Am 27. Dezember veranstaltete der Vietnam General Confederation of Labor (VGCL) eine Konferenz zur Untersuchung und Verbreitung der Resolution des 13. Kongresses des VGCL . Die Konferenz fand sowohl persönlich als auch online statt und umfasste die Teilnahme von 40.800 Delegierten an 855 Standorten im ganzen Land.
Laut Nguyen Dinh Khang, Präsident des vietnamesischen Gewerkschaftsbundes, hat sich der 13. Kongress der vietnamesischen Gewerkschaften das Ziel gesetzt, bis zum Ende der Legislaturperiode 2028 landesweit 15 Millionen Gewerkschaftsmitglieder zu haben. Dies ist eine wichtige Aufgabe, aber auch eine enorme Herausforderung, da das Gewerkschaftsgesetz neben Basisgewerkschaften auch die Gründung von Arbeitnehmerorganisationen in Unternehmen erlaubt. Der Exekutivausschuss des vietnamesischen Gewerkschaftsbundes wird eine spezielle Resolution zu diesem Thema herausgeben, um den Willen zum Handeln und zur Erreichung der gesetzten Ziele zu bündeln. Darüber hinaus muss die Gewerkschaft ihre Aktivitäten erneuern und ihren Schwerpunkt von der Hauptaufgabe der Fürsorge auf die Vertretung und den Schutz der Rechte von Gewerkschaftsmitgliedern und Arbeitnehmern verlagern.
Bei der Vorstellung des Themas „Einige wichtige Inhalte der Resolution des 13. Kongresses der vietnamesischen Gewerkschaften“ sagte der Vizepräsident des vietnamesischen Gewerkschaftsbundes, Ngo Duy Hieu, dass die Resolution das Ziel setze, die Organisation und Arbeitsweise der Gewerkschaften zu erneuern, eine starke und umfassende vietnamesische Gewerkschaft aufzubauen, die sich darauf konzentriere, ihre Funktionen und Aufgaben gut zu erfüllen, den Anforderungen der neuen Situation gerecht zu werden, den Schwerpunkt auf die Vertretung, Wahrung und den Schutz der legitimen und gesetzlichen Rechte und Interessen der Gewerkschaftsmitglieder und Arbeitnehmer zu legen und sich aktiv und proaktiv an der staatlichen und sozioökonomischen Verwaltung zu beteiligen.
Die Resolution setzt sich das Ziel, bis zum Ende der Amtszeit landesweit 15 Millionen Gewerkschaftsmitglieder zu haben, Basisorganisationen in 100 % der Unternehmen mit 25 oder mehr Beschäftigten zu gründen, mindestens 83 % der Unternehmen und Einheiten mit gesetzlich qualifizierten Gewerkschaftsorganisationen das Recht zu erhalten, gesetzlich vorgeschriebene Tarifverträge auszuhandeln und zu unterzeichnen, und in 90 % oder mehr der vor Gericht gebrachten Arbeitsrechtsfälle die Gewerkschaft zu unterstützen, sich an Prozessen zu beteiligen und auf Wunsch der Gewerkschaftsmitglieder Schutz zu bieten.
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