Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat gerade einen Rundschreibenentwurf herausgegeben, der die Bedingungen, Verfahren und Befugnisse für die Anerkennung von Diplomen ausländischer Bildungseinrichtungen zur Verwendung in Vietnam festlegt und das Rundschreiben Nr. 13 aus dem Jahr 2021 ersetzt.
Demnach wird ein von einer ausländischen Bildungseinrichtung ausgestelltes Diplom anerkannt, wenn es eine von drei Bedingungen erfüllt:
Erstens muss die Qualität des Ausbildungsprogramms von einer zuständigen Behörde für die Akkreditierung der Bildungsqualität oder einer zuständigen Bildungsbehörde des Landes, in dem sich die ausländische Bildungseinrichtung befindet, akkreditiert sein.
Formular zur Anerkennung von Diplomen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung
Zweitens muss die ausländische Bildungseinrichtung von der zuständigen Bildungsbehörde des Landes, in dem sie ihren Sitz hat, zur Ausbildung und Erteilung von Abschlüssen autorisiert sein oder über eine Qualitätsanerkennung durch die zuständige Bildungsqualitätsbewertungsbehörde dieses Landes verfügen. Darüber hinaus muss der Abschluss ebenfalls von der zuständigen Bildungsbehörde dieses Landes anerkannt sein.
Drittens fallen Diplome ausländischer Bildungseinrichtungen in den Anwendungsbereich der von Vietnam unterzeichneten Abkommen über die Gleichwertigkeit oder gegenseitige Anerkennung von Diplomen.
Im Vergleich zum Rundschreiben von 2021 wurde in diesem Rundschreibenentwurf eine dritte Bedingung hinzugefügt und der Inhalt zur Befreiung von den Anerkennungsverfahren für Diplome ausländischer Bildungseinrichtungen an Lernende entfernt, die vom Ministerium für Bildung und Ausbildung zum Studium mit Mitteln des Staatshaushalts entsandt werden, sowie an Lernende im Rahmen gemeinsamer Ausbildungsprogramme mit dem Ausland in Vietnam.
Für gemeinsame Ausbildungsprogramme mit dem Ausland, die in Vietnam durchgeführt werden, müssen vietnamesische Bildungseinrichtungen in drei Dokumenten bestätigen, dass das gemeinsame Programm den Vorschriften für gemeinsame Ausbildungen entspricht, und das Genehmigungsdokument für gemeinsame Ausbildungen von der zuständigen Behörde wie vorgeschrieben vorlegen.
Über die Anerkennung von Diplomen ausländischer Bildungseinrichtungen an Lernende, die von Krieg, Naturkatastrophen, Epidemien, Bränden und anderen Ereignissen höherer Gewalt betroffen sind, entscheidet der Minister für Bildung und Ausbildung.
Ausländische Hochschulabschlüsse werden vom Direktor des Zentrums für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Abteilung für Qualitätsmanagement des Ministeriums für Bildung und Ausbildung anerkannt. Abschlüsse von Mittel- und Oberschulen sowie Zeugnisse über den Abschluss allgemeinbildender Programme werden vom Direktor der Abteilung für Bildung und Ausbildung anerkannt.
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