialversicherung (VSS) mit der Umsetzung des Dekrets 104/2022/ND-CP die Verwaltungsverfahren und öffentlichen Dienste unter der Autorität des Sektors überprüft und die Dokumentenkomponente „Haushaltsregistrierungsbuch, vorübergehendes Aufenthaltsbuch“ in den Verwaltungsverfahren in den Bereichen Sozialversicherungseinzug, Krankenversicherung , Arbeitslosenversicherung, Berufsunfall- und Berufskrankheitsversicherung sowie Ausstellung von Sozialversicherungsbüchern und Krankenversicherungskarten abgeschafft.
Derzeit gibt es in den Verwaltungsverfahren der vietnamesischen Sozialversicherung keine Vorschriften mehr zur Bereitstellung und Vorlage von Haushaltsregistern und vorübergehenden Aufenthaltsbüchern (Beschluss 490/QD-BHXH vom 28. März 2023; Beschluss 948/QD-BHXH vom 5. Juni 2023; Beschluss 1318/QD-BHXH vom 19. September 2023 der vietnamesischen Sozialversicherung). Gleichzeitig hat die vietnamesische Sozialversicherung die Anbindung an die nationale Bevölkerungsdatenbank abgeschlossen, um die Abfrage und Überprüfung von Bürgerdaten sicherzustellen, und die offizielle Mitteilung 1796/CNTT-PM vom 25. August 2023 zur Umsetzung herausgegeben.
Die vietnamesische Sozialversicherung verlangt von den Sozialversicherungsbehörden der Provinzen, dass sie während des Empfangs, der Bearbeitung und der Rückgabe der Ergebnisse von Verwaltungsverfahren keine Haushaltsregistrierungsbücher anfordern und Folgendes beachten:
(1) Der Beschluss 475/QD-BHXH der vietnamesischen Sozialversicherung vom 27. März 2023 zur Bekanntmachung der Organisations- und Betriebsvorschriften der Abteilung für den Empfang und die Rückgabe von Ergebnissen aus der Bearbeitung von Verwaltungsverfahren im Rahmen des One-Stop-Mechanismus im vietnamesischen Sozialversicherungssektor ist strikt umzusetzen. Es ist sicherzustellen, dass die Bestandteile der Akte den Vorschriften der Beschlüsse zur Bekanntmachung von Verwaltungsverfahren der vietnamesischen Sozialversicherung entsprechen: Beschluss 222/QD-BHXH vom 25. Februar 2021; Beschluss 538/QD-BHXH vom 4. April 2023 und Beschluss 1318/QD-BHXH vom 19. September 2023; zusätzliche Dokumente, die nicht erforderlich sind, sind nicht erforderlich.
(2) Die Authentifizierung der persönlichen Identität erfolgt bei der Einreichung von Unterlagen zur Beilegung von Verwaltungsverfahren, um die richtige Person und die Einhaltung der Vorschriften zu ermitteln. Die Authentifizierungsinformationen werden auf eine der folgenden Arten abgerufen und genutzt:
- Durch die Funktion zum Nachschlagen von Bürgerinformationen aus der nationalen Bevölkerungsdatenbank in der Software zum Sammeln und Verwalten von Büchern und Karten gemäß den Anweisungen im offiziellen Versendet 1796/CNTT-PM der vietnamesischen Sozialversicherung.
- Über das in der VneID-Anwendung angezeigte elektronische Identifikationskonto des Bürgers (falls Personen Informationen über die VNeID-Anwendung bereitstellen) gemäß den Anweisungen im offiziellen Versendet 2048/BHXH-VP vom 5. Juli 2023 der vietnamesischen Sozialversicherung zur Verwendung von in VNeID integrierten Informationen und Dokumenten beim Empfangen von Aufzeichnungen und Zurücksenden von Ergebnissen der Abwicklung von Verwaltungsverfahren.
- Verwenden Sie ein Lesegerät, das online mit der nationalen Bevölkerungsdatenbank verbunden ist, einschließlich eines QRCode-Lesegeräts oder eines Chip-Lesegeräts auf einem Bürgerausweis mit eingebettetem Chip (falls die vietnamesische Sozialversicherung einen QRCode-Lesegerät oder ein Chip-Lesegerät auf einem Bürgerausweis mit eingebettetem Chip ausgestattet hat).
(3) In Fällen, in denen Informationen mithilfe der oben genannten Methoden abgerufen wurden, aber keine Daten zur Überprüfung vorliegen, ist der Beamte, der die Akte zur Abwicklung des Verwaltungsverfahrens entgegennimmt, verpflichtet, den Bürger aufzufordern, eine Kopie oder wertvolle Dokumente vorzulegen, die Informationen über den Wohnsitz nachweisen: eine Bescheinigung über Wohnsitzinformationen, eine Mitteilung über die persönliche Identifikationsnummer und Bürgerinformationen in der Nationalen Bevölkerungsdatenbank.
(4) Bei Verwaltungsverfahren, bei denen die Vorlage von Dokumenten am Wohnort erforderlich ist, der Bürger die Dokumente jedoch an einem anderen Ort als dem im Bürgerausweis oder Personalausweis (der noch gültig ist) angegebenen Wohnort vorlegt, sind die Anweisungen in (2) und (3) zu befolgen.
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