Am Morgen des 22. Juli gab das Ministerium für Bildung und Ausbildung den Schwellenwert für die Eingangsqualitätssicherung, auch „Floor Score“ genannt, für den Gesundheitssektor mit Praxiszertifikaten auf Universitätsniveau im Jahr 2025 bekannt.
Dementsprechend entspricht der Schwellenwert zur Sicherstellung der Eingabequalität aus den Abiturprüfungsergebnissen für die Zulassung zu Gesundheitsstudiengängen mit Praxiszertifikaten auf Universitätsniveau im Jahr 2025 für Kandidaten in Region 3 der Mindestpunktzahl (ohne Koeffizient) aller Kombinationen aus 3 Prüfungen/Fächern, unabhängig von den Prüfungsergebnissen der Kandidaten, die das General Education Program 2018 studieren, und der Kandidaten, die das General Education Program 2006 studieren, wie folgt:
Konkret: Medizin und Zahnmedizin haben die höchste Mindestpunktzahl von 20,5 Punkten. Die zweithöchste Mindestpunktzahl erreichen Traditionelle Medizin und Pharmazie mit 19 Punkten oder mehr. Die übrigen Hauptfächer haben eine Mindestpunktzahl von 17 Punkten oder mehr.
Im Vergleich zu 2024 ist die Mindestpunktzahl für Studiengänge im Gesundheitssektor in diesem Jahr gesunken. Konkret liegt die Mindestpunktzahl für die Sicherstellung der Inputqualität im medizinischen und zahnmedizinischen Sektor im Jahr 2024 bei 22,5 Punkten, im pharmazeutischen und traditionellen Medizinsektor bei 21 Punkten; in den Sektoren Krankenpflege, Präventivmedizin, Geburtshilfe, Zahnprothetik, medizinische Testverfahren, medizinische Bildgebungsverfahren und Rehabilitationstechniken liegt sie bei 19 Punkten.
Für die Gruppe der Lehramtsstudierenden im Jahr 2025 liegt die Eingangs-Qualitätssicherungsschwelle bei 19 Punkten.
Für die Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst beträgt die Mindestpunktzahl 18 Punkte für die Kombination dreier Kulturfächer. Weitere Kombinationsmöglichkeiten richten sich nach den Bestimmungen der aktuellen Zulassungsordnung.
Die Mindestpunktzahl für das Vorschulbildungsprogramm auf College-Niveau beträgt 16,5 Punkte für die Kombination von drei kulturellen Fächern. Andere Zulassungskombinationen werden gemäß den Bestimmungen der aktuellen Zulassungsordnung umgesetzt.
Quelle: https://nld.com.vn/bo-gd-dt-cong-bo-diem-san-khoi-su-pham-suc-khoe-196250722102418647.htm
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