
Am 26. Juli erließ der Minister für Nationale Verteidigung das Rundschreiben Nr. 81/2025/TT-BQP, das die Verwaltung, Bereitstellung und Nutzung von Anwendungen, Diensten und Informationen im Internet im Ministerium für Nationale Verteidigung regelt.
Dieses Rundschreiben regelt die Verwaltung, Bereitstellung und Nutzung von Anwendungen, Diensten und Informationen im Internet sowie die Verantwortlichkeiten von Agenturen, Einheiten, Organisationen und Einzelpersonen im Ministerium für Nationale Verteidigung.
Insbesondere Artikel 6 regelt die Bereitstellung und Weitergabe von Informationen in sozialen Netzwerken.
Dementsprechend sind Behörden, Einheiten, Organisationen und Einzelpersonen unter der Leitung des Verteidigungsministeriums bei der Bereitstellung und Weitergabe von Informationen in sozialen Netzwerken dafür verantwortlich, die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters zu verstehen und einzuhalten, bevor sie sich registrieren. Nutzer sozialer Netzwerke dürfen bei der Registrierung und Einrichtung von Konten in sozialen Netzwerken keine Informationen zu Behörden und Einheiten verwenden, die sich auf persönliche Zwecke beziehen.
Geben Sie nur Informationen aus offiziellen und zuverlässigen Quellen weiter. Veröffentlichen oder teilen Sie keine Informationen, die als Staatsgeheimnisse eingestuft sind, die gegen das Gesetz verstoßen, die Ehre und den Ruf verletzen oder die Rechte und legitimen Interessen von Behörden, Einheiten, Organisationen und Einzelpersonen innerhalb und außerhalb der Armee beeinträchtigen.
Wenn Sie feststellen, dass ein Konto in einem sozialen Netzwerk verloren gegangen oder gehackt wurde, oder wenn Sie Informationen entdecken, die gegen das Gesetz verstoßen, auf der Liste der Staatsgeheimnisse stehen oder erfundene Informationen, die sich negativ auf den Ruf der Partei, des Staates oder der Armee auswirken, benachrichtigen Sie unverzüglich die Facheinheit für Informationstechnologie und die Sicherheitskräfte der Armee, um die Vorgehensweise gemäß den Vorschriften zu koordinieren.
Verhindern und entfernen Sie die Veröffentlichung von Informationen auf den Social-Media-Konten anderer Organisationen und Einzelpersonen, die gegen das Gesetz verstoßen oder unwahr sind und sich negativ auf den Ruf, die Rechte und die berechtigten Interessen anderer Organisationen und Einzelpersonen auswirken, und zwar innerhalb von 1 Stunde nach Erhalt einer telefonischen, schriftlichen oder über andere Kommunikationsmittel erfolgenden Anfrage von Command 86, der Abteilung für militärischen Sicherheitsschutz oder zuständigen Behörden oder Einzelpersonen.
Die Einrichtung von Social-Media-Konten und die Bereitstellung von Inhalten in sozialen Netzwerken für Aktivitäten im Zusammenhang mit den Aufgaben seiner Dienststelle oder Einheit obliegt dem Kommandeur der Dienststelle oder Einheit; die Verwaltung und Lizenzierung erfolgen analog zu elektronischen Informationsseiten.
Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen ist es nicht gestattet, für ihre Konten dieselben oder identische Namen wie für Presseagenturen, staatliche Agenturen oder andere Agenturen des Verteidigungsministeriums zu verwenden oder Wörter zu verwenden, die mit denen von Presseagenturen, staatlichen Agenturen oder anderen Agenturen des Verteidigungsministeriums verwechselt werden können.
Quelle: https://baolaocai.vn/khong-duoc-dat-ten-tai-khoan-mang-xa-hoi-giong-hoac-trung-ten-co-quan-cua-bo-quoc-phong-post649787.html
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