Das Finanzministerium hat eine Reduzierung der Erhebung von 36 Gebühren und Abgaben um 10 bis 50 % vorgeschlagen. Der Reduzierungszeitraum soll vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2023 dauern.
Davon sind 21 Gebühren um bis zu 50 % reduziert, wie etwa Gebühren für die Erteilung von Baupraxiszertifikaten an Einzelpersonen; Beurteilungsgebühren für die Erteilung von Geschäftslizenzen für internationale Reisedienstleistungen, Geschäftslizenzen für inländische Reisedienstleistungen; Gebühren und Abgaben im Wertpapiersektor; Gebühren für die Erteilung von Lizenzen für die Entsendung von Arbeitnehmern zur Arbeit im Ausland für einen begrenzten Zeitraum; Beurteilungsgebühren für die Genehmigung von Brandschutz- und -bekämpfungsplänen; Gebühren für die Erteilung von Personalausweisen; Gebühren in der Tierhaltung...
Ab dem 1. Januar 2024 müssen die in der im Rundschreiben angegebenen Tabelle angegebenen Gebühren- und Abgabensätze den Bestimmungen der ursprünglichen Rundschreiben und gegebenenfalls geänderten, ergänzten oder ersetzten Rundschreiben entsprechen.
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