(NLDO) – Außerordentlicher Professor Dr. Nguyen Thu Thuy, Direktor der Abteilung für Hochschulbildung im Ministerium für Bildung und Ausbildung, sagte, dass das Ministerium für Bildung und Ausbildung die vorzeitige Zulassung abschaffen und viele weitere Änderungen an der Universitätsaufnahmeprüfung 2025 vornehmen werde.
Am Nachmittag des 16. Februar erklärte Dr. Nguyen Thu Thuy, außerordentlicher Professor und Direktor der Abteilung für Hochschulbildung im Ministerium für Bildung und Ausbildung, gegenüber einem Reporter der Zeitung Nguoi Lao Dong , dass das Ministerium neue Punkte im Rundschreiben zur Änderung und Ergänzung mehrerer Artikel der Zulassungsbestimmungen für Universitäten und Hochschulen im Bereich der Vorschulbildung offiziell „finalisiert“ habe. Dementsprechend habe das Ministerium beschlossen, die vorzeitige Zulassung (nur noch direkte Zulassung gemäß den Vorschriften) ab der Zulassungssaison 2025 vollständig abzuschaffen.
Kandidaten, die die Abiturprüfung 2024 ablegen
Eine weitere wichtige Änderung in der Zulassungssaison 2025 besteht darin, dass Kandidaten, wenn sie ihre High-School-Zeugnisse (Zeugnisse) für die Zulassung verwenden, die Ergebnisse des gesamten 12. Schuljahrs verwenden müssen und nicht wie bisher die Noten von 3 bis 5 Semestern.
Ein Vertreter des Ministeriums für Bildung und Ausbildung begründete diese Entscheidung damit, dass die Schülerinnen und Schüler in der 12. Klasse, insbesondere im zweiten Semester, ihr Studium nicht vernachlässigen sollen. Sie müssen weiterhin gute Leistungen erbringen, um vor dem Abitur eine gute Gesamtnote zu erreichen. Diese Regelung wird sich positiv auf das Abitur auswirken.
Neu und auch offiziell umgesetzt ist zudem, dass die Ausbildungsstätten gleichwertige Zulassungsnoten zwischen Zulassungsarten und Zulassungskombinationen umrechnen müssen.
Die Schulen können die Ergebnisse von Fremdsprachenzertifikaten (gemäß der Liste der Abiturprüfungsordnung) in Fremdsprachennoten für die Zulassung umrechnen.
Darüber hinaus dürfen die Prioritätsbonuspunkte jedes Kandidaten 10 % der Höchstpunktzahl nicht überschreiten (dieser Bonuspunkt ergibt sich aus der Addition der regionalen Prioritätspunkte und der Fachprioritätspunkte), und gleichzeitig darf die Gesamtzulassungspunktzahl des Kandidaten die Höchstpunktzahl nicht überschreiten.
In der neuen Verordnung hat das Bildungsministerium zudem die Vorgabe gestrichen, dass pro Studiengang/Ausbildung maximal vier Zulassungskombinationen möglich sind.
Auch gemäß der bald erscheinenden Zulassungsordnung für die Frühpädagogik an Universitäten und Hochschulen werden ab 2026 gemeinsame Fächer zwischen den Zulassungsgruppen mindestens 50 % der Zulassungsnote ausmachen.
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Quelle: https://nld.com.vn/nong-bo-gd-dt-chinh-thuc-bo-xet-tuyen-som-196250216133351748.htm
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