Ergänzung zahlreicher Richtlinien zur Unterstützung der Branchenentwicklung ab dem 1. September 2025
Neue Funktionen, Aufgaben und Befugnisse der nationalen Universitäten ab September 2025
Die Regierung erließ am 11. Juli 2025 das Dekret Nr. 201/2025/ND-CP, in dem die Funktionen, Aufgaben und Befugnisse der nationalen Universitäten festgelegt wurden. Dieses Dekret tritt am 1. September 2025 in Kraft und ersetzt das Dekret Nr. 186/2013/ND-CP der Regierung vom 17. November 2013 über nationale Universitäten.
Das Dekret 201/2025/ND-CP legt fest, dass nationale Universitäten öffentliche Hochschuleinrichtungen sind, die vom Ministerium für Bildung und Ausbildung verwaltet werden, Rechtsstatus haben, über eigene Konten verfügen und Siegel mit dem Staatswappen verwenden.
Die Funktion der nationalen Universitäten besteht in der Ausbildung auf allen Ebenen der Hochschulbildung , in der wissenschaftlichen Forschung und im hochwertigen multidisziplinären und bereichsübergreifenden Technologietransfer. Einige Ausbildungsbereiche sind im Land führend und genießen weltweit hohes Ansehen.
Die staatlichen Universitäten stehen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unter der staatlichen Verwaltung des Ministeriums für Bildung und Ausbildung, des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie sowie anderer Ministerien, Zweigstellen und Volkskomitees auf allen Ebenen, in denen sich die staatlichen Universitäten befinden.
Das oben genannte Dekret tritt am 1. September 2025 in Kraft.
Ergänzung zahlreicher Richtlinien zur Unterstützung der Branchenentwicklung ab dem 1. September 2025
Die Regierung erließ am 14. Juli 2025 das Dekret Nr. 205/2025/ND-CP zur Änderung und Ergänzung mehrerer Artikel des Regierungsdekrets Nr. 111/2015/ND-CP vom 3. November 2015 zur Entwicklung unterstützender Industrien. Das Dekret Nr. 205/2025/ND-CP tritt am 1. September 2025 in Kraft.
Dekret 205/2025/ND-CP zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Punkten und Klauseln von Artikel 5 zu Richtlinien zur Unterstützung der Technologieanwendung und des Technologietransfers zur Herstellung unterstützender Industrieprodukte.
Dementsprechend haben Organisationen und Einzelpersonen, die angewandte Forschung, Technologietransfer, Innovation und Verbesserungsaktivitäten durchführen, um unterstützende Industrieprodukte in der Liste der unterstützenden Industrieprodukte herzustellen, deren Entwicklung priorisiert ist, Anspruch auf Anreize und Unterstützung durch den Nationalen Technologieinnovationsfonds, den Nationalen Wissenschafts- und Technologieentwicklungsfonds, das Nationale Hochtechnologieentwicklungsprogramm, Anreize und Unterstützung für Technologietransfer und andere Anreize und Unterstützung gemäß den geltenden Vorschriften...
Kann ab dem 15. September 2025 Kapital in kreative Startup-Investmentfonds einbringen, indem es geistige Eigentumsrechte, Technologie und technisches Know-how nutzt
Die Regierung hat am 21. Juli 2025 das Dekret Nr. 210/2025/ND-CP erlassen. Insbesondere ändert das Dekret Nr. 210/2025/ND-CP Artikel 5 des Dekrets Nr. 38/2018/ND-CP über den Innovative Startup Investment Fund in Richtung einer Ausweitung einer Reihe von Bedingungen wie: Art des eingebrachten Kapitals (zusätzliche Kapitaleinlage durch geistige Eigentumsrechte, Technologie, technisches Know-how) und Investitionsformen (Wandelinstrumente, Aktienkaufrechte); gleichzeitig gelten klarere und strengere Vorschriften für die Verwendung von ungenutztem Kapital und Investitionen in Kreditinstitute.
Im Dekret Nr. 210/2025/ND-CP heißt es ausdrücklich: „Der Investmentfonds für kreative Startups hat keinen Rechtsstatus. Zwei bis maximal 30 Investoren können auf Grundlage der Satzung des Fonds Kapital einbringen. Dem Investmentfonds für kreative Startups ist es nicht gestattet, Kapital in andere Investmentfonds für kreative Startups einzubringen.“
Das eingebrachte Kapital kann in vietnamesischen Dong, Landnutzungsrechten, Rechten an geistigem Eigentum, Technologie, technischem Know-how und anderen Vermögenswerten bestehen, die in vietnamesischen Dong bewertet werden können.
Das oben genannte Dekret tritt am 15. September 2025 in Kraft.
Bedingungen für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis für zivile kryptografische Produkte und Dienstleistungen ab dem 9. September 2025
Die Regierung hat am 25. Juli 2025 das Dekret Nr. 211/2025/ND-CP erlassen, das den Handel mit zivilen kryptografischen Produkten und Dienstleistungen sowie den Export und Import ziviler kryptografischer Produkte regelt.
Das Dekret 211/2025/ND-CP legt fest, dass Unternehmen eine Lizenz zum Handel mit zivilen kryptografischen Produkten und Dienstleistungen erhalten, wenn sie alle in Absatz 2, Artikel 31 des Gesetzes zur Netzwerkinformationssicherheit festgelegten Bedingungen erfüllen:
a- Über ein Management-, Betriebs- und Technikteam verfügen, das die professionellen Anforderungen an die Informationssicherheit und den Schutz erfüllt;
b) über ein System von Geräten und Einrichtungen verfügen, das für die Bereitstellung ziviler kryptografischer Produkte und Dienste geeignet ist;
c- über technische Lösungen verfügen, die den technischen Normen und Vorschriften entsprechen;
d- einen Plan zur Sicherung und zum Schutz von Netzwerkinformationen während der Verwaltung und Bereitstellung ziviler kryptografischer Produkte und Dienste haben;
d- Verfügen Sie über einen geeigneten Geschäftsplan.
Regime und Richtlinien für Streitkräfte, die nationale Verteidigungsanlagen und Militärzonen verwalten und schützen
Die Regierung erließ am 30. Juli 2025 das Dekret Nr. 213/2025/ND-CP. Das Dekret legt insbesondere das Regime und die Richtlinien für die Streitkräfte fest, die die nationalen Verteidigungsanlagen und Militärzonen verwalten und schützen.
Konkret sieht das Dekret folgende Zulagen für Arbeitstage und Mahlzeiten für Personen vor, die zur Teilnahme an Aktivitäten zum Schutz der nationalen Verteidigungsanlagen und Militärzonen mobilisiert werden:
Die tägliche Arbeitszulage entspricht der Zulage für die Seemiliz, die zum Schutz von Inseln und Seegebieten im Einsatz ist.
Die Verpflegungszulage entspricht der Grundverpflegungszulage für Unteroffiziere und Infanteristen im aktiven Dienst der vietnamesischen Volksarmee.
Das oben genannte Dekret tritt am 15. September 2025 in Kraft.
Ab dem 25. September gelten neue Regelungen zum Lehren und Lernen in Fremdsprachen.
Die Regierung hat am 8. August 2025 das Dekret Nr. 222/2025/ND-CP erlassen, das den Fremdsprachenunterricht in Bildungseinrichtungen regelt und ab dem 25. September 2025 in Kraft tritt.
Insbesondere werden in der Verordnung detaillierte Anforderungen an die Fachkenntnisse, Professionalität und Fremdsprachenkenntnisse der Lehrkräfte festgelegt.
Demnach müssen Lehrkräfte die Anforderungen an Fachwissen, fachliche Fähigkeiten, Ausbildungs- und Förderniveau gemäß den Regelungen für die jeweilige Bildungsstufe und Ausbildungsstufe erfüllen.
Was die Fremdsprachenkenntnisse betrifft, müssen Grund- und Sekundarschullehrer mindestens über Fremdsprachenkenntnisse der Stufe 4 gemäß dem 6-stufigen Fremdsprachenkompetenzrahmen für Vietnam oder eine gleichwertige Stufe verfügen; Oberschullehrer müssen mindestens über Fremdsprachenkenntnisse der Stufe 5 verfügen.
Lehrkräfte der beruflichen Bildung müssen mindestens über Fremdsprachenkenntnisse der Stufe 5 verfügen.
Für die Lehrtätigkeit an Hochschulen sind Fremdsprachenkenntnisse erforderlich, die den didaktischen Anforderungen des Ausbildungsgangs entsprechen, mindestens auf Niveau 5.
Das Dekret legt außerdem fest: Personen, die im Ausland eine Vollzeit-Universitäts-, Master- oder Doktorandenausbildung mit einer Fremdsprache als Unterrichtssprache absolviert haben und über ein gemäß den Vorschriften anerkanntes Diplom oder einen Bachelor-Abschluss in Fremdsprachen oder Fremdsprachenpädagogik in Vietnam verfügen, sind von den Anforderungen an die Fremdsprachenkenntnisse befreit.
Regelungen zu Anforderungen an Fahrschüler ab 1. September 2025
Am 30. Juni 2025 erließ der Bauminister das Rundschreiben 14/2025/TT-BXD zur Regelung der Fahrerausbildung, der Ausbildung, der Prüfung und der Erteilung von Ausbildungszertifikaten im Bereich des Straßenverkehrsrechts.
Rundschreiben, das die Anforderungen an Fahrschüler ab dem 1. September 2025 wie folgt festlegt:
- Sind vietnamesische Staatsbürger oder Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in Vietnam oder arbeiten oder studieren sie dort?
- Fahrschüler, die ihren Führerschein aufwerten möchten, müssen die Bestimmungen in Absatz 4, Artikel 60 des Gesetzes über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit einhalten. Darin ist die sichere Fahrzeit für jede Führerscheinklasse wie folgt konkret geregelt:
+ Klasse B bis C1, B bis C, B bis D1, B bis BE, C1 bis C, C1 bis D1, C1 bis D2, C1 bis C1E, C bis D1, C bis D2, D1 bis D2, D1 bis D, D1 bis D1E, D2 bis D, D2 bis D2E, D bis DE: sichere Fahrzeit ab 2 Jahren;
+ Klasse B bis D2, C bis CE, C bis D: sichere Fahrzeit ab 3 Jahren.
- Personen, die bereits einen Führerschein der Klasse B mit Automatikgetriebe besitzen, können sich für ein Studium zum Erwerb eines neuen Führerscheins der Klasse B mit mechanischem Getriebe (Schaltgetriebe) anmelden. Personen, die bereits einen Führerschein der Klasse B besitzen, können sich gemäß den Vorschriften für ein Studium zum Erwerb eines neuen Führerscheins der Klasse C1 anmelden. Die Fahraufzeichnungen des Fahrschülers werden gemäß den Vorschriften in Absatz 1, Artikel 14 des Rundschreibens 14 durchgeführt.
Ab dem 15. September 2025 verschärft die Staatsbank die Kapitalsicherheitsquote
Die Staatsbank hat das Rundschreiben 14/2025/TT-NHNN herausgegeben, das die Eigenkapitalquoten für Geschäftsbanken und ausländische Bankfilialen mit Wirkung vom 15. September 2025 regelt.
Gemäß den Vorschriften müssen Banken mindestens eine Kernkapitalquote von 4,5 %, eine Kernkapitalquote von 6 % und eine Eigenkapitalquote (CAR) von 8 % einhalten. Banken mit Tochtergesellschaften müssen neben den individuellen Anforderungen auch die konsolidierte Quote einhalten.
Das Rundschreiben sieht außerdem einen Kapitalerhaltungspuffer (CCB) und einen antizyklischen Kapitalpuffer (CCyB) vor. Die Banken sind verpflichtet, ihre Kapitalreserven schrittweise von 0,625 Prozent im ersten Jahr auf 2,5 Prozent im vierten Jahr zu erhöhen. Damit steigt die CAR auf mindestens 10,5 Prozent. Nur wenn die Banken diese Quoten vollständig erfüllen, haben sie Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung.
Insbesondere hat die Staatsbank das Recht, von den Banken bei erkannten Risiken eine höhere Quote zu verlangen, um die Betriebssicherheit und das nationale Finanzsystem zu gewährleisten. Die neue Regelung soll die Transparenz fördern, das Marktvertrauen stärken und nachhaltiges Wachstum unterstützen.
Laut VGP
Quelle: https://baothanhhoa.vn/chinh-sach-moi-co-hieu-luc-tu-thang-9-2025-260309.htm
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