Am 6. Juni erließ der Gesundheitsminister das Rundschreiben 13/2025/TT-BYT zur Einführung elektronischer Patientenakten mit Wirkung vom 21. Juli 2025.
Das Gesundheitsministerium verlangt von medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen mit Krankenhauslizenz, dass sie bis spätestens 30. September 2025 elektronische Patientenakten einführen.
Für andere medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen mit stationären, teilstationären und ambulanten Patienten ist die Einführung elektronischer Patientenakten bis spätestens 31. Dezember 2026 abzuschließen.
Gemäß diesem Rundschreiben sind elektronische Patientenakten medizinische Akten im Sinne von Artikel 2 Klausel 17 des Gesetzes über medizinische Untersuchungen und Behandlungen, die elektronisch erstellt, aktualisiert, angezeigt, unterzeichnet, gespeichert, verwaltet, genutzt und verwertet werden. Die Erstellung und Aktualisierung elektronischer Patientenakten in medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen muss die vollständigen Informationen gemäß Kapitel X des Rundschreibens Nr. 32/2023/TT-BYT des Gesundheitsministeriums vom 31. Dezember 2023 gewährleisten, das eine Reihe von Artikeln des Gesetzes über medizinische Untersuchungen und Behandlungen detailliert beschreibt.
Verknüpfung von Informationen aus elektronischen Krankenakten mit den persönlichen Identifikationsnummern vietnamesischer Staatsbürger und Ausländer, denen gemäß den Bestimmungen des Identifikationsgesetzes ein elektronisches Identifikationskonto gewährt wurde. Die Verknüpfung der Informationen erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu medizinischer Untersuchung und Behandlung, Daten, Informationstechnologie, elektronischen Transaktionen, Netzwerkinformationssicherheit, Netzwerksicherheit, Informationszugang, Schutz personenbezogener Daten und Datenspeicherung sowie den Vorschriften zur Verwaltung, Verknüpfung und Weitergabe elektronischer Daten staatlicher Behörden.
Dieses Rundschreiben regelt auch die Verwendung und Aufzeichnung von Krankenakten.
Regelungen zur Verwendung von Patientenakten: Medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen verwenden Patientenakten in Form von Papierpatientenakten oder elektronischen Patientenakten; Medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen, die elektronische Patientenakten verwenden, müssen sicherstellen, dass alle Informationsfelder der Patientenakten vollständig erfasst sind.
Vorschriften zur Aufzeichnung von Krankenakten: Die Informationen in der Krankenakte, die Ergebnisse der medizinischen Untersuchung, paraklinische Tests, Funktionstests, die Diagnose, die Behandlung, der Pflegeverlauf und andere relevante Informationen während der Behandlung des Patienten in der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung müssen genau, wahrheitsgemäß und vollständig aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnung muss den Inhalten und den herausgegebenen fachlichen Anweisungen entsprechen.../.
Quelle: https://www.vietnamplus.vn/ket-noi-thong-tin-ho-so-benh-an-dien-tu-voi-so-dinh-danh-ca-nhan-post1048363.vnp
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