Der stellvertretende Vorsitzende des Volkskomitees der Provinz Bac Giang, Le O Pich, hat gerade die Entscheidung Nr. 24/2024 unterzeichnet und erlassen, in der die Grenzen der Wohnbaulandzuteilung, die Grenzen der Anerkennung von Wohnbauland, die Mindestfläche und die Bedingungen für die Aufteilung und Zusammenlegung von Grundstücken sowie eine Reihe weiterer Fragen im Zusammenhang mit der Landübertragung und der Umnutzung von Land detailliert beschrieben werden.
Wohngrundstücke müssen in den Bezirken von Bac Giang und in städtischen Wohngebieten in Kleinstädten, in zu Bezirken umgewandelten Kleinstädten und in Kleinstädten eine Mindestfläche von 32 m² aufweisen. Darüber hinaus beträgt die Mindestfläche in Gemeinden innerhalb der Verwaltungsgrenzen von Distrikten, in zu Bezirken umgewandelten Kleinstädten und in neu gegründeten Kleinstädten 50 m².
Die Mindestfrontbreite beträgt 4 m, die Tiefe ab der Baugrenze (sofern vorhanden) mindestens 5,5 m. Für das ursprüngliche Grundstück mit einer bestehenden Tiefe von 5,5 m oder mehr beträgt die Mindesttiefe 5,5 m. Für das Grundstück nach der Rückeroberung durch den Staat, also für das Grundstück mit einer bestehenden Tiefe von weniger als 5,5 m, beträgt die Mindesttiefe 3 m.
Für Wohngrundstücke, die nicht unter die oben genannten Fälle fallen, muss das Grundstück nach der Aufteilung eine Wohnfläche von mindestens 70 m² aufweisen. Die Mindestfrontbreite beträgt 4 m, die Tiefe im Vergleich zur Baugrenze (falls vorhanden) beträgt mindestens 8 m, wenn das ursprüngliche Grundstück eine Tiefe von 8 m oder mehr aufweist.
Falls die aktuelle Tiefe des Grundstücks nach der Rückeroberung durch den Staat weniger als 5,5 m beträgt, muss die Mindesttiefe 5 m betragen.
Wenn das Grundstück vom Staat zur Durchführung eines Investitionsprojekts zugeteilt oder gepachtet wird, wird das Grundstück entsprechend dem genehmigten Projekt gemäß den Bestimmungen des Investitionsgesetzes aufgeteilt.
Ein Immobilienprojekt in Bac Giang City (Illustrationsfoto: Duong Tam)
Außerdem beträgt gemäß Beschluss 24 des Volkskomitees der Provinz Bac Giang die Grenze für die Wohnbaulandzuteilung an Einzelpersonen in städtischen Gebieten der Bezirke der Stadt Bac Giang (mit Ausnahme von Gemeinden innerhalb der Verwaltungsgrenzen von Bezirken und Städten, die aufgrund von Neugründungen, Trennungen und Zusammenlegungen von Verwaltungsgrenzen in Bezirke und Städte umgewandelt wurden) maximal 100 Quadratmeter.
Was städtisches Wohngrundstück in Kleinstädten betrifft, so sind Wohngrundstücke in Kleinstädten, die in Bezirke umgewandelt wurden, Wohngrundstücke in Bezirken der Stadt Viet Yen, Wohngrundstücke in den Gemeinden Dinh Tri, Song Khe, Tan Tien, Dong Son, Tan My, Song Mai der Stadt Bac Giang, Wohngrundstücke in Gemeinden innerhalb der Grenzen der Stadt Bac Giang, die in Bezirke umgewandelt wurden, Wohngrundstücke in ländlichen Gebieten neben Schnellstraßen, Nationalstraßen und Provinzstraßen mit einer maximalen Fläche von 120 m².
Gleichzeitig beträgt die Wohngrundstücksfläche in Gemeinden innerhalb der Verwaltungsgrenzen von Bezirken und Städten, die aufgrund neu festgelegter, geteilter oder zusammengelegter Verwaltungsgrenzen (nach Inkrafttreten der Resolution des Ständigen Ausschusses derNationalversammlung zu neu festgelegten, geteilten oder zusammengelegten Verwaltungsgrenzen) in Bezirke und Städte umgewandelt wurden, maximal 200 Quadratmeter.
Wohngrundstücke in Mittellandgemeinden in Kreisen, Städten und Gemeinden betragen maximal 300 m². Wohngrundstücke in Berggemeinden in Kreisen und Städten betragen maximal 360 m².
Wenn das Grundstück vor dem 18. Dezember 1980 angelegt wurde, wird die Wohngrundstücksfläche durch das Fünffache der Wohngrundstückszuteilungsgrenze entsprechend der jeweils vorgeschriebenen Region oder Fläche bestimmt, überschreitet jedoch nicht die Fläche des genutzten Grundstücks und beträgt maximal 800 m².
Für Grundstücke, die zwischen dem 18. Dezember 1980 und dem 15. Oktober 1993 angelegt wurden, wird die Grenze der Landzuteilung durch das Dreifache der Grenze der Landzuteilung bestimmt, die der jeweiligen vorgeschriebenen Region oder Fläche entspricht, die Gesamtfläche darf jedoch die Fläche des genutzten Grundstücks nicht überschreiten und beträgt maximal 600 m².
Nach Angaben des Volkskomitees der Provinz Bac Giang trat der Beschluss 24/2024 am 21. September offiziell in Kraft und ersetzte die Beschlüsse 40/2021 und 44/2023 der Provinz.
[Anzeige_2]
Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/dieu-kien-tach-thua-dat-moi-nhat-tai-bac-giang-20240914103748639.htm
Kommentar (0)