Ich bin seit 2011 Grundschullehrerin (Code 15a.201, Besoldungsgruppe 2,34). 2016 wurde ich in die Sekundarschullehrerklasse II (Code V.07.04.11) versetzt. Im Jahr 2022 werden Sekundarschullehrer mit einer Besoldungsgruppe 3,99 oder höher in die neue Lehrerklasse versetzt (basierend auf der Besoldungsgruppe, nicht basierend auf anderen Standards der Sekundarschullehrerklasse II).
Im April 2023 war ich noch als Mittelschullehrerin der Stufe II tätig, Code V.07.04.11, Besoldungsgruppe 3,66. Der Meilenstein für die Gehaltserhöhung war April 2023. Im Oktober 2023 wurde ich in den Rang einer Mittelschullehrerin der Stufe II versetzt, Code V.07.04.31, Besoldungsgruppe 4,0. Der Meilenstein für die Gehaltserhöhung war Oktober 2023. Darf ich fragen, ob ich im Juni 2024 die Fristen für eine Beförderung zur Mittelschullehrerin der Stufe I erfüllt habe? (nguyenha***@gmail.com)
* Antwort:
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat am 30. Oktober 2024 das Rundschreiben Nr. 13/2024/TT-BGDDT herausgegeben, in dem die Standards und Bedingungen für die Verleihung des Berufstitels von Vorschullehrern, Lehrern für allgemeine öffentliche Bildung und Hochschullehrern festgelegt sind (gültig ab 15. Dezember 2024). Die Standards und Bedingungen für die Verleihung des Berufstitels von Mittelschullehrern der Stufe I (Code V.07.04.30) sind in Artikel 8 des Rundschreibens Nr. 13/2024/TT-BGDDT festgelegt.
Insbesondere müssen die Anforderungen an die Dauer der Ausübung des Berufstitels „Lehrer für eine weiterführende Schule der Stufe II“ (einschließlich der Dauer des entsprechenden Ranges) gemäß Klausel 7, Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 08/2023/TT-BGDDT erfüllt werden.
Konkret gilt: Beamte, die die Prüfung ablegen oder für die Beförderung zum Berufstitel Mittelschullehrer/in der Stufe I (Kennzeichen V.07.04.30) in Betracht kommen, müssen zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist für die Prüfung bzw. Beförderung mindestens 6 (sechs) Jahre lang den Berufstitel Mittelschullehrer/in der Stufe II (Kennzeichen V.07.04.31) oder eine gleichwertige Berufsbezeichnung geführt haben.
Darüber hinaus wird gemäß den Bestimmungen von Klausel 2, Artikel 10 des Rundschreibens Nr. 03/2021/TT-BGDDT, der in Klausel 10, Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 08/2023/TT-BGDDT geändert und ergänzt wurde, die Zeit, die ein Lehrer den Berufstitel eines Sekundarschullehrers der zweiten Klasse (Code V.07.04.11) oder den Hauptrang eines Sekundarschullehrers (Code 15a.201) innehat, als gleichwertig mit der Zeit angesehen, die er den Berufstitel eines Sekundarschullehrers der zweiten Klasse (Code V.07.04.31) innehat.
Ihrem Schreiben zufolge können Sie die Vorschriften zu den Standards und Bedingungen für die Beförderung zum Berufstitel „Lehrer/in an einer Mittelschule der Stufe I“ (Code V.07.04.30) studieren, um den Grad der Zufriedenheit zu ermitteln und Unterlagen für die Anmeldung zur Beförderung zum Berufstitel vorzubereiten, wenn dies von der Gemeinde organisiert wird.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Rubrik: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15, Hai Ba Trung (Hoan Kiem, Hanoi).
E-Mail: [email protected]
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/dieu-kien-ve-thoi-gian-de-de-nghi-xet-thang-hang-giao-vien-thcs-hang-i-post739275.html
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