Die Regierung hat das Dekret Nr. 15/2025/ND-CP erlassen, das die Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Eisenbahninfrastrukturanlagen regelt.
Erlass einer Verordnung zur Regelung der Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Eisenbahninfrastrukturanlagen.
Die Regierung hat das Dekret Nr. 15/2025/ND-CP erlassen, das die Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Eisenbahninfrastrukturanlagen regelt.
Dieses Dekret regelt die Verwaltung, Nutzung und Nutzung der vom Staat investierten und verwalteten Eisenbahninfrastrukturanlagen, darunter: nationale Eisenbahninfrastrukturanlagen und städtische Eisenbahninfrastrukturanlagen.
Umfang und Form der Verwaltung des nationalen Eisenbahninfrastrukturvermögens
In der Verordnung wird eindeutig festgelegt, dass sämtliche bestehenden Vermögenswerte der nationalen Eisenbahninfrastruktur an nationale Unternehmen zur Verwaltung von Eisenbahnvermögen übertragen werden, ohne dass dabei der staatliche Kapitalanteil am Unternehmen berücksichtigt wird.
Die Befugnisse, Anordnungen und Verfahren zur Übergabe von Vermögenswerten der nationalen Eisenbahninfrastruktur in Form des Ausschlusses der staatlichen Kapitalkomponente an Unternehmen werden gemäß den Bestimmungen in Artikel 6 dieses Dekrets umgesetzt.
Bei Vermögenswerten der nationalen Eisenbahninfrastruktur, die sich in festem öffentlichem Eigentum befinden und in Form einer Übergabe oder Übertragung an das nationale Eisenbahnverwaltungsunternehmen verwaltet werden, werden die Befugnisse, Anordnungen und Verfahren zur Übergabe und Übertragung von Vermögenswerten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit Vermögenswerten in festem öffentlichem Eigentum umgesetzt. Eine erneute Durchführung der in dieser Verordnung vorgeschriebenen Verfahren zur Übergabe von Vermögenswerten ist nicht erforderlich.
Für Vermögenswerte der nationalen Eisenbahninfrastruktur infolge der Projektumsetzung mit staatlichen Mitteln:
– Falls das von der zuständigen Behörde oder Person genehmigte Investitionsprojekt als Ergebnis des Projektumsetzungsprozesses den Begünstigten der Vermögenswerte identifiziert und dieser Begünstigte das nationale Eisenbahnvermögensverwaltungsunternehmen ist, sind der Investor, der Projekteigentümer und der Projektvorstand nach Abschluss der Investition, des Baus und der Beschaffung für die Übergabe der Vermögenswerte an das nationale Eisenbahnvermögensverwaltungsunternehmen verantwortlich; es ist nicht erforderlich, die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Verfahren zur Vermögensübergabe erneut durchzuführen.
- Falls das von der zuständigen Behörde oder Person genehmigte Investitionsprojekt den Begünstigten der Vermögenswerte als Ergebnis des Projektumsetzungsprozesses identifiziert, dieser Begünstigte jedoch nicht das Unternehmen ist, das die nationalen Eisenbahnanlagen verwaltet, wird wie folgt gehandhabt:
Handelt es sich bei dem Begünstigten um eine staatliche Behörde, eine öffentliche Dienstleistungseinheit, eine Behörde der Kommunistischen Partei Vietnams, der Vietnamesischen Vaterländischen Front oder eine gesellschaftspolitische Organisation, werden die Vermögenswerte nach Erhalt vom Begünstigten an das Verkehrsministerium übertragen und von dort an das Unternehmen übergeben, das die Vermögenswerte der nationalen Eisenbahn verwaltet. Die Übertragung erfolgt gemäß den Vorschriften.
Handelt es sich bei den Begünstigten der aus der Projektumsetzung resultierenden Vermögenswerte nicht um eine staatliche Behörde, eine öffentliche Dienstleistungseinheit, eine Behörde der Kommunistischen Partei Vietnams , der Vietnamesischen Vaterländischen Front oder eine gesellschaftspolitische Organisation, so verwaltet, nutzt und verwertet der Begünstigte die Vermögenswerte gemäß den Bestimmungen des Eisenbahngesetzes und anderer relevanter Gesetze. Ist eine Übertragung der Vermögenswerte an das Verkehrsministerium zur Übergabe an ein Unternehmen zur Verwaltung der nationalen Eisenbahnanlagen erforderlich, erfolgt dies gemäß den Vorschriften.
- Falls in dem von der zuständigen Behörde oder Person genehmigten Investitionsprojekt kein Begünstigter der aus dem Projektumsetzungsprozess resultierenden Vermögenswerte angegeben ist, werden die Befugnis, Anordnung und Verfahren zur Zuweisung des Verwaltungsunternehmens oder zur Übertragung der Vermögenswerte der nationalen Eisenbahninfrastruktur an das Verkehrsministerium zur Zuweisung an das nationale Verwaltungsunternehmen für Eisenbahnvermögen gemäß den Bestimmungen zum Umgang mit Vermögenswerten aus Projekten, bei denen staatliches Kapital eingesetzt wird, im Gesetz über die Verwaltung und Nutzung öffentlicher Vermögenswerte umgesetzt; eine erneute Umsetzung der in dieser Verordnung vorgeschriebenen Verfahren zur Vermögenszuweisung ist nicht erforderlich.
Die Verordnung besagt eindeutig, dass bei Eisenbahninfrastrukturanlagen, die von anderen Stellen als der nationalen Eisenbahnvermögensverwaltungsgesellschaft verwaltet werden, die Befugnisse, Anordnungen und Verfahren zur Übertragung der Anlagen gemäß den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze umgesetzt werden, wenn die aktuell verwaltende Gesellschaft die Anlagen zur Übergabe an die nationale Eisenbahnvermögensverwaltungsgesellschaft an das Verkehrsministerium übertragen muss. Eine erneute Umsetzung der in dieser Verordnung vorgeschriebenen Verfahren zur Anlagenübergabe ist nicht erforderlich. In Fällen, in denen die einschlägigen Gesetze keine Bestimmungen zu Befugnissen, Anordnungen und Verfahren zur Anlagenübertragung enthalten, gelten für die Entscheidung und Umsetzung der Anlagenübertragung die in Artikel 23 Absätze 2 und 3 dieser Verordnung festgelegten Befugnisse, Anordnungen und Verfahren.
Form des Umgangs mit den Vermögenswerten der nationalen Eisenbahninfrastruktur
Verordnung mit spezifischen Regelungen zur Verwaltung, Nutzung und Nutzung des nationalen Eisenbahninfrastrukturvermögens, das Unternehmen zur Verwaltung des Eisenbahnvermögens zugewiesen ist, in der Form, dass die staatliche Kapitalkomponente aus dem Unternehmen ausgeschlossen wird.
Gemäß dem Dekret umfassen die Formen des Umgangs mit Vermögenswerten der nationalen Eisenbahninfrastruktur: Vermögensrückgewinnung; Vermögensübertragung; Übertragung von Vermögenswerten an lokale Verwaltung und Handhabung; Vermögensliquidation; Umgang mit Vermögenswerten im Falle von Verlust oder Zerstörung; andere Formen des Umgangs gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
In Bezug auf die Rückforderung von Vermögenswerten der nationalen Eisenbahninfrastruktur besagt das Dekret eindeutig, dass Vermögenswerte der Eisenbahninfrastruktur in den folgenden Fällen zurückgefordert werden: 1. Wenn es zu einer Änderung der Planung oder Dezentralisierung der Verwaltung kommt; 2. Vermögenswerte wurden zugewiesen, werden aber nicht mehr als Vermögenswerte der Eisenbahninfrastruktur benötigt; 3. Vermögenswerte werden den falschen Subjekten zugewiesen; 4. Andere gesetzlich vorgeschriebene Fälle.
Der Verkehrsminister entscheidet über die Rückführung nationaler Eisenbahninfrastrukturanlagen unter seiner Verwaltung. Die Handhabung der zurückgeführten Eisenbahninfrastrukturanlagen erfolgt in folgenden Formen: Übertragung; Übergabe an die lokale Verwaltung und Handhabung gemäß den Vorschriften.
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Quelle: https://baodautu.vn/ban-hanh-nghi-dinh-quy-dinh-viec-quan-ly-su-dung-khai-thiac-tai-san-ket-cau-ha-tang-duong-sat-d244788.html
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