Dies teilte das Finanzministerium in einer Pressemitteilung vom 25. August abends zur Lotteriegeschäftstätigkeit mit.
Nach Angaben des Finanzministeriums handelt es sich gemäß dem Lotteriegesetz um ein bedingtes Geschäft, das einer strengen Kontrolle durch die zuständigen staatlichen Stellen unterliegt, um sicherzustellen, dass es den Unterhaltungsbedürfnissen einer Bevölkerungsgruppe mit legitimem Einkommen gerecht wird und Sicherheit, Ordnung und soziale Sicherheit gewährleistet. Nur Unternehmen, denen von den zuständigen staatlichen Stellen eine Zulassung zum Lotteriegeschäft erteilt wurde, dürfen Lotteriegeschäfte durchführen.
Darüber hinaus ist die Ausgabe von Lotterielosen aus dem Ausland an inländische Organisationen und Einzelpersonen verboten; herkömmliche Lotterielose von Lotteriegesellschaften in Provinzen und Städten dürfen nur über Lotteriegesellschaften vertrieben werden, die direkt an Kunden verkaufen, oder über ein Lotterieagentursystem, das einen Agenturvertrag mit der Lotteriegesellschaft abgeschlossen hat.
Die computerisierten Lotterielose von Vietlott werden ausschließlich über Terminals von Agenten vertrieben, die Agenturverträge mit Vietlott abgeschlossen haben, sowie per Telefon (SMS). Bislang gibt es keine gesetzlichen Regelungen für den Verkauf von Lotterielosen über das Internet und den „Kauf von Lotterielosen im Auftrag Dritter“.
Doch in letzter Zeit gibt es das Phänomen, dass inländische Unternehmen unter Verstoß gegen das Gesetz Dienstleistungen zum Kauf ausländischer Lotterielose anbieten; einige Websites und Anwendungen von Zahlungsvermittlern und Kreditinstituten bieten Dienstleistungen zum Kauf inländischer Lotterielose an, geben den Kunden jedoch keine Lose zurück (sie senden lediglich Bilder der Lose per E-Mail oder über das persönliche Konto des Kunden in der Anwendung).
Das Finanzministerium ist der Ansicht, dass bei elektronischen Lotterielosen das per E-Mail zurückgesendete oder in der Anwendung angezeigte Bild des Loses zwar einige Informationen zum Los enthält, diese jedoch unvollständig sind. Es zeigt lediglich ein Bild des Loses mit den Informationen zur vom Kunden gewählten Zahlenreihe und keinen Sicherheitscode. Die Verwendung des oben genannten Lotterielosbildes ist gesetzeswidrig und gewährleistet nicht die gesetzlichen Rechte des Käufers.
Laut dem Finanzministerium bergen diese Phänomene das Risiko von Streitigkeiten und Gerichtsverfahren und stellen keine Garantie für die Rechte der Käufer dar (da die Käufer keine Lotterielose besitzen und daher im Gewinnfall möglicherweise keine Auszahlung erhalten oder gezwungen werden, den Preis zu teilen). Sie bergen möglicherweise das Risiko von Geldwäsche, gesellschaftlichen Missständen und Steuerhinterziehung sowie die Gefahr sozialer Unruhen und Unsicherheit.
Angesichts dieser Situation arbeitet das Finanzministerium mit den Ministerien, Zweigstellen (Ministerium für Information und Kommunikation, Ministerium für öffentliche Sicherheit usw.) und den Volkskomitees der Provinzen und Städte zusammen, um die Verwaltung und Aufsicht zu stärken, den Rechtsrahmen für das Lotteriegeschäft zu perfektionieren und gegen Gesetzesverstöße strenger vorzugehen.
Darüber hinaus hat das Finanzministerium die Lotteriegesellschaften und Vietlott aufgefordert, die Vorgehensweise der Agenten zu korrigieren, die Verteilung der Lose durch die Lotterieagenten zu kontrollieren und zu überwachen und Geschäftsaktivitäten einzustellen, die nicht im Einklang mit dem Gesetz stehen. In Fällen, in denen es Anzeichen für kriminelle Verstöße gibt, werden die Akten zur Untersuchung und Bearbeitung an die Polizei übergeben.
Um sicherzustellen, dass die Geschäftstätigkeiten der Lotterien stabil und im Einklang mit dem Gesetz ablaufen, die legitimen Rechte und Interessen der Käufer von Lotterielosen geschützt werden und die soziale Sicherheit und Ordnung gewährleistet ist, fordert das Finanzministerium alle Organisationen und Einzelpersonen, die Lotterielose über das Internet vertreiben, auf, Geschäftsaktivitäten, die nicht im Einklang mit dem Gesetz stehen, unverzüglich einzustellen.
Kunden, die Lottoscheine kaufen, sollten beachten, dass sie Lottoscheine nur vom Unternehmen oder von autorisierten Händlern kaufen sollten und die Lottoscheine aufbewahren müssen, um im Falle eines Gewinns den Preis entgegennehmen zu können.
Insbesondere für herkömmliche Lottoscheine gilt der direkte Kauf über das Lotto-Vermittlersystem; für elektronische Lottoscheine gibt es derzeit nur 2 offizielle Vertriebswege: über Terminals an den Verkaufsstellen und per Telefon (SMS).
Kaufen Sie keine Lottoscheine online, da dies nach dem Lotteriegesetz unzulässig ist und die Rechte der Kunden nicht gewährleistet. Kaufen Sie auf keinen Fall ausländische Lottoscheine, die über Websites oder Apps ausgestellt wurden, da Sie sonst zu Betrugsversuchen missbraucht werden könnten.
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)