Das Dekret 106/2024/ND-CP der Regierung legt ausdrücklich Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der Effizienzsteigerung in der Viehzucht fest, darunter: Unterstützung der künstlichen Befruchtung von Büffeln, Kühen und Schweinen; Unterstützung beim Kauf männlicher Zuchttiere von Büffeln, Kühen, Ziegen, Schafen, Schweinen und Sikahirschen; Unterstützung beim Kauf von Elterntieren wie Hühnern, Enten und Gänsen; und Förderung der Behandlung von Viehabfällen.

Politik zur Förderung der Behandlung von Tierabfällen
Das Dekret 106/2024/ND-CP sieht die Unterstützung der Behandlung von Viehdung für Organisationen und Einzelpersonen vor, die in der Viehzucht tätig sind, wie in Klausel 2, Artikel 21 des Dekrets Nr. 13/2020/ND-CP vom 21. Januar 2020 der Regierung zur Ausgestaltung des Viehzuchtgesetzes vorgeschrieben.
Die oben genannten Organisationen und Einzelpersonen werden mit maximal 50 % des Wertes der Produkte zur Behandlung von Tierabfällen unterstützt, um deren Anwendung in der Tierabfällebehandlung zu fördern. Die maximale Unterstützung beträgt: 5 Millionen VND pro Betrieb (Haustierhaltung); 50 Millionen VND pro Betrieb (kleine und mittelgroße Tierhaltungsbetriebe); 100 Millionen VND pro Betrieb (große Tierhaltungsbetriebe).
Gleichzeitig wird eine Förderung von maximal 50 % des Wertes der Biogasanlagen gewährt, um die Abfallbehandlung von Tieren zu fördern. Die maximale Förderhöhe beträgt 7 Millionen VND/Arbeitsplatz (Haustierhaltung); 300 Millionen VND/Arbeitsplatz (kleine und mittlere Viehzuchtbetriebe); 1 Milliarde VND/Arbeitsplatz (große Viehzuchtbetriebe).
Darüber hinaus wird eine Unterstützung von maximal 30 % der Kosten für den Kauf von Vorräten, Ausrüstung und Tests gewährt, um die Tierhaltung gemäß den Kriterien für Biosicherheit und Seuchenschutz zu fördern. Die maximale Unterstützung beträgt: 20 Millionen VND pro Betrieb (Haustierhaltung); 50 Millionen VND pro Betrieb (kleine Tierhaltung); 70 Millionen VND pro Betrieb (mittelgroße Tierhaltung); 200 Millionen VND pro Betrieb (große Tierhaltung).
Um Unterstützung zu erhalten, müssen Organisationen und Einzelpersonen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Erfüllen Sie die Bestimmungen von Artikel 55, Artikel 56 Absatz 2 und Artikel 57 des Gesetzes über die Tierhaltung.
- Vieh- und Geflügelhaltung und Bau neuer Biogasanlagen, die den technischen Richtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zur Behandlung von Tierabfällen entsprechen oder Produkte zur Behandlung von Tierabfällen verwenden, die auf dem elektronischen Informationsportal des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung angekündigt wurden, oder Bau neuer Biogasanlagen unter Verwendung von Produkten zur Behandlung von Tierabfällen, die als technischer Fortschritt im Agrarsektor und in der Tierhaltung anerkannt sind.
Unterstützung beim Kauf männlicher Büffel-, Kuh-, Ziegen-, Schaf-, Schweine-, Hirsch- und Elterntiere von Hühner-, Enten- und Gänserassen
Das Dekret 106/2024/ND-CP sieht die Unterstützung von Organisationen und Einzelpersonen vor, die in der häuslichen Viehzucht tätig sind, wie in Punkt d, Klausel 2, Artikel 21 des Dekrets Nr. 13/2020/ND-CP vom 21. Januar 2020 zur Ausgestaltung des Gesetzes zur Tierhaltung vorgeschrieben.
Die Höhe der Unterstützung ist im Dekret 106/2024/ND-CP wie folgt konkret geregelt:
a) Einmalige Unterstützung von höchstens 30 % des Kaufwertes eines der folgenden männlichen Büffel, Rinder, Ziegen, Schafe, Schweine oder Sikahirsche zur Zucht.
Die maximale Unterstützungshöhe beträgt: 15 Millionen VND/männliches Zuchttier für Büffel und Kühe im Alter von 12 Monaten oder älter; 3 Millionen VND/männliches Zuchttier für Ziegen und Schafe im Alter von 6 Monaten oder älter; 10 Millionen VND/männliches Zuchttier für Schweine im Alter von 6 Monaten oder älter, die individuelle Produktivitätstests durchlaufen haben; 10 Millionen VND/männliches Zuchttier für Sikahirsche im Alter von 6 Monaten oder älter; nicht mehr als 2 männliche Zuchttiere/Haushalt.
b) Einmalige Unterstützung von höchstens 30 % des Kaufwertes einer der folgenden Rassen von 1 Tag alten Hühner-, Enten- oder Gänseelterntieren zur Zucht.
Die maximale Unterstützungshöhe beträgt nicht mehr als 15.000 VND/Vogel; jeder Haushalt wird mit maximal 500 Hühnern oder 500 Enten oder 500 eintägigen Gänseltern unterstützt.
Bezüglich der Förderbedingungen schreibt das Dekret 106/2024/ND-CP Organisationen und Einzelpersonen vor, die Bestimmungen von Artikel 56 Absatz 2 und Artikel 57 des Tierhaltungsgesetzes einzuhalten. Es müssen Zuchttiere eindeutiger Herkunft erworben werden, deren Qualität den Bestimmungen des Tierhaltungsgesetzes, des Veterinärgesetzes und den entsprechenden Begleitdokumenten entspricht. Jeder Zuchtbetrieb wird nur einmal gefördert. Elterntiere werden ab einem Alter von 38 Wochen akzeptiert.
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