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Wie hoch ist die Mindestpunktzahl für die Zulassung zu den Studiengängen Gesundheit und Lehramt im Jahr 2025?

Die diesjährige Zulassungsordnung für Universitäten und Hochschulen wird voraussichtlich einige Anpassungen gegenüber dem Entwurf zur Kommentierung und gegenüber der Zulassungsordnung 2024 aufweisen. Insbesondere gibt es Regelungen zur Mindestpunktzahl für die Zulassung in den Bereichen Gesundheit und Lehrerbildung.

Báo Thanh niênBáo Thanh niên20/02/2025

Điểm sàn xét tuyển ngành sức khỏe và giáo viên năm 2025 ra sao? - Ảnh 1.

Dozenten und Studenten der Ho Chi Minh City University of Medicine and Pharmacy

FOTO: PHAM HUU

2025: Neuer Schwellenwert für die Eingangsqualitätssicherung noch nicht angewendet

Laut Informationen eines Vertreters des Ministeriums für Bildung und Ausbildung im Eröffnungsprogramm der von der Zeitung Thanh Nien organisierten Prüfungssaisonberatung vom 15. Februar werden die Bestimmungen zur Mindestpunktzahl zur Sicherstellung der Eingangsqualität (Floor Score) für die Bereiche Gesundheit und Lehrerausbildung im Jahr 2025 voraussichtlich unverändert bleiben (gültige Zulassungsbestimmungen 2024 – PV ). Diese Mindestpunktzahl wurde in diesem Jahr nicht an den bisherigen Vorbereitungsprozess der Kandidaten für die Zulassung in diesen Bereichen angepasst.

Welche spezifischen Zugangsvoraussetzungen gelten im Jahr 2024 für die Bereiche Gesundheit und Lehrerausbildung? Gemäß den für das Einschreibungsjahr 2024 geltenden Vorschriften legt das Ministerium für Bildung und Ausbildung die Mindestpunktzahl für diese beiden Bereiche je nach Zulassungsmethode fest.

Bei der formalen Ausbildungszulassung anhand der Abiturergebnisse wird die Zugangsschwelle für Studiengänge der Lehrerausbildungsgruppe und Studiengänge mit Praxiszertifikat im Gesundheitssektor jährlich vom Ministerium für Bildung und Ausbildung bekannt gegeben (diese Punktzahl wird jedes Jahr bekannt gegeben, nachdem die Abiturergebnisse vorliegen).

Für andere Ausbildungsformen bzw. Bewerber, die im Zulassungsjahr kein Abitur absolvieren, gelten für diese Studiengänge folgende Zugangsvoraussetzungen: Bewerber mit mindestens guten Leistungen in der 12. Klasse bzw. einer Abiturnote von mindestens 8,0 für die Studiengänge der Lehramtsgruppe (ausgenommen die Studiengänge Sport und Sportpädagogik, Musikpädagogik , Kunstpädagogik; Vorschulpädagogik) sowie der Studiengänge Medizin, Traditionelle Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie.

Zu den Studiengängen Sportpädagogik und Sporttraining, Musikpädagogik, Kunstpädagogik, Vorschulpädagogik auf Hochschulniveau sowie den Studiengängen Krankenpflege, Präventivmedizin, Hebammenwesen, Zahnprothetik, Medizinprüftechnik, Medizinbildgebung und Rehatechnik werden Bewerberinnen und Bewerber mit mindestens guten Schulleistungen in der 12. Klasse bzw. einem Abitur mit der Note 6,5 zugelassen.

Für Lehramts- und Gesundheitsstudiengänge ist die allgemeine Zugangsvoraussetzung nicht erfüllt. Insbesondere gilt dies für Bewerber, die gemäß den Bestimmungen direkt zulassungsberechtigt sind; Bewerber, die Leistungssportler, Großmeister oder Medaillengewinner beim Phu Dong Sports Festival, nationalen und internationalen Jugendwettbewerben oder nationalen und internationalen Meisterschaften sind. Insbesondere Bewerber der Hauptfächer Musik und Bildende Kunst mit hervorragenden Ergebnissen im Eignungstest (ab 9,0 auf einer 10,0-Skala) müssen bei der Bewerbung um die Zulassung zu geeigneten Hauptfächern die Zugangsvoraussetzung nicht erfüllen.

Darüber hinaus legen die Vorschriften auch bestimmte Zugangsvoraussetzungen für Kandidaten fest, die mindestens die Mittelstufe abgeschlossen haben und sich für dieselbe Hauptfachgruppe bewerben möchten. Dies gilt auch für Kandidaten, die die Aufnahmeprüfung vor dem 7. Mai 2020 bestanden oder ihr Lehramtsstudium vor dem 7. Mai 2020 abgeschlossen haben, um sich an einer Universität zu bewerben und das Standardniveau gemäß Artikel 72 des Bildungsgesetzes von 2019 zu erreichen.

Wie unterscheidet sich die offizielle Schwelle vom Entwurf für Kommentare?

Zuvor hatte das Ministerium für Bildung und Ausbildung im Entwurf eines Rundschreibens zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln der Verordnung über die Zulassung zu Universitäten und Hochschulen im Bereich Vorschulerziehung, der zur Kommentierung vorgelegt wurde, geplant, die Zugangsschwelle für Pädagogik und Gesundheit im Zulassungsjahr 2025 anzuheben.

Dem Entwurf zufolge müssen Schüler in allen drei Schuljahren der Oberstufe mindestens gute Schulleistungen oder eine Abiturnote von mindestens 8 vorweisen, um für die Lehramtsausbildung und für Studiengänge im Gesundheitswesen mit Berufsabschluss zugelassen zu werden. Ab 2024 legt das Ministerium für Bildung und Ausbildung lediglich fest, dass als Mindestvoraussetzung mindestens gute Schulleistungen in der zwölften Klasse oder eine Abiturnote von mindestens 8 gelten.

Der Entwurf sieht nicht nur eine Erhöhung der Schuljahre vor, sondern auch, dass die Mindestanforderungen für die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen für alle Zulassungsmethoden gelten. Die aktuellen Regelungen sehen lediglich eine Mindestanforderung für die Zulassungsvoraussetzungen für andere Methoden als die Abiturnote vor. Das bedeutet, dass Schüler, wenn der Entwurf im Jahr 2025 offiziell veröffentlicht wird, unabhängig von der Zulassungsmethode gute Leistungen in drei Schuljahren vorweisen müssen, um sich für die oben genannten Studiengänge im pädagogischen und gesundheitlichen Bereich anzumelden.

Einige andere Studiengänge der beiden Hauptgruppen haben niedrigere Zugangsvoraussetzungen, wie zum Beispiel: Sport, Musikpädagogik, Kunstpädagogik; Vorschulische Bildung auf Hochschulniveau; Krankenpflege, Präventivmedizin, Hebammenwesen, Zahnprothetik, medizinische Tests, medizinische Bildgebung und Rehabilitation. Dementsprechend sieht der Entwurf des Ministeriums für Bildung und Ausbildung vor, dass die Lernergebnisse in allen drei Schuljahren mindestens gut sein müssen oder die Abiturnote mindestens 6,5 beträgt.

Dem Entwurf zufolge werden Bewerber, die in der dritten Oberstufe keine guten Leistungen erbringen, für viele Studiengänge dieser beiden Spezialausbildungsbereiche nicht berücksichtigt. Nach Veröffentlichung des Entwurfs äußerten viele Schüler und Eltern Bedenken, dass diese Anpassung, sollte sie in Kraft treten, erhebliche Auswirkungen auf die Lernenden haben würde. Zulassungsexperten mehrerer Universitäten empfahlen zudem, die neue Regelung nicht sofort ab 2025 anzuwenden, sondern einen geeigneten Anwendungsplan für Regelungen zu erarbeiten, die die Rechte von Schülern betreffen, die sich seit der 10. Klasse vorbereiten.

Daher hat das Ministerium für Bildung und Ausbildung auf Grundlage der Stellungnahmen zum Entwurf der Zulassungsordnung entschieden, im Zulassungsjahr 2025 das neue Regelniveau nicht in der Zulassungsschwelle für die Bereiche Gesundheit und Lehrerbildung anzuwenden.

Quelle: https://thanhnien.vn/diem-san-xet-tuyen-nganh-suc-khoe-va-giao-vien-nam-2025-ra-sao-185250220101705169.htm


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