In der amtlichen Mitteilung Nr. 4222/BGDĐT-GDĐH an Universitäten und Hochschulen, die Vorschulbildung ausbilden, gibt das Ministerium für Bildung und Ausbildung die Punkteverteilung gängiger Kombinationen aus Abiturprüfungen und Abiturergebnissen an, damit die Ausbildungseinrichtungen eine Grundlage haben, um etwaige Punkteunterschiede zwischen den Kombinationen gemäß den Anweisungen in der amtlichen Mitteilung Nr. 2457/BGDĐT-GDĐH vom 19. Mai 2025 zur Zulassung zu Universitäten und Hochschulen zu bestimmen. Im Einzelnen:
Anhang I: Diagramme zum Vergleich der Punkteverteilung einiger beliebter Kombinationen aus der Abiturprüfung im Jahr 2025 und im Jahr 2024, 2023.
Anhang II: Tabelle der Gesamtpunktzahlperzentile einiger gängiger Kombinationen der Abiturprüfung 2025 nach der Kalibrierung.
Anhang III: Zusammenhang zwischen den Abiturnoten im Jahr 2025 und den Durchschnittsnoten der Abiturfächer.
Um den Einschulungsplan 2025 effektiv, transparent, fair und korrekt umzusetzen, empfiehlt das Ministerium für Bildung und Ausbildung den Einrichtungen, sich auf die Umsetzung der folgenden Inhalte zu konzentrieren:
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung verlangt von Ausbildungseinrichtungen, dass sie proaktiv eine gleichwertige Umrechnung der Zulassungsergebnisse zwischen Zulassungskombinationen gemäß Plan entwickeln und bekannt geben. Dabei werden die Punkteverteilungen und die Gesamtpunktzahlperzentile einiger traditioneller Kombinationen unter Verwendung der Ergebnisse der Abiturprüfungen nach der Kalibrierung, Leitfäden des Ministeriums für Bildung und Ausbildung, Hauptfächer für die Zulassung jeder Branche/Branchengruppe, spezifische Anforderungen der Branche, der Schule und Statistiken sowie die Bewertung der Lernergebnisse der Vorjahre herangezogen.
Bei der Verwendung der Ergebnisse separater Prüfungen (Fähigkeitsbewertung, Denkbewertung usw.) und anderer Methoden ermittelt die Ausbildungseinrichtung auf der Grundlage der Bekanntgabe des Perzentils der Einheiten, in denen die separaten Prüfungen durchgeführt werden, die am besten geeignete Kombination (die ursprüngliche Kombination, normalerweise die Kombination mit dem höchsten Korrelationskoeffizienten zwischen den beiden Prüfungen), um sie mit den Ergebnissen der separaten Prüfung zu konvertieren, ohne eine Brückenbeziehung aufzubauen. Die Ausbildungseinrichtungen informieren die Kandidaten klar und deutlich und halten sich während des Zulassungsverfahrens strikt daran. Gleichzeitig sind sie dafür verantwortlich, die Konvertierungsergebnisse zu erläutern, die der Zulassungsnote entsprechen.
Beispiel: Für das Hauptfach X beträgt die Zulassungsnote gemäß Abiturprüfungsergebnis der Kombination A00 (Originalkombination) 25/30 Punkte, entsprechend der Zulassungsnote der Einzelprüfung von 75/120 Punkten; beträgt die Zulassungsnote gemäß Kombination B00 24/30, wird diese Note nicht zur Ermittlung der entsprechenden Zulassungsnote der Einzelprüfung herangezogen.
Im Falle der Verwendung von Abiturergebnissen muss die Ausbildungseinrichtung auf der Grundlage statistischer Daten zur Korrelation zwischen den Abiturnoten im Jahr 2025 und den Durchschnittsnoten der Abiturfächer in Anhang III die entsprechende Umrechnung der Zulassungsnoten und Eingangsschwellen für jedes Programm, jede Branche, jede Branchengruppe oder jedes Ausbildungsfeld entwickeln und bekannt geben.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung verlangt von Ausbildungseinrichtungen, die unabhängige Prüfungen auf Grundlage der Gesamtprüfung abhalten, die Festlegung von Fächerkombinationen für die Abschlussprüfung, die für die Merkmale der von der Ausbildungseinrichtung abgehaltenen separaten Prüfung geeignet sind, und empfiehlt anderen Ausbildungseinrichtungen, diese zu verwenden. Dabei wird geklärt, welche Kombination am besten geeignet ist, um als ursprüngliche Kombination festgelegt zu werden. Außerdem werden die Ausbildungseinrichtungen bei der Erstellung und Umrechnung der Zulassungsergebnisse angeleitet und unterstützt.
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Quelle: https://giaoducthoidai.vn/bo-gddt-cong-bo-doi-sanh-pho-diem-mot-so-to-hop-diem-thi-thpt-va-hoc-ba-thpt-post740918.html
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