Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat kürzlich Richtlinien zur Anordnung von Ermittlern und Ermittlungsbeamten bei der Gemeindepolizei sowie zur Entgegennahme, Klassifizierung und Bearbeitung von Anzeigen und Berichten über Straftaten durch die Gemeindepolizei herausgegeben.
Seit dem 1. März wurden Organisation und Apparat der örtlichen Polizei neu geordnet und von drei auf zwei Ebenen (einschließlich Provinzpolizei und Gemeindepolizei) gestrafft.
Gemäß den Richtlinien des Ministeriums für öffentliche Sicherheit nehmen Ermittler der Polizei auf Gemeindeebene Anzeigen und Berichte über Straftaten entgegen und bearbeiten diese, die in die Zuständigkeit des Büros der Ermittlungsbehörde der Provinzpolizei fallen. In einigen bestimmten Fällen nehmen sie auch Strafsachen entgegen und untersuchen diese, die in die Zuständigkeit dieses Büros fallen.
Der Gemeindepolizei sind Ermittler zugeordnet, die Anzeigen und Strafanzeigen entgegennehmen.
Bei der Entgegennahme von Informationen über Sicherheit und Ordnung muss die Gemeindepolizei die erhaltenen Informationen unverzüglich inhaltlich auswerten, bei Anzeigen und Anzeigen von Straftaten diese entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entgegennehmen, klassifizieren und bearbeiten.
Konkret werden die Gemeindepolizei und die ihr zugeteilten Ermittler Maßnahmen ergreifen, um erste Anzeigen und Berichte über Straftaten entgegenzunehmen, zu klären bzw. zu prüfen und zu verifizieren. Anschließend erstatten sie dem Leiter der Ermittlungsbehörde der Provinz Bericht und schlagen ihm vor, Ermittler mit der Bearbeitung und Aufklärung der Fälle zu beauftragen.
Wenn eine gesuchte Person oder ein Krimineller ein Geständnis ablegt oder sich stellt, ist die Polizei auf Gemeindeebene für die Überprüfung der Ausweispapiere, die Aufnahme von Protokollen und Aussagen sowie die vorübergehende Beschlagnahme und Beschlagnahme relevanter Dokumente und Beweise verantwortlich. Anschließend ist die Meldung über den schnellsten Kontaktweg unverzüglich an die zuständige Ermittlungseinheit der Polizeiermittlungsbehörde auf Provinzebene zu richten.
Im Falle der Festnahme einer gesuchten Person muss die Polizei auf Gemeindeebene die Waffen und gefährlichen Waffen der festgenommenen Person beschlagnahmen und einziehen; zugehörige Gegenstände und Dokumente beschlagnahmen und vorübergehend einbehalten; ein Festnahmeprotokoll erstellen, erste Aussagen aufnehmen; die festgenommene Person unverzüglich freilassen oder den Vorfall unverzüglich der zuständigen Ermittlungseinheit auf Provinzebene melden.
Wird eine Person auf frischer Tat ertappt, ergreifen die Gemeindepolizei und die Ermittler der Gemeindepolizei vor Ort umgehend geeignete Maßnahmen. Sie nehmen die Tat auf, nehmen Aussagen auf, führen vorläufige Ermittlungen durch und lassen die festgenommene Person unverzüglich frei oder melden sie auf schnellstem Wege der zuständigen Ermittlungseinheit.
Ab dem 1. März nimmt die Gemeindepolizei Anträge auf Zulassung und Ausgabe von Nummernschildern für Autos, Motorräder und Motorroller entgegen.
Gemäß den Richtlinien des Ministeriums für öffentliche Sicherheit muss die Polizei auf Gemeindeebene bei Eintreffen von Anzeigen und Berichten über laufende oder kürzlich abgeschlossene Straftaten unverzüglich Einsatzkräfte organisieren, um vor Ort dringende Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig muss sie die zuständige Ermittlungseinheit auf schnellstem Wege benachrichtigen.
Bei Anzeigen und Berichten über sehr schwere, besonders schwere Verbrechen oder Verbrechen von öffentlichem Interesse …, bei denen Grund zu der Annahme besteht, dass die angezeigte Person fliehen könnte, und wenn Gründe vorliegen, die die Anwendung vorbeugender Maßnahmen erforderlich machen, muss die Polizei auf Gemeindeebene unverzüglich Kräfte organisieren, um vor Ort zu sein und dringende Maßnahmen zu ergreifen; gleichzeitig muss die zuständige Ermittlungseinheit auf schnellstem Wege benachrichtigt werden.
Auf der Pressekonferenz des Ministeriums für öffentliche Sicherheit am Morgen des 28. Februar sagte ein Vertreter der Abteilung C06, dass die Abteilung C06 dem Ministerium für öffentliche Sicherheit nach der Beendigung der Aktivitäten der Polizei auf Bezirksebene geraten habe, die Funktion der Ausstellung von Personalausweisen und Bürgerausweisen auf lokaler Ebene an die Gemeindepolizei zu übertragen.
Die Abteilung C06 stellt Rechtsdokumente fertig und empfiehlt dem Ministerium für öffentliche Sicherheit, in Ausrüstung, Maschinen und die Ausbildung von Beamten und Soldaten bei den Gemeindepolizeistationen zu investieren und sicherzustellen, dass die Ausgabe von Personalausweisen keine Auswirkungen auf die Bevölkerung hat.
[Anzeige_2]
Quelle: https://www.baogiaothong.vn/cong-an-xa-phuong-giai-quyet-tin-bao-toi-pham-ra-sao-khi-khong-con-cong-an-cap-huyen-192250304145559235.htm
Kommentar (0)