Die Richtlinie zum Abonnenteninformationsmanagement ist einer von sechs großen Politikbereichen im Dekretsentwurf, der eine Reihe von Artikeln und Maßnahmen zur Umsetzung des Telekommunikationsgesetzes (Dekret) enthält, zu dem das Ministerium für Information und Kommunikation die öffentliche Meinung einholt.
Gemäß dem Verordnungsentwurf erfolgt die Registrierung der Teilnehmerdaten direkt an der vom Telekommunikationsunternehmen eingerichteten Stelle oder direkt an der von einem anderen Unternehmen eingerichteten Stelle mit einer bestimmten Adresse, die vom Telekommunikationsunternehmen zur Registrierung der Teilnehmerdaten ermächtigt wurde. Der Verordnungsentwurf regelt außerdem die Form der Teilnehmerdatenregistrierung über Anwendungen und Websites von Telekommunikationsunternehmen. Dies wird als Online-Registrierung unter Verwendung von Software und Anwendungen eingestuft, die Eigentum des Unternehmens sind und von diesem genehmigt wurden.
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Telekommunikationsunternehmen dafür verantwortlich sind, dass die Teilnehmerinformationsregistrierungspunkte die Vorschriften zur Authentifizierung und Speicherung von Teilnehmerinformationen vollständig einhalten. Zudem tragen sie die volle gesetzliche Verantwortung dafür, dass Teilnehmerinformationen am Registrierungspunkt verglichen, eingegeben, gespeichert und verwaltet werden.
BINH LAM
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