DNO – Die Regierung hat gerade das Dekret Nr. 09/2024/ND-CP erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 144/2016/ND-CP vom 1. November 2016 geändert und ergänzt werden. Darin werden eine Reihe spezifischer Mechanismen für Investitionen, Finanzen, Haushalt und Dezentralisierung der Verwaltung der Stadt Da Nang festgelegt.
Danang Software Park |
Konkret wird Artikel 9a (nach Artikel 9 des Regierungserlasses Nr. 144/2016/ND-CP vom 1. November 2016) über Investitionen, Verwaltung und Nutzung der Infrastrukturanlagen des Da Nang Software Park (Park für konzentrierte Informationstechnologie) hinzugefügt, die vom Volkskomitee der Stadt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Staatshaushalt, dem Gesetz über öffentliche Investitionen in Informationsinfrastrukturanlagen, investiert werden.
Der Volksrat der Stadt ist befugt, aus dem Stadthaushalt von Da Nang über Investitionen, Modernisierungen, Erweiterungen und Entwicklungen der Informationsinfrastruktur für den Concentrated Information Technology Park zu entscheiden.
Die staatliche Verwaltungsbehörde des Informationstechnologieparks ist das städtische Volkskomitee. Die Verwaltung und Nutzung des Informationstechnologieparks muss sicherstellen, dass er ordnungsgemäß zugewiesen, investiert, gebaut und gekauft wird; effektiv, öffentlich und transparent; überwacht, inspiziert, geprüft und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen überprüft wird; Verstöße gegen das Gesetz zur Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Vermögenswerten müssen unverzüglich erkannt und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen streng geahndet werden.
Die Einrichtung, Verwaltung, Datenspeicherung, Berichterstattung, Überwachung, Abrechnung und Instandhaltung des Informationstechnologieparks erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der Informationstechnologiepark ist eine öffentliche Dienstleistungseinheit des Volkskomitees der Stadt Da Nang (die den Informationstechnologiepark verwaltet).
Die Verwaltung des Informationstechnologieparks organisiert die Nutzung der Vermögenswerte direkt. Die Organisation der Nutzung des Informationstechnologieparks muss in einem Projekt festgelegt und vom städtischen Volkskomitee genehmigt werden.
Die Auswahl der Objekte, die im Informationstechnologiepark mit Infrastruktur und Dienstleistungen ausgestattet werden sollen (unter Verwendung von Vermögenswerten), erfolgt in Form einer Auktion. Die zu versteigernden Objekte müssen den Bestimmungen des Regierungserlasses Nr. 154/2013/ND-CP vom 8. November 2013 zur Regelung des Informationstechnologieparks sowie etwaiger Änderungen und Ergänzungen entsprechen.
Der Startpreis für die Auktion zur Auswahl des Objekts unter Verwendung des Vermögenswerts muss alle angemessenen und gültigen Kosten (einschließlich: Abschreibung des Anlagevermögens, die gemäß dem Verwaltungsregime ermittelt wird, Abschreibungsabzüge für Unternehmen, Verpflichtungen hinsichtlich Steuern, Gebühren, Abgaben, Grundrente und andere gesetzlich vorgeschriebene finanzielle Verpflichtungen) korrekt und vollständig berechnen.
Die Verwaltungseinheit des Informationstechnologieparks ist dafür verantwortlich, den Startpreis für die Auktion zur Auswahl des Objekts unter Verwendung des Vermögenswerts festzulegen, ihn gegebenenfalls der übergeordneten Verwaltungsbehörde zur Prüfung zu melden und dem Stadtvolkskomitee zur Genehmigung des Startpreises Bericht zu erstatten. Je nach der tatsächlichen Situation in der Stadt erwägt das Stadtvolkskomitee, die Bewertungsagentur und andere Stellen mit der Durchführung entsprechender Aufgaben zu beauftragen, bevor es dem Stadtvolkskomitee den Startpreis für die Auktion zur Auswahl des Objekts unter Verwendung des Vermögenswerts zur Genehmigung vorlegt.
Die Auswahl der Organisation für die Vermögensauktion, die Reihenfolge und das Verfahren der Auktion zur Auswahl des Vermögensgegenstands erfolgen gemäß den Bestimmungen des Vermögensauktionsgesetzes. Die Verwaltungseinheit des Informationstechnologieparks ist verantwortlich für die Überwachung des Auktionsprozesses und die vollständige Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Person, deren Vermögensgegenstand gemäß den Bestimmungen des Vermögensauktionsgesetzes versteigert werden soll. Die Übertragung des Vermögensgegenstands muss vertraglich erfolgen, und die Vertragsunterzeichnung muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Die Verwaltungseinheit des Informationstechnologieparks ist für die Verwaltung und Verwendung der Erlöse aus der Vermögensverwertung verantwortlich. Sie führt alle Erlöse aus der Nutzung des Informationstechnologieparks an den Staatshaushalt ab. Die Erstellung, Genehmigung von Schätzungen und die endgültige Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben für den Informationstechnologiepark erfolgen gemäß den Bestimmungen des Staatshaushaltsgesetzes. Der Stadtrat legt Inhalt und Höhe der Ausgaben der Verwaltungseinheit des Informationstechnologieparks fest.
Falls es keinen Anlass für eine Nutzung des konzentrierten Informationstechnologieparks gibt oder die Nutzung wirkungslos ist, ermittelt die Verwaltungseinheit des konzentrierten Informationstechnologieparks die Ursache, schlägt eine Lösung vor und erstattet der Fachagentur für Information und Kommunikation Bericht, die dem städtischen Volkskomitee zur Prüfung und Entscheidung entsprechend ihrer Befugnisse Bericht erstattet oder der zuständigen Behörde zur Prüfung und Entscheidung Bericht erstattet.
FAMILIENSEGNUNG
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