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Öl- und Gasunternehmen haben enorme Steuerschulden. Was sagt das Finanzministerium?

Báo An ninh Thủ đôBáo An ninh Thủ đô19/01/2024

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ANTD.VN – Auf der regulären Pressekonferenz zum vierten Quartal am Nachmittag des 19. Januar beantwortete ein Vertreter des Finanzministeriums die Fragen der Reporter zu den Schlussfolgerungen der staatlichen Aufsichtsbehörde zu Verstößen gegen die Umweltschutzsteuer und den Erdölpreisstabilisierungsfonds bei Erdölgroßhandelsunternehmen.

Laut Herrn Mai Son, stellvertretender Generaldirektor der Generaldirektion für Steuern, werden die Steuerschulden von Unternehmen derzeit im Allgemeinen genau überwacht und die lokalen Steuerbehörden kommen ihrer Verantwortung im Steuerschuldenmanagement nach.

Demnach sind fast zehn der 34 Tankstellen steuerpflichtig. Die Steuerbehörde hat entsprechende Zwangsmaßnahmen eingeleitet.

Laut Herrn Son beginnt das Vollstreckungsverfahren für Unternehmen mit Steuerschulden ab dem 91. Tag mit einer Mahnung zur Vorbereitung der Kontovollstreckung; ab dem 121. Tag werden Rechnungen vollstreckt. Darüber hinaus wendet die Steuerbehörde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen weitere Vollstreckungsmaßnahmen an, wie beispielsweise ein Ausreiseverbot für den Geschäftsführer oder Maßnahmen zur Beschlagnahme von Vermögenswerten.

Nhiều doanh nghiệp xăng dầu nợ thuế bảo vệ môi trường hàng nghìn tỷ đồng

Viele Erdölkonzerne schulden Tausende Milliarden Dong an Umweltschutzsteuern

Der Leiter der Generaldirektion für Steuern erklärte, dass es derzeit Schwierigkeiten mit der Zwangsbeschlagnahme von Vermögenswerten gebe. Im Jahr 2024 werde sich die Steuerbehörde auf den Aufbau einer Datenbank konzentrieren, die sich auf Geschäftsfaktoren und Geschäftsergebnisse des Unternehmens im Jahresabschluss beziehe.

Die Steuerbehörde stellte jedoch fest, dass der Großteil des Unternehmensvermögens als Sicherheit für Kredite verwendet worden war. „Bei der Beschlagnahme von Vermögenswerten ist es laut Vorschriften erforderlich, die Rückzahlung von Krediten sicherzustellen, bevor Zahlungen an den Haushalt geleistet werden. Dies erschwert die Eintreibung von Steuerschulden und gestaltet die Beschlagnahme von Vermögenswerten sehr schwierig. Wir müssen prüfen, welche Vermögenswerte ihren Sicherungspflichten nachgekommen sind und welche verbleibenden Vermögenswerte die Steuerbehörde beschlagnahmen kann“, sagte Herr Mai Son.

Darüber hinaus gebe es laut dem Leiter der Generaldirektion für Steuern weiterhin Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Vermögensbeschlagnahmungen. „Bei künftigen Gesetzesänderungen müssen wir diese evaluieren, um sie angemessen umsetzen zu können. Auch andere zuständige Behörden müssen für die Organisation der Durchsetzung von Vermögensbeschlagnahmungen verantwortlich sein“, sagte Herr Son.

In Bezug auf die Schlussfolgerung der staatlichen Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Unterdeklaration der von Erdölunternehmen zu zahlenden Umweltschutzsteuer sagte der stellvertretende Finanzminister Nguyen Duc Chi, dass Unternehmen gemäß dem Steuerverwaltungsgesetz und den damit verbundenen Vorschriften ihre Steuern selbst berechnen, deklarieren und zahlen müssten; die Steuerbehörden seien für die Überwachung des Zahlungsvorgangs sowie für die Aufforderung und Durchsetzung verantwortlich.

In Bezug auf die Verwaltung des Cashflows von Unternehmen sagte der stellvertretende Finanzminister, dass es sich hierbei um eine Frage der Geschäftstätigkeit handele. Sollten Inspektions- und Untersuchungsbehörden Verstöße feststellen, würden diese behandelt.

„Die Verantwortung für das Cashflow-Management liegt beim Unternehmen und auch für den Inspektionsprozess sind andere Behörden und nicht die Steuerbehörden zuständig …“, betonte Herr Nguyen Duc Chi.

Zuvor hatte die staatliche Aufsichtsbehörde in der soeben bekannt gegebenen Schlussfolgerung der Überprüfung der Umsetzung von Richtlinien und Gesetzen im staatlichen Erdölmanagement erklärt, dass das Finanzministerium das Rundschreiben 152/2011 herausgegeben habe, ohne den Zeitpunkt der Erklärung und den Ort der Zahlung der Umweltschutzsteuer (EPT) für die vom Erdölgroßhändler an andere Großhändler verkaufte Erdölproduktion anzugeben, wie in der Verordnung 67/2011 der Regierung festgelegt. Dies habe dazu geführt, dass dem Erdölgroßhändler ein Betrag von rund 4.900 Milliarden VND an Umweltschutzsteuer fehlte.

Die Generaldirektion für Steuern (Finanzministerium) und viele andere Steuerbehörden haben die Vorschriften nicht vollständig umgesetzt, sie nicht eingehalten und es mangelte an Kontrolle und Aufsicht, was dazu führte, dass viele (kontrollierte) Erdölhändler Tausende Milliarden VND an Umweltschutzsteuern schuldeten und damit gegen das Umweltschutzsteuergesetz verstießen.

Insbesondere haben einige Erdölhändler trotz der noch ausstehenden staatlichen Umweltschutzsteuer Tausende Milliarden Dong an Privatpersonen für den persönlichen Gebrauch verliehen bzw. ihnen Schulden daraus gemacht.

In Bezug auf die Verstöße von Unternehmen im Zusammenhang mit dem Fonds zur Stabilisierung der Erdölpreise erklärte Herr Pham Van Binh, stellvertretender Direktor der Abteilung für Preismanagement (Finanzministerium), dass das Finanzministerium unmittelbar nach Abschluss der Regierungsinspektion ein Dokument herausgegeben habe, in dem die Erdölunternehmen aufgefordert würden, eine umfassende Prüfung und Berichterstattung vorzunehmen und die Schlussfolgerungen der Regierungsinspektion, einschließlich der Inhalte im Zusammenhang mit dem Fondsbestand und der Verwendung des Fonds, ernsthaft umzusetzen.

Das Finanzministerium hat außerdem die von der staatlichen Aufsichtsbehörde genannten Unternehmen zu Gesprächen eingeladen und sie auf dieser Grundlage gebeten, die Überprüfung und Datenklärung fortzusetzen und sich mit den zuständigen Behörden abzustimmen, um die Schlussfolgerungen der staatlichen Aufsichtsbehörde umzusetzen.

Zum Fall der Hai Ha Company erklärte Herr Binh, dass das Finanzministerium im Rahmen seiner staatlichen Verwaltungsfunktion fünfmal Sanktionen gegen dieses Unternehmen verhängt habe und die Aufsichtsbehörde des Ministeriums ebenfalls eine Entscheidung zur Durchsetzung getroffen habe. Derzeit prüft und setzt das Finanzministerium die Schlussfolgerungen der Aufsichtsbehörde fort.


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