Dementsprechend ist in der Entscheidung eine Aufteilung der Ressourcensteuer in 7 Gruppen zur Berechnung vorgesehen, darunter: Gruppe I berechnet die Ressourcensteuer auf Metallmineralien, darunter Eisen, metallisches Eisen, Magnetite-Erz, Limonite-Erz, Deluvium-Erz, Mangan, Platin, Zinn, Atimoan, Blei, Zink, Kupfer, Nickel, Erze und andere Metallmineralien.
Gruppe II, nichtmetallische Mineralien, einschließlich: Bauland, Stein, Kies, Kalkstein für die Zementproduktion, Kieselsandstein, Zusatzstoffe für die Zementproduktion, Zusatzstoffe für die Ziegelproduktion, weißer Marmor, Glassand, Granit, Blockstein, Kaolin, Kohlenstaub, Torf ... Gruppe III, Ressourcengruppe für Produkte aus natürlichen Wäldern, einschließlich Holzgruppe 1, Eisenholz, Gewürznelken, Rosenholz, Mahagoni, Eiche, Rosenholz ...; Holzgruppen 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8. Gruppe IV, Gruppe natürlicher Meeresfrüchte. Gruppe V, Gruppe natürliches Wasser, Gruppe VI, Gruppe natürlicher Vogelnester und Gruppe VII, Gruppe sonstiger Ressourcen.
Insbesondere sind in der diesmal erlassenen Entscheidung Nr. 45/2023/QD-UBND viele Ressourcen mit hohem wirtschaftlichen Wert aufgeführt, wie etwa: Antimon-Erz im Wert von 120 Millionen VND/Tonne; rauchiger, transparenter Haarquarz im Wert von 960 Millionen VND/Tonne; Amethyst im Wert von 1,2 Milliarden VND/Tonne; Heu Moc, Sua-Holz (faules Holz/roter Huynh Dan) im Wert von 4 Milliarden VND/ m3 ; natürliche Vogelnester im Wert von 73 Millionen VND/kg; aus natürlichem Mineralwasser gewonnenes CO2 im Wert von 2,3 Millionen VND/Tonne …
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